Seit 2023 ist eine BPD
immer zu dokumentieren, auch wenn die Erkrankung bereits bei Aufnahme
bestand.
Bei einem Gestationsalter < 32+0 Wochen bei Geburt wird die BPD mit einem postmenstruellen Alter von 36+0 Wochen bestimmt.
Bei einem Gestationsalter ≥ 32+0 Wochen bei Geburt wird anstelle der
Grenze von 36+0 Wochen ein postnatales Alter von 8 Wochen (56
Lebenstage) verwendet.
Bei Entlassung vor den beiden oben aufgeführten
Bestimmungszeitpunkten einer BPD gilt der Status bei endgültiger
Entlassung aus der stationären Behandlung.
Im Auswertungsmodul Neonatologie werden die folgenden Definitionen einer moderaten und schweren BPD zugrunde gelegt:
• Eine moderate BPD liegt vor, wenn das Kind mit
36+0 Wochen zusätzlichen Sauerstoff < 30 % über eine
Nasenbrille mit Flow < 3 l/min, aber keine Atemunterstützung
benötigt.
• Eine schwere BPD liegt vor, wenn das Kind mit
36+0 Wochen zusätzlichen Sauerstoff ≥ 30 % und/oder irgendeine
Form der Atemunterstützung (Beatmung/CPAP/HFNC) benötigt.
Es soll jeweils eine Sauerstoffzufuhr bzw. Atemunterstützung von
mehr als 30 min/d berücksichtigt werden. Eine Sauerstoffzufuhr
bzw. Atemunterstützung für interkurrente Erkrankungen oder
Operationen soll nicht berücksichtigt werden.
Im Zweifelsfall kann ein Raumlufttest nach Walsh (Walsh et al. 2004) durchgeführt werden.
Referenz:
Walsh, MC; Yao, Q; Gettner, P; Hale, E; Collins, M; Hensman, A; et al.
(2004): Impact of a physiologic definition on bronchopulmonary
dysplasia rates. Pediatrics 114(5): 1305-11. DOI:
10.1542/peds.2004-0204.