Hier ist der prätherapeutische histopathologische Befund zu
dokumentieren, der zum Beginn der Therapie geführt hat (z.B.
Stanz- / Vakuumbiopsie oder offene Biopsie). Wenn z.B. bei einer
Nachresektion der histopathologische Befund einer Stanzbiopsie vor
Erstoperation vorliegt, so ist hier der histopathologische Befund der
Stanzbiopsie (und nicht der Erstoperation) zu dokumentieren.
Die Auswahlmöglichkeiten sind der B-Klassifikation
zugeordnet:
1 = B1: nicht verwertbar oder ausschließlich Normalgewebe
2 = B2: benigne / entzündliche Veränderung (u.a.
fibrös-zystische Mastopathie, Fibroadenom, sklerosierende Adenose,
periduktale Mastitis)
3 = B3: benigne, aber mit unsicherem biologischen Potenzial (u.a.
flache epitheliale Atypie (FEA); atypische duktale Hyperplasie (ADH);
klassische lobuläre Neoplasie (LN); papilläre Läsionen;
radiäre Narbe / komplexe sklerosierende Läsion;
Phylloides-Tumor)
4 = B4: malignitätsverdächtig (u.a. vermutlich maligne
Veränderung, aber Beurteilung aus technischen Gründen
eingeschränkt; ADH)
5 = B5: maligne (u.a. DCIS, Varianten der lobulären Neoplasie
(LIN3), invasive Karzinome, maligne Lymphome, Sarkome, Metastasen)