Ist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (stationärer Aufenthalt zu der Nierentransplantation) (mindestens) eine behandlungsbedürftige Abstoßung aufgetreten? Bitte mit "ja" dokumentieren, wenn eine Abstoßung histologisch nachgewiesen wurde oder wenn - auch bei fehlendem/negativem Biopsieergebnis - wie bei einer Abstoßung behandelt wurde.
Es sind nur Abstoßungen des Transplantats zu berücksichtigen, die innerhalb des aktuellen Follow-up-Jahres aufgetreten sind. Ist eine Abstoßung nach Entlassung innerhalb des 90-Tages-Follow-Ups aufgetreten, ist diese allerdings auch für das 1-Jahres-Follow-Up zu dokumentieren.