Einzutragen ist das Datum des Gesprächs zwischen
behandelnder/m Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient, in dem
Diagnose und Befund (Bildgebung und pathologischer Befund als Ergebnis
der prätherapeutischen Diagnosesicherung) mitgeteilt und
besprochen werden sowie die therapeutische Empfehlung und die Planung
der Therapie gemeinsam mit der Patientin bzw. mit dem Patienten
erörtert werden.
Nicht gemeint ist die alleinige Op-Aufklärung. Wurde die
prätherapeutischen Diagnosesicherung aus einem speziellen Grund
unterlassen, ist das Gespräch mit der Darstellung der klinischen
Befunde, die zur Operationsindikation geführt haben, zu
dokumentieren.
Hierzu siehe auch: “Diagnosemitteilung” im Kapitel:
Patientinneninformation und -aufklärung. Leitlinienprogramm
Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF):
S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des
Mammakarzinoms, Version 4.4, 2021, AWMF Registernummer: 032-045OL,
http://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/mammakarzinom/
(abgerufen am: 07.09.2021).