Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
Stand: 19. April 2021 (Spezifikation 2021 PB V05)
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Datensatz Zeile Bezeichnung Neuer Text Alter Text
DKI
2
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

-
DKI
5
Betriebsstättennummer
In diesem Datenfeld ist die Betriebsstättennummer der Hauptbetriebsstätte zu dokumentieren.

Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der PB-Software vorbelegt werden.
-
DKI
6
Nebenbetriebsstättennummer
Wenn die Leistung in einer Nebenbetriebsstätte erbracht wurde, ist diese hier zu dokumentieren.
-
DKI
8
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

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DKI
10
5-stellige PLZ des Wohnortes
Es werden nur die ersten drei Ziffern der Postleitzahl exportiert.
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DKI
15
i-FOB-Test: angewandter Schwellenwert
Falls der Schwellenwert in einer anderen Einheit vorliegt, ist der Wert entsprechend umzurechnen.
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DKI
17
i-FOB-Test: Hb-Konzentration im Stuhl
Falls die Hb-Konzentration in einer anderen Einheit vorliegt, ist der Wert entsprechend umzurechnen.
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DKK
2
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

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DKK
5
Betriebsstättennummer
In diesem Datenfeld ist die Betriebsstättennummer der Hauptbetriebsstätte zu dokumentieren.

Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der PB-Software vorbelegt werden.
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DKK
6
Nebenbetriebsstättennummer
Wenn die Leistung in einer Nebenbetriebsstätte erbracht wurde, ist diese hier zu dokumentieren.
-
DKK
8
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

-
DKK
10
5-stellige PLZ des Wohnortes
Es werden nur die ersten drei Ziffern der Postleitzahl exportiert.
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DKK
22
In welchem Umfang wurden die Polypen entfernt?
Liegt nur ein Polyp vor und wurde dieser entfernt, ist "alle" zu dokumentieren.
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DKK
29
Traten während der Koloskopie interventionspflichtige Komplikationen auf?
Es sind Komplikationen gemeint, die in einem engen Zusammenhang mit der Koloskopie aufgetreten sind.
-
DKK
33
Wie wurden die interventionspflichtigen Komplikationen behandelt?
Eine konservative Behandlung umfasst endoskopische Interventionen.
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DKK
34
Wurde die Behandlung ambulant oder stationär durchgeführt?
Sofern im Verlauf einer ambulanten Behandlung von Komplikationen eine stationäre Aufnahme erforderlich wurde, bitte "stationär"dokumentieren.
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ZKA
2
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

-
ZKA
5
Betriebsstättennummer
In diesem Datenfeld ist die Betriebsstättennummer der Hauptbetriebsstätte zu dokumentieren.

Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der PB-Software vorbelegt werden.
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ZKA
6
Nebenbetriebsstättennummer
Wenn die Leistung in einer Nebenbetriebsstätte erbracht wurde, ist diese hier zu dokumentieren.
-
ZKA
8
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

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ZKA
10
5-stellige PLZ des Wohnortes
Es werden nur die ersten drei Ziffern der Postleitzahl exportiert.
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ZKA
14
Vorbefund: HPV-Status
Lag mindestens ein Hochrisiko-HPV-Typ vor, ist “positiv” zu dokumentieren.
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ZKA
28
Histologischer Befund
LSIL: low grade squamöse intraepitheliale Läsion

HSIL: high grade squamöse intraepitheliale Läsion
-
ZKA
35
Therapieempfehlung
Der Begriff “Exzision” schließt alle Vorgehensweisen nach IFCPC-Nomenklatur (Rio de Janeiro 2011) ein.
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ZKA
43
Dimensionen des Konisationspräparates: Höhe (Länge)
Distanz zervikaler zu vaginalem Resektionsrand
-
ZKA
44
Dimensionen des Konisationspräparates: Breite
Distanz stromaler Resektionsrand zu epithelialer Oberfläche
-
ZKA
45
Histologischer Befund
LSIL: low grade squamöse intraepitheliale Läsion

HSIL: high grade squamöse intraepitheliale Läsion
-
ZKH
2
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

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ZKH
5
Betriebsstättennummer
In diesem Datenfeld ist die Betriebsstättennummer der Hauptbetriebsstätte zu dokumentieren.

Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der PB-Software vorbelegt werden.
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ZKH
6
Nebenbetriebsstättennummer
Wenn die Leistung in einer Nebenbetriebsstätte erbracht wurde, ist diese hier zu dokumentieren.
-
ZKH
8
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

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ZKH
10
5-stellige PLZ des Wohnortes
Es werden nur die ersten drei Ziffern der Postleitzahl exportiert.
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ZKH
14
HPV-Test-Ergebnis
Liegt mindestens ein Hochrisiko-HPV-Typ vor, ist “positiv” zu dokumentieren.
-
ZKH
15
Liegt HPV-Typ 16 oder HPV-Typ 18 vor?
Wurde HPV-Typ 16 positiv oder HPV-Typ 18 positiv oder die HPV-Typ-Diagnosegruppe 16/18 positiv getestet, ist "ja" zu dokumentieren.

Kann das Vorliegen von HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 ausgeschlossen werden, ist "nein" zu dokumentieren.

Sieht der verwendete HPV-Test benannte Differenzierungen bzw. eine Genotypisierung nicht vor, ist "nicht differenzierbar" zu dokumentieren.
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ZKH
16
Welcher HPV-Typ liegt genau vor?
Wurde HPV-Typ 16 positiv getestet, ist „16“ zu dokumentieren.
Wurde HPV-Typ 18 positiv getestet, ist „18“ zu dokumentieren.

Wurde HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 positiv getestet, ist „beide“ zu dokumentieren.

Ist eine Differenzierung nach HPV-Typ 16 und 18 nicht möglich, ist „nicht differenzierbar“ zu dokumentieren.
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ZKP
2
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

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ZKP
5
Betriebsstättennummer
In diesem Datenfeld ist die Betriebsstättennummer der Hauptbetriebsstätte zu dokumentieren.

Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der PB-Software vorbelegt werden.
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ZKP
6
Nebenbetriebsstättennummer
Wenn die Leistung in einer Nebenbetriebsstätte erbracht wurde, ist diese hier zu dokumentieren.
-
ZKP
8
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

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ZKP
10
5-stellige PLZ des Wohnortes
Es werden nur die ersten drei Ziffern der Postleitzahl exportiert.
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ZKP
13
HPV-Impfung
Bitte machen Sie hier Angaben zum Impfstatus der Patientin. Bitte berücksichtigen Sie auch Selbstangaben der Patientin falls keine schriftliche Dokumentation vorliegt.
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ZKP
14
Produktname HPV-Impfstoff
Im Fall, dass unterschiedliche Impfstoffe verwendet wurden, ist der erste bekannte Produktname in der zeitlichen Reihenfolge der Impfungen zu dokumentieren.
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ZKP
16
Liegt ein Befund bzw. liegen Befunde (Zytologie, HPV-Test, Histologie) aus der letzten vorangegangenen Untersuchung vor?
Mit "letzter vorangegangener Untersuchung" ist die letzte Untersuchung gemeint, die im Rahmen der Krebsfrüherkennung (nach KFE-RL oder oKFE-RL) durchgeführt wurde.
-
ZKP
22
Vorbefund: HPV-Status
Lag mindestens ein Hochrisiko-HPV-Typ vor, ist “positiv” zu dokumentieren.
-
ZKP
23
Histologischer Vorbefund der letzten vorangegangenen Untersuchung
LSIL: low grade squamöse intraepitheliale Läsion

HSIL: high grade squamöse intraepitheliale Läsion
-
ZKP
37
HPV-Test-Ergebnis
Liegt mindestens ein Hochrisiko-HPV-Typ vor, ist “positiv” zu dokumentieren.
-
ZKP
38
Liegt HPV-Typ 16 oder HPV-Typ 18 vor?
Wurde mindestens HPV-Typ 16 oder HPV-Typ 18 positiv getestet, ist “ja” zu dokumentieren. Dies ist auch der Fall, wenn der HPV-Test eine HPV-Typ-Diagnosegruppe 16/18 vorsieht und diese positiv getestet wurde.

Kann das Vorliegen von HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 ausgeschlossen werden, ist „nein“ zu dokumentieren.

Liegen oben benannte Differenzierungen bzw. eine Genotypisierung nicht vor, ist „nicht differenzierbar“ zu dokumentieren.
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ZKZ
2
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

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ZKZ
5
Betriebsstättennummer
In diesem Datenfeld ist die Betriebsstättennummer der Hauptbetriebsstätte zu dokumentieren.

Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der PB-Software vorbelegt werden.
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ZKZ
6
Nebenbetriebsstättennummer
Wenn die Leistung in einer Nebenbetriebsstätte erbracht wurde, ist diese hier zu dokumentieren.
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ZKZ
8
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

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ZKZ
10
5-stellige PLZ des Wohnortes
Es werden nur die ersten drei Ziffern der Postleitzahl exportiert.
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