Bitte geben Sie "Informationsgespräch zu dieser Behandlungsmöglichkeit durchgeführt" an, wenn Sie den Patienten über diese Behandlungsmöglichkeit informiert haben.

Bitte geben Sie „Informationsgespräch zu dieser Behandlungsmöglichkeit durchgeführt“ auch dann an, falls dem Patienten erläutert wurde, dass und weshalb diese Behandlungsmöglichkeit medizinisch nicht indiziert ist.

Bitte beachten Sie, dass der Patient auch über diese Behandlungsmöglichkeit informiert werden soll, wenn sie von Ihnen als Leistungserbringer selbst nicht durchgeführt wird.

Das Informationsgespräch sollte von einem Arzt durchgeführt werden.