Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
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Datensatz | Zeile | Bezeichnung | Neuer Text | Alter Text |
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62 |
pH-Wert der Fetalblutanalyse
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Wenn eine Fetalblutanalyse/Mikroblutuntersuchung beim Kind während der Geburt durchgeführt wurde, dann tragen Sie bitte den pH-Wert mit allen vom Messgerät ausgewiesenen Nachkommastellen ein. Eine Rundung des pH-Wertes ist nicht zulässig. Bei mehreren Messungen geben Sie bitte jeweils den niedrigsten Wert an. |
Wenn eine Fetalblutanalyse/ Mikroblutuntersuchung beim Kind während der Geburt durchgeführt wurde, dann tragen Sie bitte den Wert für pH ein. Bei mehreren Messungen geben Sie bitte jeweils den niedrigsten Wert an. Bei nicht erfolgter Ausgabe eines dreistelligen Nachkommawertes ist
für die dritte Nachkommastelle eine „0“ zu setzen. |
LLS
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1 |
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte des Spenders
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Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
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-
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LLS
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3 |
eGK-Versichertennummer des Spenders
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Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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LLS
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4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer des
Spenders" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen
beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen
Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um
einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der
Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das
Datenfeld mit "ja" zu beantworten, da der Patient über keine
eGK-Versichertennummer verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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LLSFU
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1 |
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte des Spenders
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Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
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LLSFU
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3 |
eGK-Versichertennummer des Spenders
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Diese Information ist nur für gesetzlich
Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich
versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz
dokumentiert werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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LLSFU
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4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer des
Spenders" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen
beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen
Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um
einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der
Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das
Datenfeld mit "ja" zu beantworten, da der Patient über keine
eGK-Versichertennummer verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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MDS
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9 |
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte des Spenders
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Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
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MDS
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11 |
eGK-Versichertennummer des Spenders
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Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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NLS
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1 |
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte des Spenders
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Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
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NLS
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3 |
eGK-Versichertennummer des Spenders
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Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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NLS
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4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer des
Spenders" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen
beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen
Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um
einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der
Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das
Datenfeld mit "ja" zu beantworten, da der Patient über keine
eGK-Versichertennummer verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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NLSFU
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1 |
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte des Spenders
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Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
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NLSFU
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3 |
eGK-Versichertennummer des Spenders
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Diese Information ist nur für gesetzlich
Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich
versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz
dokumentiert werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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NLSFU
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4 |
Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer des
Spenders" ist für alle Patienten zu dokumentieren, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen
beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen
Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um
einen Patienten handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der
Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das
Datenfeld mit "ja" zu beantworten, da der Patient über keine
eGK-Versichertennummer verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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