Wurden mehrere objektive (apparative) nicht-invasive Voruntersuchungen durchgeführt, geben Sie den Befund an, der für die Indikationsstellung zur Prozedur maßgeblich war. Das Stress-MRT und die PET sind nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. 

Schlüssel 9 "sonstiges": Hierunter fallen NICHT das Ruhe-EKG und die Ruhe-Echokardiografie, da es sich hierbei um keine leitlinienkonformen Methoden zur Ischämiediagnostik handelt. Für diese Fallkonstellationen ist im Feld "objektive (apparative) nicht-invasive Ischämiezeichen oder pathologische Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)" der Schlüssel 0 = nein anzugeben.