Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten,
wenn kein wesentlicher pathologischer Befund in den nicht betroffenen
Kompartimenten vorliegt (einschließlich femoropatellarer Schaden). Gemeint sind die Kompartimente des Gelenkes,
in welchem die unikondyläre Schlittenprothese implantiert wird.
Die Intaktheit eines Gelenkkompartiments ist dann gegeben, wenn sich
als Ergebnis entsprechender diagnostischer Maßnahmen (z.B.
Röntgendiagnostik, intraoperative Befundvalidierung) der
Gelenkspalt der nicht betroffenen Kompartimente regelhaft darstellt.