Wurde mindestens HPV-Typ 16 oder HPV-Typ 18 positiv getestet, ist “ja” zu dokumentieren. Dies ist auch der Fall, wenn der HPV-Test eine HPV-Typ-Diagnosegruppe 16/18 vorsieht und diese positiv getestet wurde.

Kann das Vorliegen von HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 ausgeschlossen werden, ist „nein“ zu dokumentieren.

Liegen oben benannte Differenzierungen bzw. eine Genotypisierung nicht vor, ist „nicht differenzierbar“ zu dokumentieren.