Allgemeine
Hinweise:
Eine Beobachtungsperiode umfasst maximal sechs Wochen. Die
Compliance-Beobachtungen können durch eigenes Personal oder
externe Beauftragte erfolgen. Der Begriff der
Händedesinfektion
bezieht sich hier nur auf die hygienische Händedesinfektion,
nicht
auf die chirurgische Händedesinfektion im OP. Als Anleitung
zur
Compliance-Beobachtung der Händedesinfektion können
die
Vorgaben der WHO zu den 5 Indikationsgruppen: „Five moments
for
hand hygiene“ bzw. die Vorgaben der „Aktion Saubere
Hände“ verwendet werden.
Einen Link zum Dokument finden Sie unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/compimc/
Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für das gesamte Krankenhaus zu machen.
Für reine Belegkrankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für das gesamte Belegkrankenhaus zu machen.
Für Belegärzte
gilt:
Es ist nur auf das Krankenhaus Bezug zu nehmen, an dem die meisten
belegärztlichen Operationen erbracht wurden. Dabei sind
Operationen gemeint, die über die in diesem Bogen angegebene
BSNR
abgerechnet wurden.