Entsprechend der Leitliniendefinition (BVA)
beidseitige, aber nicht notwendigerweise symmetrische Erkrankung mit folgenden Merkmalen, zumindest an einem Auge
- für Glaukom typischer Sehnerven- und/oder Gesichtsfeldschaden
- unbehandelter Augendruck zeitweise über 21 mmHg
- stets Druckwerte unter 21 mmHg (Normaldruckglaukom oder Glaukom ohne Hochdruck)
- Erkrankungsbeginn im Erwachsenenalter
- offener unauffälliger Kammerwinkel
Fehlen anderer Ursachen eines sog. sekundären Offenwinkelglaukoms