Ausfüllhinweise
Geburtshilfe (16/1)
Stand: 13. August 2026 (Spezifikation 2027 V01)
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Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Mutter (M)

Art der Versicherung

1
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

2
besonderer Personenkreis

§ 301 Vereinbarung
-

Patientenidentifizierende Daten

3.1
Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
-
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Nachnamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Nachnamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen.
Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden.
Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw).

Bei Nicht-GKV-Versicherten ist sowohl das Befüllen der beiden Felder "Vorname der Mutter liegt nicht vor" und "Nachname der Mutter liegt nicht vor" als auch das Befüllen der Namensfelder zulässig.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
3.2
Nachname der Mutter liegt nicht vor
1 = ja

Bei Nicht-GKV-Versicherten ist sowohl das Befüllen der beiden Felder "Vorname der Mutter liegt nicht vor" und "Nachname der Mutter liegt nicht vor" als auch das Befüllen der Namensfelder zulässig.
4
Vorsatzworte der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
-
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vorsatzworte der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw.

Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, falls die Patienten nicht GKV-versichert ist.
5.1
Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
-
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Einzutragen sind alle dem Arzt bekannten Vornamen der Mutter, welche diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trug. Mehrere Vornamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen.
Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden.
Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw).

Bei Nicht-GKV-Versicherten ist sowohl das Befüllen der beiden Felder "Vorname der Mutter liegt nicht vor" und "Nachname der Mutter liegt nicht vor" als auch das Befüllen der Namensfelder zulässig.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
5.2
Vorname der Mutter liegt nicht vor
1 = ja

Bei Nicht-GKV-Versicherten ist sowohl das Befüllen der beiden Felder "Vorname der Mutter liegt nicht vor" und "Nachname der Mutter liegt nicht vor" als auch das Befüllen der Namensfelder zulässig.

Basisdokumentation

6
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

7
entlassender Standort
-
geändert
In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient entlassen wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

8.1
entbindender Standort
-
Der „entbindende Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode (z.B. 9-260 = Überwachung und Leitung einer normalen Geburt) erbringt.

Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der Geburtsdokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der „entbindende Standort“ ist der Standort, an dem die Geburt stattfindet, z.B. im Geburtsraum, im Kreißsaal oder im OP. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt vor Ort, z.B. im OP.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
8.2
diagnostizierender Standort (ICD)
-
Der „diagnostizierende Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Diagnose gemäß auslösendem ICD-Kode (z.B. Z37.0 = Lebendgeborener Einling) stellt. Hierbei ist nicht der kodierende, sondern der diagnostizierende Standort gemeint.

Bei den auslösenden ICD-Kodes handelt es sich um die im Kodierungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Diagnosen, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussdiagnosen des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der „diagnostizierende Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Diagnose gestellt wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
9
Betriebsstätten-Nummer
-
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
10
Fachabteilung

§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
11
Identifikationsnummer des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

12
Anzahl Mehrlinge
Gültige Angabe: 1 - 7
Angabe ohne Warnung: <= 3

Liegt keine Mehrlingsgeburt vor, so tragen Sie bei Anzahl der Mehrlinge und laufende Nummer des Mehrlings jeweils eine "1" ein.


Folgender Sonderfall ist bekannt:

Bei der Dokumentation ist Absatz 3 des § 31 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV) (vom 24.10.2018 mit Wirkung zum 01.11.2018; Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html) zu beachten:
(1) Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn 


1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder
2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde [...]

 (3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend.

Dokumentationsbeispiel:
Bei einer Zwillingsschwangerschaft mit einem intrauterinen Fruchttod eines Kindes mit einem Gewicht unter 500 Gramm und unter 23+0 Schwangerschaftswochen (gemäß PStV Absatz 2 als Fehlgeburt definiert), ist im Datenfeld „Anzahl Mehrlinge“ „= 2“ einzutragen. Der verstorbene Mehrling ist als Totgeburt „= 1“ mit korrekter Angabe des Geburtsgewichts und des Gestationsalters zu dokumentieren. Hierdurch wird das Geburtsrisiko korrekt wiedergegeben.

13
Versorgungsstufe
1 = Perinatalzentrum Level 1
2 = Perinatalzentrum Level 2
3 = Perinataler Schwerpunkt
4 = Geburtsklinik
5 = sonstiges

Hier ist die „Versorgungsstufe“ der Geburtsklinik gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) anzugeben.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS- Software vorbelegt werden.

Basisdokumentation - Mutter

14
Geburtsdatum der Schwangeren
Format: TT.MM.JJJJ
-
15
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausfalles und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausfalles zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausfall vom 05.01.2027 bis zum 10.01.2027
2. Krankenhausfall (Wiederaufnahme) vom 15.01.2027 bis zum 20.01.2027
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2027, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2027.
16
Aufnahmeuhrzeit
Format: hh:mm
Geben Sie hier bitte die Uhrzeit (Stunde, Minute) der Aufnahme der Schwangeren an. Beachten Sie bitte, dass es die Uhrzeit 24:00 nicht gibt und tragen sie in diesem Fall 00:00 Uhr ein und das Datum des neuen Tages.
17
Aufnahmegrund

§ 301-Vereinbarung
-
18
Aufnahmediagnose Mutter

http://www.bfarm.de

Die Kodierung der Aufnahmediagnosen geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-GM-Katalog.

19
Aufnahmediagnose Mutter kombiniert mit

http://www.bfarm.de
-
20
Anzahl vorausgegangener Schwangerschaften
Gültige Angabe: 0 - 39
Angabe ohne Warnung: <= 9
-
wenn Feld 20 > 0
21
Anzahl Lebendgeburten
Gültige Angabe: 0 - 39
Angabe ohne Warnung: <= 9
Das Datenfeld bezieht sich auf Geburten, nicht auf Kinder. Bei einer Mehrlingsschwangerschaft mit mindestens einer Lebendgeburt, ist ausschließlich die Lebendgeburt zu dokumentieren.
22
Anzahl Totgeburten
Gültige Angabe: 0 - 39
Angabe ohne Warnung: <= 9
Das Datenfeld bezieht sich auf Geburten, nicht auf Kinder. Bei einer Mehrlingsschwangerschaft mit mindestens einer Lebendgeburt, ist ausschließlich die Lebendgeburt zu dokumentieren.

Jetzige Schwangerschaft

23
Befunde im Mutterpass vorhanden
0 = nein
1 = ja
2 = Schwangere erscheint ohne Mutterpass

Wurden keine Befunde im Mutterpass angegeben, tragen Sie "nein" ein, andernfalls dokumentieren Sie mit "ja".

wenn Feld 23 IN (1;2)
24
Befunde im Mutterpass
siehe Schlüssel 1

In diesen Datenfeldern werden Schwangerschaftsbefunde gemäß Katalog A und B aus dem Mutterpass übertragen.

Die Angabe des Schwangerschaftsbefunds "35 = Mehrlingsschwangerschaft" kann jedoch aufgrund einer Plausibilitätsregel zu einem Konflikt mit dem Datenfeld "Anzahl Mehrlinge" führen und einen Hinweis (weichen Fehler) auslösen. Die Mehrlingsschwangerschaft wird zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft festgestellt. Dagegen wird die Mehrlingsgeburt ("Anzahl Mehrlinge" 2 oder mehr) zum Zeitpunkt der Geburt festgestellt. In der Zwischenzeit kann sich jedoch die Anzahl der zu dokumentierenden "Mehrlinge" verringern.

Zur Berechnung des Risikos "Vielgebärender" ist folgendermaßen vorzugehen:
  • Mehrlingsschwangerschaften werden als eine Geburt gezählt
  • Aborte werden nicht gezählt
  • die aktuelle Schwangerschaft wird nicht mitgezählt
Beachten Sie auch, dass bei manchen Schwangerschaftsbefunden gegebenenfalls eine Übertragung als Geburtsrisiko erforderlich wird, z. B. beim Diabetes mellitus Schwangerschaftsbefund "09" und Geburtsrisiko "68".
25
Gesamtanzahl Vorsorge-Untersuchung
Gültige Angabe: >= 0
Angabe ohne Warnung: >= 3

Hier ist die Anzahl der im Mutterpass eingetragenen Vorsorgeuntersuchungen vor Geburtsbeginn gefragt (also nicht die Aufnahmeuntersuchung bei Aufnahme in die Klinik).

26
Diagnosetest zum Gestationsdiabetes durchgeführt
0 = nein
1 = ja
2 = aus Mutterpass nicht ermittelbar

Frauenärzte können das Screening auf Gestationsdiabetes über spezifische Datenfelder im Mutterpass dokumentieren.
Damit entfallen Freitexteinträge. Die Dokumentation des Screenings auf Gestationsdiabetes erfolgt auf den Seiten 6 (erste Schwangerschaft) und 22 (zweite Schwangerschaft) unter „B. Besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf“ Zeile „50 Gestationsdiabetes“. Bitte dokumentieren Sie dieses Feld analog der Angabe im Mutterpass.
wenn Feld 26 = 1
27
Diagnosetest auffällig
0 = nein
1 = ja

Frauenärzte können das Screening auf Gestationsdiabetes über spezifische Datenfelder im Mutterpass dokumentieren.
Damit entfallen Freitexteinträge. Die Dokumentation des Screenings auf Gestationsdiabetes erfolgt auf den Seiten 6 (erste Schwangerschaft) und 22 (zweite Schwangerschaft) unter „B. Besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf“ Zeile „50 Gestationsdiabetes“. Bitte dokumentieren Sie dieses Feld analog der Angabe im Mutterpass.
28
Körpergewicht bei Erstuntersuchung
Angabe in: kg
Gültige Angabe: 10 - 350 kg
Angabe ohne Warnung: 30 - 170 kg

Geben Sie bitte das Körpergewicht bei der Erstuntersuchung in der Schwangerschaft in vollen Kilogramm ohne Nachkommastellen an. Dezimalzahlen auf- bzw. abrunden. Bedenken Sie gegebenenfalls die Angabe "10 = Adipositas" bei den Schwangerenrisiken.

Die Angaben sind aus dem Mutterpass zu erheben oder anamnestisch während des stationären Aufenthaltes zu erfragen.

