Gemäß § 10 Abs. 1 QSFFx-RL; Anlage 3, A8.
Hinweis: Der Anhang zu Anlage 3 spezifiziert die Anforderungen an ein überregionales Traumazentrum gemäß Weißbuch Schwerverletztenversorgung Stand Mai 2012 (S. 17f.) abschließend. Wenn die Anforderungen an ein überregionales Traumazentrum gemäß dem Anhang zu Anlage 3 vollständig erfüllt sind, dann gelten die Allgemeinen Mindestanforderungen
gemäß § 3 Abs. 1 bis 4 QSFFx-RL (Anlage 3, A1.1 bis A7) als erfüllt (Ausnahmetatbestand gemäß § 10 Abs. 1 QSFFx-RL). Ein Ausfüllen von A1.1-A7 (Anlage 3) ist dann nicht erforderlich.