Allgemeine Hinweise:
Es kann sich sowohl um interne als auch externe
Informationsveranstaltungen E-Learning-Programme handeln. Die
Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert.
Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) werden pro
Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in
Voll- oder Teilzeitarbeit).
Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) sind nur
einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung
tätig sind, sind in der Gruppe der „Mitarbeiter
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)“ zu erfassen.
Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der
Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in den
Berufsgruppen „Pflegepersonal“, „Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes“ oder „Medizinische
Fachangestellte“ zu erfassen.
Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:
Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern
Für die Berufsgruppe "Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)" außerdem:
- Aufbereitung von Sterilgut
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser/ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung
(OP-Sterilgut) ist auf Basis aller Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) (inkl. Personal extern
beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten
Krankenhaus im ambulanten u./o. stationären Bereich tätig
waren, zu ermitteln. Auszuschließen aus der Berechnung sind
Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut), bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
ganzjährig im Jahr 2022 im Krankenhaus tätig war, ist keine
Angabe zum Anteil geschulter Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung
(OP-Sterilgut) zu machen und für das Feld "Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für Vertragsärzte gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung
(OP-Sterilgut) ist auf Basis aller Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) (inkl. Personal extern
beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der
Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) tätig waren, zu
ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu
nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen
angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut), bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
ganzjährig im Jahr 2022 an der Hauptbetriebsstätte tätig
war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden"
"ja" anzugeben.
Für ermächtigte Krankenhausärzte gilt:
Der prozentuale Anteil geschulter Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung
(OP-Sterilgut) ist auf Basis aller Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) (inkl. Personal extern
beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der
Hauptbetriebsstätte tätig waren, zu ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte Bezug zu nehmen, für die
Ermächtigungsleistungen über die in diesem Bogen angegebene
Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.
Auszuschließen aus der Berechnung sind Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut), bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2022 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
unterjährig im Jahr 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
ganzjährig im Jahr 2022 an der Hauptbetriebsstätte tätig
war, ist keine Angabe zum Anteil geschulter Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden"
"ja" anzugeben.