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Ausfüllhinweise
Patientenbefragung für die Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PPCI) |
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Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Abrechnungs- und leistungsbezogene Daten |
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1
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Status des Leistungserbringers
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1 = Krankenhaus
2 = Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung 3 = Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen 6 = Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung |
geändert Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Kategorisierung des Leistungserbringers anhand der Abrechnungsart. Es ist unter anderem erforderlich zur Steuerung des Datenflusses. Krankenhaus Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen vom Krankenhaus angestellten Arzt, ist „Krankenhaus“ zu wählen. Hierzu zählen auch Honorarärzte und Beleghonorarärzte. Eine Ausnahme bilden Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen. An einem Krankenhaus angestellte ermächtigte Ärzte dokumentieren als Vertragsarzt. Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Führt der Arzt seine Leistung als Vertragsarzt im Rahmen eines Kollektivvertrages durch und rechnet diese über die Kassenärztliche Vereinigung ab, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung“ zu wählen. Dies gilt auch bei sektorengleich vergüteten Fällen, sofern die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt. Hierbei ist unerheblich, ob die Leistung in der Praxis, im MVZ oder belegärztlich/ermächtigt im Krankenhaus erbracht wird. Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§§73b und 140a SGB V) erbringt und diese direkt mit der Krankenkasse abrechnet, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen“ zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich. Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung Im vertragsärztlichen Bereich ist es darüber hinaus möglich, sektorengleich vergütete Fälle wahlweise über die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkasse oder einen anderen Dienstleister abzurechnen. Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung mit Hybrid-DRG nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern mit der Krankenkasse direkt oder über einen anderen Dienstleister abrechnet, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung“ zu wählen. |
| wenn Feld 1 <> 6 | |||
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2
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Art der Leistungserbringung
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1 = ambulant
2 = stationär 3 = vorstationär 5 = hybrid |
geändert ambulant Eine ambulant erbrachte Leistung liegt vor, wenn die Patientin oder der Patient sich nur für die medizinische Maßnahme in der Einrichtung aufhält und diese noch am selben Tag wieder verlässt. Bei ambulanten Leistungen liegen weder ein Aufnahmedatum noch ein Entlassungsdatum vor. Beim Leistungserbringer kann es sich sowohl um ein Krankenhaus als auch um einen Vertragsarzt handeln. Ausdrücklich ausgenommen sind hier Fälle mit sektorengleicher Vergütung (Abrechnung mit Hybrid-DRG) unabhängig davon, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder nicht. stationär Eine stationär erbrachte Leistung liegt vor, wenn die Patientin oder der Patient im Krankenhaus aufgenommen wird und über Nacht in der Einrichtung bleibt. Der stationäre Aufenthalt weist ein unterschiedliches Aufnahme- und Entlassungsdatum auf. Zu den stationär erbrachten Leistungen zählen auch belegärztliche Leistungen. Ausdrücklich ausgenommen sind hier Fälle mit sektorengleicher Vergütung (Abrechnung mit Hybrid-DRG) unabhängig davon, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder nicht. vorstationär Eine vorstationäre Behandlung gem. § 115a SGB V liegt vor, falls bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandelt werden, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. hybrid Eine hybrid erbrachte Leistung liegt vor, wenn der Fall sektorengleich mit Hybrid-DRG abgerechnet wird. Bei hybriden Leistungen liegen sowohl ein Aufnahmedatum bzw. ein Datum Beginn der Leistung als auch ein Entlassungsdatum bzw. ein Datum Ende der Leistung vor. Es kann ein Aufenthalt mit Übernachtung in der Einrichtung vorliegen. Beim Leistungserbringer kann es sich sowohl um ein Krankenhaus als auch um einen Vertragsarzt handeln. Für die Kategorisierung eines Falles als hybrid ist es unerheblich, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder ob die Patientin oder der Patient die Einrichtung am selben Tag wieder verlassen hat. |
Art der Versicherung |
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3
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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4
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besonderer Personenkreis
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§ 301 Vereinbarung |
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5
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besondere Personengruppe
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KVDT-Datensatzbeschreibung |
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Patientenidentifizierende Daten |
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6
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eGK-Versichertennummer
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-
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Versendestelle zu verschlüsseln. |
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7
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Titel
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Erfasst werden alle Titel (z.B. Dr., Prof., Dipl.-Ing., usw.) |
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8
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Vorsatzwort
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Einzutragen sind alle Vorsatzworte. Mehrere Vorsatzworte sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Vorsatzworte sind z.B. von, zu, van, von der, unter usw., gemäß DEÜV, Anlage 6. |
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9
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Namenszusatz
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Einzutragen sind alle Namenszusätze. Mehrere Namenszusätze sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Namenszusätze sind z.B. Baronin, Freifrau, Herzog, usw., gemäß DEÜV, Anlage 7 . |
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10
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Nachname
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Mehrere Nachnamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw.) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw.). |
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11
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Vorname
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Mehrere Vornamen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Bitte tragen Sie möglichst den vollständigen Namen ein, Abkürzungen oder Rufnamen sollten vermieden werden. Nicht erfasst werden Titel (z.B. Dr., Prof. usw.) und Namenszusätze (z.B. Freifrau, Baronin usw.). |
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12
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Adresszusatz
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden, z.B. c/o, Flurname, Zimmernummer usw.. |
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Straße und Hausnummer
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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14
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Postleitzahl
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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15
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Wohnort
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-
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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16
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Land
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Länderkennzeichen gemäß Anl. 8, DEÜV |
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Krankenhaus |
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| wenn Feld 1 = 1 | |||
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Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
| wenn Feld 1 = 1 | |||
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entlassender Standort
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-
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geändert In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient entlassen wird. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
