Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer des
Spenders" ist für alle Spender zu dokumentieren, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen
beginnt das Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte in der Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen
Ausnahmefällen ist dies auch der Fall, obwohl es sich nicht um
einen Spender handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Versicherte der
Postbeamtenkrankenkasse handeln. In diesen Fällen ist das
Datenfeld mit "ja" zu beantworten, da der Spender über keine
eGK-Versichertennummer verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden.