Gemäß § 3 Abs. 1d QSFFx-RL; Anlage 3, A3.

Hinweis: Diese Anforderung zur Verfügbarkeit eines Facharztes für Chirurgie gilt ebenfalls als erfüllt, wenn ein vergleichbarer Facharzt (Facharzt für Allgemeinchirurgie, Facharzt für Orthopädie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) innerhalb von maximal 30 Minuten beim Patienten verfügbar ist.