Allgemeine Hinweise:
Es kann sich sowohl um interne als auch externe
Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme handeln. Die
Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert.
Das Küchenpersonal wird pro Kopf gezählt, unabhängig von
seiner Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit).
Das Küchenpersonal ist nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:
Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern
Für die Berufsgruppe "Küchenpersonal" außerdem:
- Flächendesinfektion
Für Küchenpersonal gilt die Belehrung nach § 43 IfSG als
„Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik
-Hygiene und Infektionsprävention“.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Küchenmitarbeiter ist auf Basis
aller Küchenmitarbeiter (inkl. Personal extern beauftragter
Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten Krankenhaus
im stationären u./o. ambulanten Bereich tätig waren, zu
ermitteln.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Küchenmitarbeiter,
bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als
sechs Wochen im Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz,
Elternzeit u.Ä. vorlag.
Sofern alle Küchenmitarbeiter unterjährig im Jahr 2022 ihre
Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Küchenmitarbeiter
ganzjährig im Jahr 2022 im Krankenhaus tätig war, ist keine
Angabe zum Anteil geschulter Küchenmitarbeiter zu machen und
für das Feld "Küchenpersonal nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Küchenmitarbeiter ist auf Basis
aller Küchenmitarbeiter (inkl. Personal extern beauftragter
Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten
Belegkrankenhaus im stationären u./o. ambulanten Bereich
tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Küchenmitarbeiter,
bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als
sechs Wochen im Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz,
Elternzeit u.Ä. vorlag.
Sofern alle Küchenmitarbeiter unterjährig im Jahr 2022 ihre
Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Küchenmitarbeiter
ganzjährig im Jahr 2022 im Belegkrankenhaus tätig war, ist
keine Angabe zum Anteil geschulter Küchenmitarbeiter zu machen und
für das Feld "Küchenpersonal nicht vorhanden" "ja" anzugeben.