Allgemeine Hinweise:
Es kann sich sowohl um interne als auch externe
Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme handeln. Die
Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert.
Die Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes werden pro Kopf
gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll-
oder Teilzeitarbeit).
Die Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem
"Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal,
Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten,
Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten,
Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte und Sozialarbeiter.
Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:
Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes ist auf Basis aller Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes (inkl. Personal extern beauftragter
Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten Krankenhaus
im stationären u./o. ambulanten Bereich tätig waren, zu
ermitteln.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
ganzjährig im Jahr 2022 im Krankenhaus tätig war, ist keine
Angabe zum Anteil geschulter Mitarbeiter des medizinisch-technischen
Dienstes zu machen und für das Feld "Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes ist auf Basis aller Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes (inkl. Personal extern beauftragter
Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten
Belegkrankenhaus im stationären u./o. ambulanten Bereich
tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
ganzjährig im Jahr 2022 im Belegkrankenhaus tätig war, ist
keine Angabe zum Anteil geschulter Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja"
anzugeben.
Für Belegärzte gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes ist auf Basis aller Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes (inkl. Personal extern beauftragter
Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der
Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) tätig waren, zu
ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte Bezug zu nehmen, für die
Leistungen über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet
wurden.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
ganzjährig im Jahr 2022 an der Hauptbetriebsstätte tätig
war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja"
anzugeben.