In diesem Verfahren ist die Angabe bestimmter ICD-Kodes über die auslösenden Kodierungen hinaus von besonderer Relevanz. Folgende Kodes sind verpflichtend zu dokumentieren. (Siehe Anhang)

Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2025 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2024 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2024 aufgenommen worden ist.