29
Körpergröße
Angabe in: cm
Gültige Angabe: 50 - 270 cm
Angabe ohne Warnung: 100 - 210 cm
-
30
berechneter, ggf. korrigierter Geburtstermin
Format: TT.MM.JJJJ

Berechneter gegebenenfalls durch Ultraschallbefund korrigierter Geburtstermin. Datum des berechneten Geburtstermins = Datum des ersten Tages der letzten Menstruation + 280 Tage. Die Dauer einer unkomplizierten Schwangerschaft wird auf 280 Tage = 40+0 Wochen post menstruationem festgesetzt. Dies dient als Orientierung für die Abgrenzung weiterer Intervalle beispielsweise für Frühgeborene und Übertragene.

Aus den Ergebnissen einer Studie (Mittendorf R, Williams MA, Berkey CS, Cotter PF. The length of uncomplicated human gestation. Obstet Gynecol 1990 Jun;75(6):929-32) wird gefolgert, dass die durchschnittliche Dauer der unkomplizierten Schwangerschaft einer Primipara 288 Tage und einer Multipara 283 Tage beträgt.

In einem möglichst frühen Schwangerschaftsalter von 8 bis unter 12 Wochen (Mutterschaftsrichtlinie: 9. bis 12. Woche) soll anhand der Längenmaße des Kindes mittels Ultraschalluntersuchung das Schwangerschaftsalter in Wochen und Tagen ermittelt werden. Das Ergebnis dieser Bestimmung soll vorrangig dokumentiert werden. Das Ergebnis aus der Berechnung des Geburtstermins mit Hilfe des ersten Tages der letzten Menstruationsperiode wird bestätigt, wenn es keine Abweichung gibt. Es soll durch das Ultraschallergebnis ersetzt und somit korrigiert werden, wenn es eine Abweichung gibt. Bei abweichenden Werten hat der mit dem Ultraschall bestimmte Wert Vorrang (bestätigter oder korrigierter Geburtstermin).

wenn Feld 24 EINSIN (38) oder wenn Feld 30 = LEER
31
Klinisches Gestationsalter
Angabe in: Wochen
Gültige Angabe: 0 - 49 Wochen
Angabe ohne Warnung: 19 - 44 Wochen

Klinisches Gestationsalter. Nur für den seltenen Fall, dass sowohl kein errechneter Geburtstermin als auch kein sonographischer Befund vorliegt, kann hier das klinisch geschätzte Gestationsalter  angegeben werden. Fehlen beide Informationen aus der Frühschwangerschaft, kann das Gestationsalter postpartal in Wochen geschätzt werden.

Dabei werden die physischen und neurologischen Reifemerkmale unabhängig von den Körperwerten untersucht. Die Angabe auf den Tag genau ist bei einer groben Schätzung eine Pseudogenauigkeit. Die Befundung der Körperwerte in der Spätschwangerschaft ist nicht brauchbar, da ein Kind mit einem Schwangerschaftsalter von 38+0 Wochen geboren werden kann und aufgrund einer intrauterinen Wachstumsverzögerung das Gewicht und die Länge von Kindern haben kann, die im Mittel nach einer Schwangerschaftsalter von 34+0 Wochen geboren werden.

Angaben zur Geburt

32
Aufnahmeart
1 = Geburt in der Klinik bei geplanter Klinikgeburt
2 = Geburt in der Klinik bei weitergeleiteter Haus-/Praxis-/Geburtshausgeburt, die außerklinisch subpartal begonnen wurde

-
33
Antenatale Kortikosteroidtherapie
0 = nein
1 = ja, Beginn der antenatalen Kortikosteroidtherapie erfolgte in eigener Klinik
2 = ja, Beginn der antenatalen Kortikosteroidtherapie erfolgte extern

Bitte geben Sie an, ob eine antenatale Kortikosteroidtherapie durchgeführt wurde.

Die Frage ist auch zu bejahen, wenn erst eine Gabe vorgenommen werden konnte, weil das Kind vor Ablauf von 24 Stunden seit dem Beginn der Therapie geboren wurde.

Wurde die antenatale Kortikosteroidtherapie bereits ambulant oder in einer anderen Klinik begonnen, ist dies über "ja, Beginn der antenatalen Kortikosteroidtherapie erfolgte extern" zu kodieren.
Eine antenatale Kortikosteroidtherapie umfasst in Deutschland bei gegebener Indikation einen Zyklus, d.h. 2 Gaben mit jeweils 12 mg Betamethason i.m. an die Schwangere in einem Abstand von 24 Stunden. Diese Therapie bewirkt bei den Kindern die Induktion von oberflächenaktiven Substanzen in der Lunge. Eine geringere Morbidität und Mortalität bei diesen Kindern nach der Geburt ist bewiesen. In Leitlinien wird der Einsatz bei drohender Frühgeburt in einem Schwangerschaftsalter von bis zu 34 vollendeten Wochen empfohlen. Mittels i.v.-Tokolyse kann die Geburt um 48 Stunden ab Behandlungsbeginn verzögert werden, um ausreichend Zeit für die Wirkung des Medikaments gewinnen zu können. Auch vor Ablauf von 48 Stunden können noch erwünschte Effekte nachgewiesen werden.
wenn Feld 33 = 1
34
Datum der begonnenen antenatalen Kortikosteroidtherapie
Format: TT.MM.JJJJ
-
35
Uhrzeit der begonnenen antenatalen Kortikosteroidtherapie
Format: hh:mm
-
36
Geburtsrisiken
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 36 = 1
37
Geburtsrisiko
siehe Schlüssel 2
Bei Bejahung tragen Sie die Kennzahlen laut Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Geburt, Geburtsrisiken“ ein. Beachten Sie, dass sich gegebenenfalls aus den Schwangerschaftsbefunden weitere Geburtsrisiken ergeben können.
Die Terminübertragung ist ab 14 Tagen Übertragung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren.
38
Geburtseinleitung
0 = nein
1 = ja

