Es gibt zunehmend Zentren, die für besonders dringliche Patienten auf einer Warteliste zur Herz- oder Lebertransplantation Organe von Spendern mit relevanten Vorerkrankungen akzeptieren. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer liegen beispielsweise dann erweiterte Spenderkriterien vor, wenn der Spender unter einer der folgenden Erkrankungen gelitten hat: