"Rechts" ist anzugeben, wenn als Zusatzkennzeichen bei der OPS Seitenangabe rechts angegeben ist.
"Links" ist anzugeben, wenn als Zusatzkennzeichen bei der OPS-Seitenangabe links angegeben ist.

Wenn die OPS-Seitenangabe B = beidseitig ist, dann muss für jede Seite (rechts und links) ein Teildatensatz ausgefüllt werden.