Die Transaktionskennung enthält die GUID für denKommunikationsvorgang, die von dem Verfahrensteilnehmer, der die jeweiligeTransaktion initiiert hat, erzeugt wird. D.h. bei einer Mindestmengenmeldung(sowohl in Aufnahmephase als auch im Regelbetrieb) enthält dieTransaktionskennung die GUID des Krankenhauses. Bei dem Ergebnis derPrognoseprüfung ist die Transaktionskennung die GUID der LVKK/ EK. DieTransaktionskennung der Mindestmengenmeldung des Krankenhauses, auf die sichdas Prüfergebnis der LVKK/EK bezieht, wird im Element "Meldung_GUID"übermittelt, sodass das Krankenhaus das Prüfergebnis derMindestmengenmeldung zuordnen kann.
Datenflussrichtung: von Krankenhausträger zuLandesverband Krankenkasse. Inhalt: Der Krankenhausträger hatnach § 6 Mm-R vorab die beabsichtigte Erbringung einer Leistungnach Absatz 1 Satz 1 der Mm-R den zuständigen Landesverbändender Krankenkassen und den Ersatzkassen gemäß dem Verzeichnisnach § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Mm-R schriftlich oderelektronisch in maschinenlesbarer Form auf Basis der vom G-BAbeschlossenen Spezifikation mitzuteilen.
Der Krankenhausträger hat nach § 6 Mm-R vorab diebeabsichtigte Erbringung einer Leistung nach Absatz 1 Satz 1 der Mm-R denzuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemäß demVerzeichnis nach § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Mm-R schriftlich oderelektronisch in maschinenlesbarer Form auf Basis der vom G-BA beschlossenenSpezifikation mitzuteilen.
Diese Jahresangabe bezieht sich auf den Zeitraum zurLeistungszahl X entsprechend § 6 Abs. 4 Satz 3. Im ersten Jahr handelt essich um den Monat und das Jahr der Aufnahme der Leistung für die50%-Leistungsmenge. Im zweiten Jahr der Aufnahemphase wird das Datum (Monatund Jahr) des ersten Monats in dem 100% der Leistungsmenge erbracht werdenmuss, dokumentiert. Beispiel: Wird hier für StartJahrAufnahmePhase=2019 undStartMonatAufnahmePhase=4 gewählt, bedeutet dies, dass die 100-Prozent-Phasevom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020 übermittelt wird.
Für die Übermittlung von Leistungszahlen im Regelbetrieb gem.§ 5 Abs. 3 Satz 2. Im Regelbetrieb werden alle Leistungsbereiche aus demKatalog planbarer Leistungen benannt.
Für die Übermittlung von Leistungszahlen in der(Wieder-)Aufnahmephase gem. § 6 Abs. 4. In der (Wieder-)Aufnahmephase werdenlediglich die betroffenen Leistungsbereiche benannt.
Die Versionskennung des XML-Schemas entspricht der Versioneines Releases für die Mindestmengen-Spezifikation. Mit jedem neuen Releasewird auch das XML-Schema mit einer aktualisierten Versionskennungveröffentlicht. Dies erfolgt auch dann, wenn am XML-Schema keine sonstigenVeränderungen vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass alleKommunikationspartner die aktuellste Spezifikation einsetzen.
Die Transaktionskennung in Form einer GUID dient dereineindeutigen Identifizierung einer einzelnen Datenübertragung. Sie wirdvom Leistungserbringer vergeben. In der technischen Quittung / Antwort wirddie GUID der vorausgegangenen Lieferung genutzt und zurückübermittelt.
Die technische E-Mail-Adresse ist die E-Mail-Adresse desAbsenders, an den auch über das KKS die Antworten versendet werden müssen.Hierbei handelt es sich um die gleiche E-Mail-Adresse, die auch imAuftragsdatensatz angegeben wird. Eine zusätzliche Angabe dieserE-Mail-Adresse in den Nutzdaten ist notwendig, da die Möglichkeit besteht,dass der Auftragsdatensatz von Zwischenstationen verändert wird oder nachVerarbeitung der Daten im Ziel dieser nicht mehr vorhanden ist.
Das Transaktionsziel gibt an, zu welchem Zweck diesesDokument erzeugt wurde. Die Unterscheidung beläuft sich auf Testzweckeversus Produktivlieferung. (Nach Erstellung nicht mehr modifizierbar.)
