In diesen Datenfeldern werden Schwangerschaftsbefunde gemäß Katalog A und B aus dem Mutterpass übertragen.
Die Angabe des Schwangerschaftsbefunds "35 =
Mehrlingsschwangerschaft"
kann jedoch aufgrund einer Plausibilitätsregel
zu einem Konflikt mit dem Datenfeld "Anzahl Mehrlinge" führen und
einen Hinweis (weichen Fehler) auslösen. Die
Mehrlingsschwangerschaft wird zu einem frühen Zeitpunkt der
Schwangerschaft festgestellt. Dagegen wird die Mehrlingsgeburt ("Anzahl
Mehrlinge" 2 oder mehr) zum Zeitpunkt der Geburt festgestellt. In der
Zwischenzeit kann sich jedoch die Anzahl der zu dokumentierenden
"Mehrlinge" verringern.