Allgemeine Hinweise
Die Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit).
Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes ist auf Basis aller Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten Krankenhaus im stationären u./o. ambulanten Bereich tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2025 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst unterjährig im Jahr 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst ganzjährig im Jahr 2025 im Krankenhaus tätig war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes zu machen und für das Feld "Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes ist auf Basis aller Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig im gesamten Belegkrankenhaus im stationären u./o. ambulanten Bereich tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2025 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst unterjährig im Jahr 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst ganzjährig im Jahr 2025 im Belegkrankenhaus tätig war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes zu machen und für das Feld "Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja" anzugeben.