Allgemeine Hinweise:
Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert.
Die Ärzte werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit).

Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:

Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern

Leistungserbringerbezogene Hinweise:

Für Krankenhäuser/ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Ärzte ist auf Basis aller Ärzte (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten Krankenhaus in der ambulanten u./o. stationären Patientenversorgung tätig waren, zu ermitteln. Auszuschließen aus der Berechnung sind Belegärzte und Ärzte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag.

Sofern alle Ärzte unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Arzt ganzjährig im Jahr 2022 im Krankenhaus tätig war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter Ärzte zu machen und für das Feld "Ärztliches Personal nicht vorhanden" "ja" anzugeben.

Für Vertragsärzte gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Ärzte ist auf Basis aller Ärzte (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) in der Patientenversorgung tätig waren, zu ermitteln.

Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.

Sofern alle Ärzte unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Arzt ganzjährig im Jahr 2022 an der Hauptbetriebsstätte tätig war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter Ärzte zu machen und für das Feld "Ärztliches Personal nicht vorhanden" "ja" anzugeben.

Für ermächtigte Krankenhausärzte gilt:
Sofern der ermächtigte Krankenhausarzt ganzjährig Leistungen in der Patientenversorgung erbracht hat und er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat, ist ein Anteil von 100% anzugeben. Hat er an keiner Schulung teilgenommen, ist 0% anzugeben.

Es ist auf die Hauptbetriebsstätte Bezug zu nehmen, für die Ermächtigungsleistungen über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.

Auszuschließen aus der Berechnung sind ermächtigte Krankenhausärzte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag.

Sofern der ermächtigte Krankenhausarzt unterjährig im Jahr 2022 seine Tätigkeit aufgenommen hatte und somit nicht ganzjährig im Jahr 2022 als ermächtigter Krankenhausarzt tätig war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter Ärzte zu machen und für das Feld "Ärztliches Personal nicht vorhanden" "ja" anzugeben.