Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser/reine Belegkrankenhäuser gilt:
Der interne Standard gilt als aufwandsarm zugänglich, wenn er für Ärzte und Pflegepersonal elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn er in allen Räumen, in denen eine Wundversorgung stattfindet, in Papierform vorhanden ist und jederzeit eingesehen werden kann.