Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Praxis der Psychotherapeutin / des Psychotherapeuten als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung psychotherapeutischer Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Praxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.