Dieser Abschnitt enthält die Angaben zum Umsetzungsgrad der Mindestpersonalanforderungen gemäß § 7 Absatz 3 PPP-RL sowie die Angaben zur Erfüllung gemäß § 7 Absatz 4 PPP-RL. Die Mindestvorgaben der differenzierten Einrichtungen sind erfüllt, wenn in keiner Berufsgruppe der geforderte Umsetzungsgrad unterschritten wurde.