| wenn Feld 1 = 1 | |||
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19
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behandelnder Standort bzw. verbringender Standort (OPS)
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-
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geändert Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt. Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei Verbringungsleistungen ist der Standort anzugeben, welcher die verbrachte Leistung abrechnet. Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
Vertragsarzt/ermächtigter Arzt/MVZ |
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| wenn Feld 1 IN (2;3;6) | |||
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20
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Betriebsstättennummer ambulant
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-
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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21
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Nebenbetriebsstättennummer
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-
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Hier ist für Belegärzte die NBSNR der Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die ärztliche Leistung erbracht wurde.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
Name der Einrichtung |
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22
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Name der Einrichtung für Anschreiben
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-
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geändert Es ist der Name der Einrichtung einzutragen, in der die Patientin / der Patient behandelt wurde. Der Name der Einrichtung wird im Anschreiben verwendet. Neben Krankenhäusern, Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren, können auch Belegärztinnen/Belegärzte eingetragen werden. |
Patient |
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einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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24
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 3 = divers 8 = unbestimmt 9 = unbekannt |
- |
| wenn Feld 2 IN (2;3;5;LEER) | |||
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25
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Aufnahmedatum bzw. Datum Beginn der Leistung
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Format:
TT.MM.JJJJ
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geändert Bei durch Vertragsärzte mit Hybrid-DRG abgerechneten Fällen ist in diesem Feld das "Datum Beginn der Leistung" zu dokumentieren. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2027 bis zum 10.01.2027 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2027 bis zum 20.01.2027 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2027, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2027. |
Teildatensatz Prozedur (PROZ) |
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Prozedur |
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26
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Wievielte Prozedur innerhalb dieses Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls?
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Gültige Angabe:
>= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
geändert Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige Eingriffe innerhalb eines Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls unterscheidbar. Innerhalb einer QS-Dokumentation zu einem Verfahren darf dieselbe Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden. |
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27
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Datum der Prozedur
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Format:
TT.MM.JJJJ
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OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden. |
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28
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Art der Prozedur
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1 = isolierte Koronarangiographie
2 = isolierte PCI 3 = einzeitige Koronarangiographie und PCI |
3 = einzeitige Koronarangiographie und PCI: auch Einzeitig PCI genannt, ist die im Rahmen einer Sitzung stattfindende Koronarangiographie mit direkt anschließender PCI. |
| wenn Feld 1 IN (2;3) oder wenn Feld 2 = 1 | |||
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29
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Gebührenordnungsposition (GOP)
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1 = 34291
2 = 34291 und 34292 EBM-Katalog http://www.kbv.de/html/ebm.php |
- |
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30
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Dringlichkeit der Prozedur
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1 = elektiv
2 = dringend 3 = notfallmäßig |
“elektiv“: Eine Prozedur bei der zwischen Planung und Aufnahme in der Einrichtung mehr als 72 Stunden liegen können.
“dringend“: Eine Prozedur, bei der kein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt, die jedoch innerhalb der nächsten 72 Stunden durchgeführt werden sollte. “notfallmäßig“: Eine Prozedur, die innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme durchgeführt werden muss, da ein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt. Bei Patienten, deren Symptome erstmals innerhalb der Einrichtung aufgetreten sind, ist der Zeitraum vom Auftreten der Symptome bis zum Prozedurbeginn entscheidend. |
Teildatensatz Koronarangiographie (KORO) |
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Koronarangiographie |
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31
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Wievielte diagnostische Koronarangiografie (mit oder ohne Intervention) innerhalb dieses Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls?
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Gültige Angabe:
>= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
geändert Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige Koronarangiografien innerhalb eines Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls unterscheidbar. |
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32
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Operationen- und Prozedurenschlüssel
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http://www.bfarm.de |
geändert Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag/Behandlungstag gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2028 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2027 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2027 aufgenommen worden ist. |
Teildatensatz PCI (PCI) |
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PCI |
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33
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Wievielte PCI innerhalb dieses Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls?
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Gültige Angabe:
>= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
geändert Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige PCI innerhalb eines Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls unterscheidbar. |
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34
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Operationen- und Prozedurenschlüssel
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http://www.bfarm.de |
geändert Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag/Behandlungstag gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2028 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2027 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2027 aufgenommen worden ist. |
Teildatensatz Basis (B) |
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Entlassung |
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35
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Patient verstorben
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0 = nein
1 = ja |
- |
| wenn Feld 1 IN (1;2;6) und wenn Feld 2 IN (2;3;5;LEER) | |||
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36
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Entlassungsdatum bzw. Datum Ende der Leistung
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Format:
TT.MM.JJJJ
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geändert Bei durch Vertragsärzte mit Hybrid-DRG abgerechneten Fällen ist in diesem Feld das "Datum Ende der Leistung" zu dokumentieren. Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2027 bis zum 10.01.2027 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2027 bis zum 20.01.2027 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2027, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2027. |