-

Komplikationen bei der Mutter

39
Dammriss
0 = nein
1 = Grad I
2 = Grad II
3 = Grad III
4 = Grad IV

Geben Sie bitte an, ob ein Dammriss vorliegt. Wenn ein Dammriss vorliegt, dann geben Sie den Grad nach der vierstufigen Einteilung nach Williams an.


Dammriss Schweregrad-Einteilung nach Williams

Grad I
Zerreißung der hinteren Vaginalhaut. Einrisse an der Dammhaut
Grad II
Weiterreichende Einrisse des perinealen Gewebes ohne Beteiligung des Sphincter ani
Grad III
Alle Sphincterverletzungen ohne Beteiligung der Rectumschleimhaut
Grad IV
Verletzung von Sphincter und Rectumschleimhaut


Quelle: Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl., München: Urban und Fischer; 2003.

Entlassung / Verlegung

40
Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter

http://www.bfarm.de
geändert
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2028 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2027 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2027 aufgenommen worden ist.
41
weitere kombinierte Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter

http://www.bfarm.de

Bitte hier nur weitere kombinierte Entlassungs-/Verlegungsdiagnose der Mutter angeben. Die auslösende Diagnose bitte in Item "Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter" dokumentieren.

42.1
Entlassungsgrund Mutter
siehe Schlüssel 3
§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
-
42.2
nicht spezifizierter Entlassungsgrund Mutter
1 = ja

geändert
Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der Entlassungsgrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann. Dies kann vorkommen, wenn die Entlassungsgründe gemäß § 301-Vereinbarung SGB V aktualisiert wurden, diese Aktualisierung jedoch noch nicht im QS-Dokumentationsbogen abgebildet ist.
43
Entlassungsdatum Mutter
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausfalles und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausfalles zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausfall vom 05.01.2027 bis zum 10.01.2027
2. Krankenhausfall (Wiederaufnahme) vom 15.01.2027 bis zum 20.01.2027
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2027, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2027.

Teildatensatz Kind (K)

Basisdokumentation

44
lfd. Nr. des Mehrlings
Gültige Angabe: 1 - 7
Angabe ohne Warnung: <= 3

Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt, tragen Sie hier bitte eine laufende Nummer des Mehrlings ein, die sich an der Geburtsreihenfolge der Mehrlinge orientiert. Das zuerst geborene Kind erhält somit beispielsweise die Nummer 1, das danach geborene die Nummer 2. Bei Einlingen eine 1 eintragen.

45
Lage
1 = regelrechte Schädellage
2 = regelwidrige Schädellage
3 = Beckenendlage
4 = Querlage
9 = nicht bestimmt

Geben Sie bitte an, um welche Kindslage es sich handelt. Bei vorderer Hinterhauptslage ist die regelrechte Schädellage zu kodieren. Beachten Sie bitte die entsprechenden Geburtsrisiken laut Schlüssel “Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Entbindung, Geburtsrisiken“.

46
Geburtsdauer ab Beginn der aktiven Eröffnungsperiode
Angabe in: Stunden
Gültige Angabe: >= 0 Stunden
Angabe ohne Warnung: <= 29 Stunden
Als Beginn der Geburtsdauer ist der Beginn der aktiven Eröffnungsperiode (entsprechend (inter-) national geltender Leitlinien ca. 4 cm Muttermundseröffnung) zu verstehen.

Bei Mehrlingen ist die Geburtsdauer für jedes Kind separat zu berechnen. In der Regel gibt es nur einen Beginn der aktiven Eröffnungsperiode. Im seltenen Fall einer zweizeitigen Geburt ist es hingegen nicht zulässig, für den zweiten Zwilling den Geburtsbeginn des ersten Zwillings anzugeben. In diesem Fall ist der Zeitpunkt der aktiven Eröffnungsperiode erneut zu bestimmen.

Bei einer angefangenen Stunde bis 29 Minuten ist jeweils abzurunden, bei einer angefangenen Stunde ab 30 Minuten ist auf die nächste volle Stunde aufzurunden.
Hinweis: Bei einer Geburtsdauer unter 30 Minuten ist “0” anzugeben.
47
Geburtsmodus

http://www.bfarm.de
geändert
Hier ist eine Prozedur (OPS-Kode), die sich auf den durchgeführten Geburtsmodus bezieht, zu dokumentieren.

Falls kein Kode aus der folgenden Liste dokumentiert ist, wählen Sie bitte einen OPS-Kode aus der Liste aus, der dem durchgeführten Geburtsmodus am ehesten entspricht.

OPS-Kode Titel
5-720.0 Zangenentbindung: Aus Beckenausgang
5-720.1 Zangenentbindung: Aus Beckenmitte
5-720.x Zangenentbindung: Sonstige
5-720.y Zangenentbindung: N.n.bez.
5-724 Drehung des kindlichen Kopfes mit Zange
5-725.0 Extraktion bei Beckenendlage: Manuell
5-725.1 Extraktion bei Beckenendlage: Instrumentell
5-725.2 Extraktion bei Beckenendlage: Kombiniert manuell/instrumentell
5-725.x Extraktion bei Beckenendlage: Sonstige
5-725.y Extraktion bei Beckenendlage: N.n.bez.
5-727.0 Spontane und vaginale operative Entbindung bei Beckenendlage: Spontane Entbindung ohne Komplikationen
5-727.1 Spontane und vaginale operative Entbindung bei Beckenendlage: Assistierte Entbindung mit Spezialhandgriffen
5-727.2 Spontane und vaginale operative Entbindung bei Beckenendlage: Assistierte Entbindung mit Instrumentenhilfe
5-727.3 Spontane und vaginale operative Entbindung bei Beckenendlage: Kombinierte Entbindung mit Spezialhandgriffen und Instrumentenhilfe
5-727.x Spontane und vaginale operative Entbindung bei Beckenendlage: Sonstige
5-727.y Spontane und vaginale operative Entbindung bei Beckenendlage: N.n.bez.
5-728.0 Vakuumentbindung: Aus Beckenausgang
5-728.1 Vakuumentbindung: Aus Beckenmitte
5-728.x Vakuumentbindung: Sonstige
5-728.y Vakuumentbindung: N.n.bez.
5-729 Andere instrumentelle Entbindung
5-732.2 Innere und kombinierte Wendung ohne und mit Extraktion: Mit Extraktion, ohne weitere Komplikationen
5-732.3 Innere und kombinierte Wendung ohne und mit Extraktion: Mit Extraktion durch Zange am (nachfolgenden) Becken
5-732.4 Innere und kombinierte Wendung ohne und mit Extraktion: Mit Extraktion bei sonstiger Komplikation
5-732.5 Innere und kombinierte Wendung ohne und mit Extraktion: Am zweiten Zwilling
5-740.0 Klassische Sectio caesarea: Primär
5-740.1 Klassische Sectio caesarea: Sekundär
5-740.y Klassische Sectio caesarea: N.n.bez.
5-741.0 Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: Primär, suprazervikal
5-741.1 Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: Sekundär, suprazervikal
5-741.2 Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: Primär, korporal, T-Inzision
5-741.3 Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: Sekundär, korporal, T-Inzision
5-741.4 Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: Primär, korporal, Längsinzision
5-741.5 Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: Sekundär, korporal, Längsinzision
5-741.x Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: Sonstige
5-741.y Sectio caesarea, suprazervikal und korporal: N.n.bez.
5-742.0 Sectio caesarea extraperitonealis: Primär
5-742.1 Sectio caesarea extraperitonealis: Sekundär
5-742.y Sectio caesarea extraperitonealis: N.n.bez.
5-749.0 Andere Sectio caesarea: Resectio
5-749.10 Andere Sectio caesarea: Misgav-Ladach-Sectio: Primär
5-749.11 Andere Sectio caesarea: Misgav-Ladach-Sectio: Sekundär
5-749.x Andere Sectio caesarea: Sonstige
5-749.y Andere Sectio caesarea: N.n.bez.
8-515 Partus mit Manualhilfe
9-260 Überwachung und Leitung einer normalen Geburt
9-261 Überwachung und Leitung einer Risikogeburt
9-268 Überwachung und Leitung einer Geburt, n.n.bez.


Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2028 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2027 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2027 aufgenommen worden ist.
48
Indikation zur operativen Geburt
siehe Schlüssel 2
In diesem Feld ist die Indikation zur operativen Geburt nach dem Schlüssel „Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Geburt, Geburtsrisiken“ zu dokumentieren.
Ausnahmen bilden hierbei die unspezifischen Geburtsmodi  "9-260", "9-261" und "9-268". In seltenen Fällen kann es sich hier ggf. um eine operative Geburt handeln. In diesen Fällen ist zu entscheiden, ob es sich um eine operative oder um eine spontane Geburt handelt. Bei einer operativen Geburt ist die Indikation zur operativen Geburt einzutragen. Bei den Geburtsmodi "5-727.0" und "8-515" liegt keine operative Geburt vor. Es ist daher keine Indikation zur operativen Geburt zu dokumentieren. Die Terminübertragung ist ab 14 Tagen Übertragung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren.
wenn Feld 47 IN OPS_Sectio
49
Kaiserschnittgeburt unter Antibiotika (Mutter)
0 = nein
1 = ja, prophylaktische Gabe
2 = ja, laufende antibiotische Therapie

Bitte geben Sie „ja“ an, wenn eine perioperative Antibiotikaprophylaxe unmittelbar vor OP (ab Anästhesie-Einleitung) oder nach Abklemmen der Nabelschnur während der  Kaiserschnitt-Entbindung durchgeführt worden ist.

