Definition ZVK
Im Sinne dieses Qualitätsindikators sind unter ZVK alle konventionellen, nicht getunnelten zentralen Venenkatheter, einschließlich der peripher eingeführten zentralvenösen Katheter (PICC), zu verstehen. Portkatheter werden im Rahmen des Qualitätsindikators ausgeschlossen.

Anforderungen an Schulungen
Schulungen sind für das Datenfeld nur dann zu berücksichtigen, wenn sie alle der folgenden Anforderungen erfüllen: 

  • Sie erfolgten unter Beteiligung einer Hygienefachkraft oder einer Krankenhaushygienikerin bzw. einem Krankenhaushygieniker. Bei Vermittlung der theoretischen Inhalte über ein E-Learning-Format, müssen die Inhalte unter Beteiligung einer Hygienefachkraft oder einer Krankenhaushygienikerin bzw. einem Krankenhaushygieniker zusammengestellt worden sein. Der praktische Schulungsanteil kann auch durch eine pflegerische Praxisanleiterin bzw. einen pflegerischen Praxisanleiter vermittelt werden.
  • Die Schulungsinhalte wurden in einem praktischen und in einem theoretischen Schulungsformat vermittelt und beinhalteten alle der folgenden Themen:
  • Art der Durchführung der Schulungen Zu zählendes Personal:

    Pflegefachpersonal in Personen, welches in der stationären Versorgung tätig ist:
    Ausgenommen ist die Anzahl des geschulten Personals der aufgelisteten Professionen in Personen, das auf Fachabteilungen mit folgenden Schlüsseln (gemäß Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V, Schlüssel 6) eingesetzt wird. Zu beachten ist, dass die übergreifende Ausschlussliste des QS-Verfahrens für diese Anforderung erweitert ist:

    Mindestens 80 % des angegebenen Pflegefachpersonals muss einmal jährlich gemäß den Anforderungen des Qualitätsindikators geschult werden. Diese Schulungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis von Personenzahl des geschulten Pflegefachpersonals zur Anzahl der Vollkräfte desselben.