Wurden mehrere objektive (apparative) nicht-invasive
Voruntersuchungen durchgeführt, geben Sie den Befund an, der
für die Indikationsstellung zur Prozedur überwiegend
maßgeblich war.
Schlüssel „nicht-invasise radiologische und
nuklearmedizinische Verfahren zum Nachweis einer Ischämie oder
Darstellung der Koronaranatomie“ beinhaltet dabei folgende
Untersuchung: Stress-MRT, Koronare CT-Angiographie,
SPECT-Myokardszintigraphie oder PET. Hinweis: Die CT-Angiographie ist
lediglich im stationären Sektor Teil der GKV-Regelversorgung, im
vertragsärztlichen Sektor wird sie hingegen nicht vergütet.