50
Notsektio
0 = nein
1 = ja

Mit einer Notsektio ist eine aufgrund der klinischen Symptomatik unverzügliche Entbindung gemeint.

wenn Feld 50 = 1
51
Hauptindikation bei Notsektio
siehe Schlüssel 2
Die Terminübertragung ist ab 14 Tagen Übertragung bzw. einer Schwangerschaftsdauer von 294 Tagen post menstruationem zu dokumentieren.
52
E-E-Zeit bei Notsektio
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: 0 - 599 Minuten
Angabe ohne Warnung: 1 - 20 Minuten
Hier ist die Entschluss-Entwicklungszeit (E-E-Zeit), also die Zeitspanne zwischen dem Entschluss zur Notsectio und der Entwicklung (Geburt) des Kindes aus dem Mutterleib, einzutragen.
53
Pädiater bei Kindsgeburt anwesend
0 = nein
1 = ja

geändert

Mit dem Begriff „Pädiater“ ist eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder eine Ärztin bzw. ein Arzt in Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin gemeint, die/der die Erst- (und Notfall-) Versorgung des Frühgeborenen in Abhängigkeit vom jeweiligen Gestationsalter auf Facharztstandard durchführen kann.

Mit dem Begriff „bei Kindsgeburt anwesend“ ist gemeint, dass die betreffende Ärztin bzw. der betreffende Arzt spätestens zum Zeitpunkt der Abnabelung des jeweiligen Kindes im Entbindungsbereich persönlich anwesend ist.

Basisdokumentation - Kind

54
Geburtsdatum des Kindes
Format: TT.MM.JJJJ
-
55
Uhrzeit der Geburt
Format: hh:mm

Geben Sie hier bitte die Uhrzeit (Stunde, Minute) der Geburt des Kindes an. Bitte runden Sie die Uhrzeit nicht, sondern tragen Sie möglichst die minutengenaue Uhrzeit ein. Beachten Sie bitte, dass es die Uhrzeit 24:00 nicht gibt und tragen sie in diesem Fall 00:00 Uhr ein und das Datum des neuen Tages.

56.1
Geburtsort des Kindes
-
Einzutragen ist der Geburtsort entsprechend der zu erwartenden Angabe in der Geburtsurkunde, d. h. der Name der formal selbständigen Gemeinde. Z.B. ist bei einer Hausgeburt, die im Berliner Stadtteil Pankow stattfand, als Geburtsort Berlin einzutragen.
56.2
Geburtsort liegt nicht vor oder Geburt im Ausland
1 = ja

-
57.1
Bundesland des Geburtsortes
siehe Schlüssel 4
-
57.2
Das Bundesland der Geburt liegt nicht vor oder Geburt im Ausland
1 = ja

-
58
Geschlecht des Kindes
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt

-
59
APGAR
0 = 0
1 = 1
2 = 2
3 = 3
4 = 4
5 = 5
6 = 6
7 = 7
8 = 8
9 = 9
10 = 10

Tragen Sie bitte den Apgar-Wert ein, der 5 Minuten nach der Geburt beim Kind erhoben wurde.

Die 5 Parameter des von Frau Apgar 1953 publizierten Scores sollten zur Standardisierung nach folgenden Kriterien erhoben werden:

0 1 2
Herzfrequenz Kein Herzschlag 1 - 100 Schläge pro Minute >100 Schläge pro Minute
Brustkorbbewegung Keine Brustbewegung Kleine / unregelmäßige Brustbewegung Regelmäßige Brustbewegung
Hautfarbe zentral blau oder blass Zentral rosig mit Akrozyanose Vollständig rosig
Muskeltonus Kein Tonus Reduziert für das Gestationsalter Passend zum Gestationsalter
Reflexe Keine Reflexe auslösbar Reduziert für das Gestationsalter Passend zum Gestationsalter

Ggf. durchgeführte Reanimationsmaßnahmen bleiben bei der Punktevergabe außer Betracht. Der Score wird also unabhängig von Atemunterstützung, Sauerstoffgabe und / oder Herzmassage vergeben.
Da die Hautfarbe u.a. von Lichtverhältnissen und Hämatokrit abhängt, empfiehlt sich im Zweifelsfall eine periphere Sättigungsmessung.

Literatur:
Rüdiger M, et al. Neonatal assessment in the delivery room – Trial to Evaluate a Specified Type of Apgar (TEST-Apgar). BMC Pediatrics 2015, 15:1518-26; PMID: 25884954
60
Gewicht des Kindes
Angabe in: g
Gültige Angabe: 1 - 6.999 g
Angabe ohne Warnung: 500 - 4.499 g
Bitte runden Sie das Gewicht nicht, sondern tragen Sie möglichst das genaue Gewicht ein.
61
Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
0 = nein
1 = ja

Diese Blutgasanalyse wird in einer Blutprobe aus der Nabelschnurarterie bestimmt.

wenn Feld 61 = 1
62
Base Excess Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
Angabe in: mmol/l
Gültige Angabe: -40 - 10 mmol/l
Angabe ohne Warnung: -20 - -0,1 mmol/l

Tragen Sie bitte den Base-Excess-Wert in mmol/l mit einer Nachkommastelle ein. Der hier zu dokumentierende, relevante Wert ist der wahre, nicht korrigierte oder abgeleitete Base-Excess-Wert. Bei mehreren Messungen geben Sie bitte jeweils den niedrigsten Wert an. Der Wert kann negativ sein. Bitte tragen Sie das Vorzeichen (-) für negativ ein. Beispiel: "-8,3"; Beispiel: "-13,7". Ein positives Vorzeichen (+) kann bei positiven Werten vorangestellt werden. Allerdings ist das positive Vorzeichen nicht erforderlich.

