Dieser Abschnitt enthält, bezogen auf den
Gesamtzeitraum, in dem kein Ausnahmetatbestand vorliegt, die
berufsgruppenbezogenen Angaben zur Mindestpersonalausstattung, zur
tatsächlichen Personalausstattung
sowie zur Anrechnung, zum Umsetzungsgrad und zur Erfüllung der
Mindestanforderungen der differenzierten Einrichtungen nach § 2
Absatz 5 PPP-RL.