Achtung!
Diese Information soll automatisch aus dem
Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS)
übernommen werden.
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen
für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links)
und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig
vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die
Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen
Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen
werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das
Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode
und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein
erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer
Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese Nicht zementiert)
als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüft-Endoprothese
ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation
erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder
5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen
ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog. Im Jahr 2025
durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2024
gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2024 aufgenommen worden ist.