63
pH-Wert Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
Gültige Angabe: 6,5 - 8
Angabe ohne Warnung: 7 - 7,4

Tragen Sie bitte den pH-Wert der Blutgasanalyse aus der Nabelschnurarterie eines Lebendgeborenen mit zwei Nachkommastellen ein. Bei mehreren Messungen geben Sie bitte jeweils den niedrigsten Wert an. Der Wert für pH wird mit zwei Nachkommastellen angegeben. Bei Geräten, die drei Nachkommastellen ausgeben, ist die dritte Stelle kaufmännisch zu runden. 

Beispiel: "7,25"; Beispiel: "7,05".

64
Fehlbildungen vorhanden
0 = nein
1 = ja

-

Bei Totgeburt

65
Totgeburt
0 = nein
1 = ja

Maßgeblich ist das Personenstandsgesetz.

Bei der Dokumentation ist Absatz 2 des § 31 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV) (vom 24.10.2018 mit Wirkung zum 01.11.2018; Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html) zu beachten:
(1) Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn

1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder
2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde [...]

 (3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend.
Wenn es sich um einen induzierten Schwangerschaftsabbruch mit dem Resultat eines toten Feten (unabhängig vom Fetalgewicht) handelt, ist ein Minimaldatensatz zu dokumentieren.

wenn Feld 65 = 1
66
Tod vor Klinikaufnahme bei Totgeburt
0 = nein
1 = ja

-

Entlassung / Verlegung

67
Kind in Kinderklinik verlegt
0 = nein
1 = ja

-
68
Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind
Format: TT.MM.JJJJ
Wenn das Kind aus der Geburtsklinik entlassen oder verlegt wird, geben Sie bitte hier das Entlassungs- bzw. Verlegungs-Datum an. Bei Verlegungen geben Sie hier bitte das Datum der Verlegung und nicht das Entlassungsdatum an. Dieses Feld ist auch auszufüllen, wenn das Kind in der Geburtsklinik gestorben ist und als Entlassungsgrund (Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind) die Kennzahl "07" (Tod) des Schlüssels zum Entlassungsgrund eingetragen ist.
69
Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit aus der Geburtsklinik Kind
Format: hh:mm
-
70
Entlassungs-/Verlegungsdiagnose aus der Geburtsklinik Kind

http://www.bfarm.de
-
71.1
Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind
siehe Schlüssel 5
§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
-
71.2
nicht spezifizierter Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind
1 = ja

geändert
Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der Entlassungsgrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann. Dies kann vorkommen, wenn die Entlassungsgründe gemäß § 301-Vereinbarung SGB V aktualisiert wurden, diese Aktualisierung jedoch noch nicht im QS-Dokumentationsbogen abgebildet ist.
wenn Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
72
Verlegung in ein ausländisches Krankenhaus
1 = ja

-
73
Tod des lebendgeborenen Kindes innerhalb der ersten 7 Tage
0 = nein
1 = ja

Bitte stellen Sie sicher, dass bei allen in den ersten 7 Lebenstagen verstorbenen Kindern in diesem Datenfeld "ja" angegeben wird. Insbesondere ist diese Angabe auch für in die Kinderklinik verlegte Kinder erforderlich.

Bitte prüfen Sie bei Angabe „interne Verlegung“ vor Abschluss des Bogens, ob das intern verlegte Kind in ihrem Krankenhaus innerhalb von 7 Tagen verstorben ist.

Die Zeitspanne der ersten 7 Lebenstage ist hierbei definiert als Zeitraum von 7 Kalendertagen, unabhängig von der Uhrzeit der Geburt. Dabei wird eine Unschärfe von bis zu unter 24 Stunden in Kauf genommen. Ist das Kind in dieser Zeitspanne nicht verstorben, so kreuzen Sie "nein" an.

74
Datum des Todes - lebendgeborenes Kind
Format: TT.MM.JJJJ

Kalenderdatum, an dem ein lebendgeborenes Kind verstorben ist. Angaben zum Todeszeitpunkt von totgeborenen Kindern können im Datenfeld "Todeszeitpunkt bei Totgeburt" gemacht werden.

