Achtung!
Diese Information soll automatisch aus dem
Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS)
übernommen werden.
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen
für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links)
und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig
vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die
Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen
Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen
werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das
Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode
und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein
erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer
Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre
Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht
zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz
Knieendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den
OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind
somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des
Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) /
Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2025 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2024 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2024 aufgenommen worden ist.