Allgemeine Hinweise:
Es kann sich sowohl um interne als auch externe
Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme handeln. Die
Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert.
Die Medizinischen Fachangestellten werden pro Kopf gezählt,
unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder
Teilzeitarbeit).
Die Medizinischen Fachangestellten sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:
Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Medizinischer Fachangestellter ist
auf Basis aller Medizinischen Fachangestellten (inkl. Personal extern
beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten
Krankenhaus in der stationären u./o. ambulanten
Patientenversorgung tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Medizinische
Fachangestellte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von
durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2022 durch z.B. Krankheit,
Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag.
Sofern alle Medizinischen Fachangestellten unterjährig im Jahr
2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein
Medizinischer Fachangestellter ganzjährig im Jahr 2022 im
Krankenhaus tätig war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter
Medizinischer Fachangestellter zu machen und für das Feld
"Medizinische Fachangestellte nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Medizinischer Fachangestellter ist
auf Basis aller Medizinischen Fachangestellten (inkl. Personal extern
beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten
Belegkrankenhaus in der stationären u./o. ambulanten
Patientenversorgung tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Medizinische
Fachangestellte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von
durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2022 durch z.B. Krankheit,
Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag.
Sofern alle Medizinischen Fachangestellten unterjährig im Jahr
2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein
Medizinischer Fachangestellter ganzjährig im Jahr 2022 im
Belegkrankenhaus tätig war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter
Medizinischer Fachangestellter zu machen und für das Feld
"Medizinische Fachangestellte nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für Belegärzte gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Medizinischer Fachangestellter ist
auf Basis aller Medizinischen Fachangestellten (inkl. Personal extern
beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der
Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) in der Patientenversorgung
tätig waren, zu ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte Bezug zu nehmen, für die
Leistungen über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet
wurden.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Medizinische
Fachangestellte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von
durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2022 durch z.B. Krankheit,
Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag.
Sofern alle Medizinischen Fachangestellten unterjährig im Jahr
2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein
Medizinischer Fachangestellter ganzjährig im Jahr 2022 an der
Hauptbetriebsstätte tätig war, ist keine Angabe zum Anteil
geschulter Medizinischer Fachangestellter zu machen und für das
Feld "Medizinische Fachangestellte nicht vorhanden" "ja" anzugeben.