Lange Schlüssel

Schlüssel 1
"Anamnese und allgemeine Befunde (01-26, 54-56) sowie besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf (27-53) (identisch mit Mutterpass)"
1 = Familiäre Belastung (Diabetes, Hypertonie, Missbildungen, genetische Krankheiten, psychische Krankheiten)
2 = frühere eigene schwere Erkrankungen (z.B. Herz, Lunge, Leber, Nieren, ZNS, Psyche)
3 = Blutungs-/Thromboseneigung
4 = Allergie
5 = frühere Bluttransfusionen
6 = besondere psychische Belastung (z.B. familiäre oder berufliche)
7 = besondere soziale Belastung (Integrationsprobleme, wirtschaftliche Probleme)
8 = Rhesus-Inkompatibilität (bei vorangeg. Schwangersch.)
9 = Diabetes mellitus
10 = Adipositas
11 = Kleinwuchs
12 = Skelettanomalien
13 = Schwangere unter 18 Jahre
14 = Schwangere über 35 Jahre
15 = Vielgebärende (mehr als 4 Kinder)
16 = Z. n. Sterilitätsbehandlung
17 = Z. n. Frühgeburt (Schwangerschaftsalter: Unter 37 vollendete Wochen)
18 = Z. n. Geburt eines hypotrophen Kindes (Gewicht unter 2500 g)
19 = Z. n. 2 oder mehr Aborten/Abbrüchen
20 = Totes/geschädigtes Kind in der Anamnese
21 = Komplikationen bei vorausgegangenen Entbindungen
22 = Komplikationen post partum
23 = Z. n. Sectio caesarea
24 = Z. n. anderen Uterusoperationen
25 = rasche Schwangerschaftsfolge (weniger als 1 Jahr)
26 = sonstige anamnestische oder allgemeine Befunde
27 = behandlungsbedürftige Allgemeinerkrankungen
28 = Dauermedikation
29 = Abusus
30 = besondere psychische Belastung
31 = besondere soziale Belastung
32 = Blutungen, Schwangerschaftsalter: unter 28 vollendete Wochen
33 = Blutungen, Schwangerschaftsalter: 28 vollendete Wochen und mehr
34 = Placenta praevia
35 = Mehrlingsschwangerschaft
36 = Hydramnion
37 = Oligohydramnie
38 = Terminunklarheit
39 = Placentainsuffizienz
40 = Isthmozervikale Insuffizienz
41 = vorzeitige Wehentätigkeit
42 = Anämie
43 = Harnwegsinfektion
44 = indirekter Coombstest positiv
45 = Risiko aus anderen serologischen Befunden
46 = Hypertonie (Blutdruck über 140/90)
47 = Ausscheidung von 1000 mg Eiweiß pro Liter Urin und mehr
48 = Mittelgradige - schwere Ödeme
49 = Hypotonie
50 = Gestationsdiabetes
51 = Lageanomalie
52 = sonstige besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf
53 = Hyperemesis
54 = Z. n. HELLP-Syndrom
55 = Z. n. Eklampsie
56 = Z. n. Hypertonie
Schlüssel 2
"Indikationen zur Geburtseinleitung und operativen Geburt, Geburtsrisiken"
60 = vorzeitiger Blasensprung
61 = Übertragung des Termins
62 = Fehlbildung
63 = Frühgeburt
64 = Mehrlingsschwangerschaft
65 = Plazentainsuffizienz
66 = hypertensive Schwangerschaftserkrankung
67 = Rh-Inkompatibilität
68 = Diabetes mellitus
69 = Z. n. Sectio caesarea oder anderen Uterusoperationen
70 = Placenta praevia
71 = vorzeitige Plazentalösung
72 = sonstige uterine Blutungen
73 = Amnioninfektionssyndrom
74 = Fieber unter der Geburt
75 = mütterliche Erkrankung
77 = pathologisches CTG oder auskultatorisch schlechte kindliche Herztöne
78 = grünes Fruchtwasser
79 = Azidose während der Geburt (festgestellt durch Fetalblutanalyse)
80 = Nabelschnurvorfall
81 = sonstige Nabelschnurkomplikationen
82 = protrahierte Geburt/Geburtsstillstand in der Eröffnungsperiode
83 = protrahierte Geburt/Geburtsstillstand in der Austreibungsperiode
84 = absolutes oder relatives Missverhältnis zwischen kindlichem Kopf und mütterlichem Becken
85 = Uterusruptur
86 = Querlage/Schräglage
87 = Beckenendlage
88 = hintere Hinterhauptslage
89 = Vorderhauptslage
90 = Gesichtslage/Stirnlage
91 = tiefer Querstand
92 = hoher Geradstand
93 = sonstige regelwidrige Schädellagen
94 = sonstige
95 = HELLP-Syndrom
96 = intrauteriner Fruchttod
97 = pathologischer Dopplerbefund
98 = Schulterdystokie
Schlüssel 3
"Entlassungsgrund"
01 = Behandlung regulär beendet
02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
07 = Tod
08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll-, teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung
25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - § 4 PEPPV)
30 = Behandlung regulär beendet, Überleitung in die Übergangspflege
Schlüssel 4
"Länderkürzel (Bundesländer)"
BA = Bayern
BB = Brandenburg
BE = Berlin
BW = Baden-Württemberg
HB = Bremen
HE = Hessen
HH = Hamburg
MV = Mecklenburg-Vorpommern
NI = Niedersachsen
NW = Nordrhein-Westfalen
RP = Rheinland-Pfalz
SH = Schleswig-Holstein
SL = Saarland
SN = Sachsen
ST = Sachsen-Anhalt
TH = Thüringen
Schlüssel 5
"Entlassungsgrund"
01 = Behandlung regulär beendet
02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
07 = Tod
08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = interne Verlegung
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll-, teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung
30 = Behandlung regulär beendet, Überleitung in die Übergangspflege