Institutionskennzeichen des Absenders (Absender Eigner KKS)ist das für die elektronische Übermittlung notwendige IK.Dies kann vomTräger selbst sein oder einem beauftragten Dritten Dienstleister. Dierechtliche (richtlinienkonforme) und datenschutzrechtliche Verantwortunghierfür trägt der Krankenhausträger. Diese IK muss dem DatenfeldAbsender_Eigner der Auftragsdatei entsprechen. Der Absender muss in der Lagesein, die Lieferdateien zu signieren und die Antwortdateien zuentschlüsseln. An diesen Absender wird anschließend durch die LV-KK/EK dietechnische Quittung hinsichtlich des Empfangs der Leistungszahlenaddressiert. Bei der Absender-IK muss es sich nicht zwingend um das demleistungserbringenden Standort zugehörige Institutionskennzeichen desKrankenhauses handeln.
Institutionskennzeichen des verantwortlichenKrankenhausträgers entsprechend § 1 Abs. 2 Mm-R. An dieses IK wird dieÜbermittlung der Ergebnisse der Prüfung der Prognose gerichtet. Falls mitdem Träger kein Rechnungskonto verbunden ist, d. h. kein IK assoziiert ist,wird alternativ auf die Adressdaten zur Kontaktaufnahme zum Trägerzurückgegriffen werden. Dieses Feld ist ein optionales Servicefeld derSpezifikation, eine Erhebung der IK des Trägers ist gemäß Mm-R nichtgefordert.
Es handelt sich um die IK des physikalischen Datenabsendersbzw. Datenempfängers, die für die Ver- und Entschlüsselung der Daten sowieSignatur verantwortlich sind, also die, die die IK-Zertifikatehalten.
Datenflussrichtung: von LandesverbandKrankenkasse zu Krankenhausträger. Inhalt: Antwort darüber, obdie zuvor in den LieferDaten übertragenen Inhalte angekommen undtechnisch lesbar waren.
Bezogen auf die Transaktionskennung sind die Lieferdaten zuden in den Metadaten gehörenden Angaben (insbesondere Standort undZeitBezug) angekommen und lesbar, d. h. es gibt keine Beanstandung seitensdes Adressaten der LieferDaten.
Bezogen auf die Transaktionskennung sind die Lieferdaten zuden in den Metadaten gehörenden Angaben (insbesondere Standort undZeitBezug) zwar angekommen, jedoch liegt ein technisches Problem mit derLesbarkeit und somit der Verarbeitbarkeit beim Adressaten der LieferDatenvor.
Die Meldung-GUID ist identisch mit derTransaktionskennung der Mindestmengen-Meldung des LE, auf die sichdie Antwort bezieht. Sie dient der eineindeutigen Zuordnung derAntwort der LVKK/EK an den LE. Weitere Informationen zur Befüllung der Metainformationen: IK_des_Absenders: Hier ist die IK des Landesverbandes KK/ EK einzutragen.IK_des_Empfängers: Hier ist die IK des jeweiligen Krankenhauses einzutragen.Technische E-Mail: Hier ist entsprechend der TechDok (siehe Kapitel "Übermittlungsdateien", Abschnitt "E-Mail-Adresse Absender (70-stellig)") die E-Mail-Adresse der Einrichtung, des Standorts oder des Krankenhauses anzugeben.
Datenflussrichtung: von Landesverband Krankenkassezu Krankenhausträger. Inhalt: Die Landesverbände derKrankenkassen und die Ersatzkassen prüfen die Prognose undteilen dem Krankenhausträger bis zum 7. Oktober des laufendenKalenderjahres das Ergebnis der Prüfung mit. Das Ergebnis kannhierbei als "bestätigt" oder "nicht bestätigt" ausgegebn werden.
Nach § 5 Mm-R prüfen die Landesverbände der Krankenkassen undErsatzkassen die von dem Krankenhausträger übermittelte Prognose und teilendem Krankenhausträger das Prüfergebnis mit, wenn es positiv ausfällt. Wirddie Prognose nicht bestätigt erfolgt die Mitteilung als Verwaltungsakt ohneNutzung der Spezifikation.
Bestehen keine begründeten erheblichen Zweifel bei derPrüfung der Prognose durch die LVKK/EK so wird die Prognose bestätigt. DieseInformation wird über die Spezifikation an die Krankenhäuser übermittelt.
enumeration
siehe Bescheid
Bestehen bei der Prüfung der Prognose begründete erheblicheZweifel an der Richtigkeit, wird die Prognose durch Bescheid im Rahmen einesVerwaltungsaktes widerlegt. Dies erfolgt nicht über die Spezifikation.
