- Im pathologischen Befund soll der minimale Abstand des Tumors
(invasives Karzinom, DCIS) von den Resektionsrändern angegeben
werden. Dabei ist bei invasivem Tumor mit umgebender in-situ-Komponente
der Abstand derjenigen Komponente (invasiv oder intraduktal) anzugeben,
der den minimalsten Abstand von den Resektionsrändern hat.
- Wenn die Haut mitentfernt wurde, gibt es dort, wo die bedeckende
Haut reseziert ist, zur Oberfläche hin keinen Resektionsrand mehr,
aber seitlich davon: es ist der minimale Sicherheitsabstand der
verbliebenen Resektionsflächen zu ermitteln.
- Es ist unter Berücksichtigung der
übrigen Resektionsränder zu entscheiden, welcher der
geringste Sicherheitsabstand ist.
- Führend bzgl. der geringsten Abstände zum Resektionsrand ist der histologische Befundbericht.
- Sowohl kontinuierliche Primärtumorausläufer als auch
diskontinuierliche Tumorherde (sog. Satelliten bei Multifokalität)
werden berücksichtigt.
- Bei mehrzeitigem Vorgehen müssen die Abstände so
aufsummiert werden, dass der angegebene Wert (mm) dem minimalen Abstand
des Tumors zum endgültigen Wundhöhlenrand entspricht. Dabei
sind die Nachresektate ohne histologisch nachweisbare Tumorreste in die
Bestimmung der Sicherheitsabstände (mm) einzubeziehen.