Sofern bei Infarktverdacht eine ST-Hebung im EKG oder Markererhöhung
im Labor vorliegt (Markererhöhung = mindestens einer der Marker Troponin, CKMB) oder ein
Koronarverschluss angiographisch festgestellt wird. Falls die Herzkatheteruntersuchung bei
akutem Infarkt durchgeführt wird gilt: V. a. erneuten Infarkt und zweiter Anstieg der Marker