Ist die führende Indikation zur
Schrittmacherimplantation ein AV-Block nach einer geplanten oder
durchgeführten Ablation des AV-Knotens bzw. des
HIS-Bündels, ist hier AV-Block als führende
Indikation zu dokumentieren. Dies gilt auch, wenn der Schrittmacher
noch vor der Ablation implantiert wird.
Ein AV-Block I. Grades als führende Indikation zur
Schrittmacherimplantation ist eine rein hämodynamische
Indikation zur Stimulation bei langer PQ-Zeit und Symptomen, die einem
Schrittmachersyndrom ähneln (wie Symptome einer
Vorhofpfropfung).
Paroxysmales/persistierendes Vorhofflimmern, d.h.
Vorhofflimmern in
der Anamnese oder intraoperativ ist nicht unter "Bradykardie
bei permanentem Vorhofflimmern" sondern unter "Sinusknotensyndrom
(SSS) inklusive BTS (bei paroxysmalem/persistierendem Vorhofflimmern)"
zu dokumentieren.
„Kardiale Resynchronisationstherapie“ ist
anzugeben bei Patientinnen und Patienten mit CRT-P-Implantation,
Handelt es sich um eine De-novo-Implantation des CRT-P-Systems bei
vorhandener bradykarder Rhythmusstörung ist die
zugrundeliegende Rhythmusstörung bzw. Erkrankung (=
primäre Schrittmacherindikation) anzugeben.