Wurde mindestens HPV-Typ 16 oder HPV-Typ 18 positiv
getestet, ist “ja” zu dokumentieren. Dies ist auch der
Fall, wenn der HPV-Test eine HPV-Typ-Diagnosegruppe 16/18 vorsieht und
diese positiv getestet wurde.
Kann das Vorliegen von HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 ausgeschlossen werden, ist „nein“ zu dokumentieren.
Liegen oben benannte Differenzierungen bzw. eine Genotypisierung nicht
vor, ist „nicht differenzierbar“ zu dokumentieren.