ambulant
Eine ambulant erbrachte Leistung liegt vor, wenn die Patientin oder der Patient sich nur für die medizinische Maßnahme in der Einrichtung aufhält und diese noch am selben Tag wieder verlässt. Bei ambulanten Leistungen liegen weder ein Aufnahmedatum noch ein Entlassungsdatum vor. Beim Leistungserbringer kann es sich sowohl um ein Krankenhaus als auch um einen Vertragsarzt handeln.
Ausdrücklich ausgenommen sind hier Fälle mit sektorengleicher Vergütung (Abrechnung mit Hybrid-DRG) unabhängig davon, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder nicht.
stationär
Eine stationär erbrachte Leistung liegt vor, wenn die Patientin oder der Patient im Krankenhaus aufgenommen wird und über Nacht in der Einrichtung bleibt. Der stationäre Aufenthalt weist ein unterschiedliches Aufnahme- und Entlassungsdatum auf. Zu den stationär erbrachten Leistungen zählen auch belegärztliche Leistungen.
Ausdrücklich ausgenommen sind hier Fälle mit sektorengleicher Vergütung (Abrechnung mit Hybrid-DRG) unabhängig davon, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder nicht.
vorstationär
Eine vorstationäre Behandlung gem. § 115a SGB V liegt vor, falls bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandelt werden, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.
hybrid
Eine hybrid erbrachte Leistung liegt vor, wenn der Fall sektorengleich mit Hybrid-DRG abgerechnet wird. Bei hybriden Leistungen liegen sowohl ein Aufnahmedatum bzw. ein Datum Beginn der Leistung als auch ein Entlassungsdatum bzw. ein Datum Ende der Leistung vor. Es kann ein Aufenthalt mit Übernachtung in der Einrichtung vorliegen.
Beim Leistungserbringer kann es sich sowohl um ein Krankenhaus als auch um einen Vertragsarzt handeln.
Für die Kategorisierung eines Falles als hybrid ist es unerheblich, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder ob die Patientin oder der Patient die Einrichtung am selben Tag wieder verlassen hat.