Allgemeine
Hinweise:
Es ist ausschließlich auf die Aufbereitung durch das
Krankenhaus
Bezug zu nehmen. Nicht gemeint ist an dieser Stelle die Aufbereitung
durch externe Dienstleister.
Die Standardarbeitsanweisungen müssen schriftlich hinterlegt
sein.
Grundlage ist die KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei
der Aufbereitung von Medizinprodukten".
Einen Link zu dem Dokument finden Sie unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/hygienesop/
Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für die Aufbereitungsschritte des vom
Krankenhaus aufbereiteten Sterilguts zu machen.
Für reine Belegkrankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für die Aufbereitungsschritte des vom
Belegkrankenhaus aufbereiteten Sterilguts zu machen.
Für Belegärzte
gilt:
Die Angabe ist für die Aufbereitungsschritte des vom
Krankenhaus
aufbereiteten Sterilguts zu machen. Es ist auf das Krankenhaus Bezug zu
nehmen, an dem die meisten belegärztlichen Operationen
erbracht
wurden. Dabei sind belegärztliche Operationen gemeint, die
über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.