Dieses Feld ist mit "ja" zu beantworten, wenn
während der Prozedur typische myokardiale Ischämiezeichen
(EKG oder Echokardiographie) auftreten und eine Stenose oder der
Verschluss eines Koronarostiums (nicht Embolisation in das
Koronargefäß) dafür verantwortlich gemacht werden
kann.