D - Voraussetzungen der Intensivstation - Personelle Ausstattung der Intensivstation

1. Ein Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin mit hauptamtlicher Tätigkeit auf der Intensivstation ist Teil der ärztlichen Stationsleitung.
2. Eine Pflegekraft mit Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivtherapie mit hauptamtlicher Tätigkeit auf der Intensivstation ist Teil der pflegerischen Stationsleitung.
3. Ein Weiterbildungsassistent (WA) für bis zu 12 Betten bzw. zwei Weiterbildungsassistenten bei höherer Bettenzahl sind mit 24/365-Präsenz im durchgehenden Schichtdienst verfügbar.
4. Ein Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (durchgehende Anwesenheit im Regeldienst: Anwesenheit innerhalb 20–30 Minuten im Rufdienst) ist verfügbar.
5. Eine Pflegekraft für 2 Behandlungsplätze im Schichtdienst ist verfügbar.
6. Eine Pflegekraft für 1 Behandlungsplatz bei besonderen Situationen (schwere Verbrennungen, extrakorporale Lungenersatzverfahren, > 60% Patienten mit Organersatzverfahren) ist verfügbar.
7. Physiotherapie ist verfügbar.
8. Fachspezifische psychologische Betreuung ist verfügbar.