Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.