Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Arztpraxen an externe Stellen übermittelt. Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden.
Im QS-Verfahren ambulante Psychotherapie dient die eGK-Versichertennummer lediglich der Plausibilisierung und wird nicht exportiert.