Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Kategorisierung des Leistungserbringers anhand der Abrechnungsart. Es ist unter anderem erforderlich zur Steuerung des Datenflusses.
Krankenhaus
Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen vom Krankenhaus angestellten Arzt, ist „Krankenhaus“ zu wählen. Hierzu zählen auch Honorarärzte und Beleghonorarärzte.
Eine Ausnahme bilden Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen. An einem Krankenhaus angestellte ermächtigte Ärzte dokumentieren als Vertragsarzt.
Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung
Führt der Arzt seine Leistung als Vertragsarzt im Rahmen eines Kollektivvertrages durch und rechnet diese über die Kassenärztliche Vereinigung ab, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung“ zu wählen. Dies gilt auch bei sektorengleich vergüteten Fällen, sofern die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt. Hierbei ist unerheblich, ob die Leistung in der Praxis, im MVZ oder belegärztlich/ermächtigt im Krankenhaus erbracht wird.
Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen
Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§§73b und 140a SGB V) erbringt und diese direkt mit der Krankenkasse abrechnet, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen“ zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich.
Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung
Im vertragsärztlichen Bereich ist es darüber hinaus möglich, sektorengleich vergütete Fälle wahlweise über die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkasse oder einen anderen Dienstleister abzurechnen. Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung mit Hybrid-DRG nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern mit der Krankenkasse direkt oder über einen anderen Dienstleister abrechnet, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung“ zu wählen.