Datenflussrichtung: von Krankenhausträger zu LandesverbandKrankenkasse Inhalt: Bei Datenlieferungen sind die Inhalte der Metainformationenverpflichtend anzugeben, um sämtliche relevanten Zuordnungen zu gewährleisten.Grundsätzlich müssen die Inhalte der Metainformationen aus den Datenlieferungen indie Antwortdateien übernommen werden. Lediglich bei Fehlern, welche zur Folge haben,dass die Metainformationen aus der Datenlieferung nicht in die Antwortdateienübertragen werden können (z. B. Schemaverletzung), dürfen die Metainformationen inreduzierter Form in der Antwortdatei angegeben werden. Die grundlegendeTypdefinition mit optionalen Inhalten der Metainformationen wird folglich für dieAntwortdateien in MetaInformationenAntwortType definiert, so dass dieseTypdefinition MetaInformationenType als Ableitung auf verpflichtende Angabeneinschränkt. Die Bedeutungen der einzelnen Elemente können der übergeordnetenTypdefinition entnommen werden.
Diese Kennung ergibt sich aus der MMR-Datenbank: Tabelle Version, Feldname, sodass sichergestellt ist, dass das XML-Schema immer mit der aktuell gültigenDatenbank synchronisiert ist.
Der Krankenhausträger hat nach § 6 Mm-R vorab die beabsichtigteErbringung einer Leistung nach Absatz 1 Satz 1 der Mm-R den zuständigenLandesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemäß dem Verzeichnis nach §5 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Mm-R schriftlich oder elektronisch in maschinenlesbarerForm auf Basis der vom G-BA beschlossenen Spezifikationmitzuteilen.
Nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Mm-R müssen Krankenhausträger vorab diebeabsichtigte Erbringung einer Leistung den zuständigen Landesverbänden derKrankenkassen und Ersatzkassen mitteilen. Das Krankenhaus hat ab dem gemeldetenBeginn-Datum sechs Monate Zeit, mindestens eine entsprechende Leistung zu erbringen.Andernfalls ist eine erneute Mitteilung an die LVKK/EK notwendig.
Im vorliegenden XSD werden XML-Elemente definiert, mit deren Existenzin einer XML-Datei bereits eine konkrete Bedeutung assoziiert ist. Die Angabe vonergänzenden, nicht genormten Inhalten (oder Zeichen) wird durch den vorliegendenDatentyp "LeerType" verhindert.
Datenflussrichtung: von Landesverband Krankenkasse zuKrankenhausträger. Inhalt: Grundsätzlich müssen die Inhalte der Metainformationenaus den Datenlieferungen in die Antwortdateien übernommen werden, vgl. abgeleiteteTypdefinition MetaInformationenType. Lediglich bei Fehlern, welche zur Folge haben,dass die Metainformationen aus der Datenlieferung nicht in die Antwortdateienübertragen werden können (z. B. Schemaverletzung), dürfen die Metainformationen inreduzierter Form in der Antwortdatei angegeben werden. In diesem besonderenFehlerfall gilt die Maßgabe so viele Informationen wie möglich anzugeben.
Wenn Fehler auftreten werden diese unter dem Element 'NichtOK' mitPrüfung-ID und Fehlermeldung (sowie optionaler Angabe zusätzlicher Informationengelistet. Treten mehrere Fehler auf, so erfolgt pro Fehler gruppiert jeweils einEintrag aus Prüfung-ID und Fehlermeldung.)
Nach § 5 Mm-R prüfen die Landesverbände der Krankenkassen undErsatzkassen die von dem Krankenhausträger übermittelte Prognose und teilen demKrankenhausträger das Prüfergebnis mit, wenn es positiv ausfällt. Wird die Prognosenicht bestätigt erfolgt die Mitteilung als Verwaltungsakt ohne Nutzung derSpezifikation.
Bestehen keine begründeten erheblichen Zweifel bei derPrüfung der Prognose durch die LVKK/EK so wird die Prognose bestätigt. DieseInformation wird über die Spezifikation an die Krankenhäuser übermittelt.
enumeration
siehe Bescheid
Bestehen bei der Prüfung der Prognose begründete erheblicheZweifel an der Richtigkeit, wird die Prognose durch Bescheid im Rahmen einesVerwaltungsaktes widerlegt. Dies erfolgt nicht über die Spezifikation.