Allgemeine Hinweise:
Entsprechende Hygienepläne gelten als Arbeitsanweisung.
Die Arbeitsanweisung muss ganzjährig in Kraft gewesen sein.
Unterjährig aktualisierte Arbeitsanweisungen werden
berücksichtigt, sofern sichergestellt war, dass im gesamten Jahr
2022 eine Arbeitsanweisung gegolten hat.
In Entwicklung befindliche oder im Laufe des Jahres 2022 erstmals
in Kraft gesetzte Arbeitsanweisungen können nicht
berücksichtigt werden.
Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen Standorten,
können sich die Inhalte der Arbeitsanweisung je Standort
unterscheiden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die wesentlichen
Anforderungen an die präoperative Antiseptik des OP-Feldes
gleichermaßen enthalten sind.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende Arbeitsanweisung vorlag
oder
• Arbeitsanweisungen für alle operativen Fachgebiete vorlagen.
Es kann sich um eine Arbeitsanweisung handeln, die sowohl für den
stationären als auch den ambulanten Bereich im Krankenhaus
gültig ist.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende Arbeitsanweisung vorlag
oder
• Arbeitsanweisungen für alle operativen Fachgebiete vorlagen.
Es kann sich auch um ein Dokument handeln, in dem das Belegkrankenhaus
die eigenen Arbeitsanweisungen der jeweiligen Belegärzte gesammelt
vorhält.
Für Belegärzte gilt:
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende Arbeitsanweisung vorlag
oder
• Arbeitsanweisungen für ihre jeweiligen operativen Fachgebiete vorlagen.
Der Belegarzt kann bzw. die an der belegärztlichen Einrichtung
(z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte können nach einer
Arbeitsanweisung des Krankenhauses
oder
nach einer eigenen Arbeitsanweisung handeln.
Sofern der Belegarzt bzw. die an der belegärztlichen Einrichtung
(z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer eigenen
Arbeitsanweisung handelt bzw. handeln, muss diese an jedem
Krankenhaus(standort), an dem die belegärztlichen Operation/en
durchgeführt wurden
oder
in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) vorliegen.