Ausfüllhinweise
Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)
Stand: 13. August 2026 (Spezifikation 2027 V01)
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Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Basisdokumentation

Abrechnungs- und leistungsbezogene Daten

1
Status des Leistungserbringers
1 = Krankenhaus
2 = Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung
3 = Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen
6 = Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung

geändert
Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Kategorisierung des Leistungserbringers anhand der Abrechnungsart. Es ist unter anderem erforderlich zur Steuerung des Datenflusses.

Krankenhaus
Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen vom Krankenhaus angestellten Arzt, ist „Krankenhaus“ zu wählen. Hierzu zählen auch Honorarärzte und Beleghonorarärzte. 
Eine Ausnahme bilden Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen. An einem Krankenhaus angestellte ermächtigte Ärzte dokumentieren als Vertragsarzt.

Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung
Führt der Arzt seine Leistung als Vertragsarzt im Rahmen eines Kollektivvertrages durch und rechnet diese über die Kassenärztliche Vereinigung ab, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung“ zu wählen. Dies gilt auch bei sektorengleich vergüteten Fällen, sofern die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt. Hierbei ist unerheblich, ob die Leistung in der Praxis, im MVZ oder belegärztlich/ermächtigt im Krankenhaus erbracht wird. 

Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen
Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§§73b und 140a SGB V) erbringt und diese direkt mit der Krankenkasse abrechnet, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse im Rahmen von Selektivverträgen“ zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich. 

Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung
Im vertragsärztlichen Bereich ist es darüber hinaus möglich, sektorengleich vergütete Fälle wahlweise über die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkasse oder einen anderen Dienstleister abzurechnen. Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung mit Hybrid-DRG nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern mit der Krankenkasse direkt oder über einen anderen Dienstleister abrechnet, ist „Vertragsarzt mit Abrechnung über die Krankenkasse oder anderen Dienstleister im Rahmen der sektorengleichen Vergütung“ zu wählen. 

wenn Feld 1 <> 6
2
Art der Leistungserbringung
1 = ambulant
2 = stationär
3 = vorstationär
5 = hybrid

geändert
ambulant
Eine ambulant erbrachte Leistung liegt vor, wenn die Patientin oder der Patient sich nur für die medizinische Maßnahme in der Einrichtung aufhält und diese noch am selben Tag wieder verlässt. Bei ambulanten Leistungen liegen weder ein Aufnahmedatum noch ein Entlassungsdatum vor. Beim Leistungserbringer kann es sich sowohl um ein Krankenhaus als auch um einen Vertragsarzt handeln.
Ausdrücklich ausgenommen sind hier Fälle mit sektorengleicher Vergütung (Abrechnung mit Hybrid-DRG) unabhängig davon, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder nicht.

stationär
Eine stationär erbrachte Leistung liegt vor, wenn die Patientin oder der Patient im Krankenhaus aufgenommen wird und über Nacht in der Einrichtung bleibt. Der stationäre Aufenthalt weist ein unterschiedliches Aufnahme- und Entlassungsdatum auf. Zu den stationär erbrachten Leistungen zählen auch belegärztliche Leistungen. 
Ausdrücklich ausgenommen sind hier Fälle mit sektorengleicher Vergütung (Abrechnung mit Hybrid-DRG) unabhängig davon, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder nicht.  

vorstationär
Eine vorstationäre Behandlung gem. § 115a SGB V liegt vor, falls bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandelt werden, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.

hybrid
Eine hybrid erbrachte Leistung liegt vor, wenn der Fall sektorengleich mit Hybrid-DRG abgerechnet wird. Bei hybriden Leistungen liegen sowohl ein Aufnahmedatum bzw. ein Datum Beginn der Leistung als auch ein Entlassungsdatum bzw. ein Datum Ende der Leistung vor. Es kann ein Aufenthalt mit Übernachtung in der Einrichtung vorliegen.
Beim Leistungserbringer kann es sich sowohl um ein Krankenhaus als auch um einen Vertragsarzt handeln.
Für die Kategorisierung eines Falles als hybrid ist es unerheblich, ob ein Aufenthalt über Nacht stattgefunden hat oder ob die Patientin oder der Patient die Einrichtung am selben Tag wieder verlassen hat.
wenn Feld 1 = 1
3
Verbringungsleistung (Die dokumentierende und die den Eingriff durchführende Einrichtung sind NICHT identisch)
0 = nein, keine Verbringungsleistung
1 = ja, Verbringungsleistung

Bei Verbringung in eine andere Institution hier "ja" eintragen. Eine externe oder interne Verlegung ist keine Verbringungsleistung.

Art der Versicherung

4
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
-

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.

5
besonderer Personenkreis

§ 301 Vereinbarung
-
6
besondere Personengruppe

KVDT-Datensatzbeschreibung
-

Patientenidentifizierende Daten

7
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.

Leistungserbringeridentifizierende Daten

Krankenhaus

wenn Feld 1 = 1
8
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

wenn Feld 1 = 1
9
entlassender Standort
-
geändert
In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient entlassen wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.  
wenn Feld 1 = 1
10
behandelnder Standort bzw. verbringender Standort (OPS)
-
geändert
Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt.

Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird.
Bei Verbringungsleistungen ist der Standort anzugeben, welcher die verbrachte Leistung abrechnet.

Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
wenn Feld 1 = 1 und wenn Feld 2 IN (2;3;5)
11
Fachabteilung

§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
Hier ist die bettenführende Fachabteilung einzutragen, der der Patient zugeordnet ist, während die Herzkatheteruntersuchung durchgeführt wird (also nicht die Fachabteilung, in der das Herzkatheterlabor liegt).

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

Vertragsarzt/ermächtigter Arzt/MVZ

wenn Feld 1 IN (2;3;6)
12
Betriebsstättennummer ambulant
-

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.Die von der KV vergebene "Betriebsstättennummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
13
Nebenbetriebsstättennummer
-
Hier ist für Belegärzte die NBSNR der Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die ärztliche Leistung erbracht wurde.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

Patient

14
einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
-

Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.

15
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
16
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt
9 = unbekannt

-
wenn Feld 2 IN (2;3;5;LEER)
17
Aufnahmedatum bzw. Datum Beginn der Leistung
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Bei durch Vertragsärzte mit Hybrid-DRG abgerechneten Fällen ist in diesem Feld das "Datum Beginn der Leistung" zu dokumentieren. 

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2027 bis zum 10.01.2027
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2027 bis zum 20.01.2027
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2027, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2027.

Anamnese

18
Zustand nach koronarer Bypass-OP
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

Bei bewusstlosen Patienten kann der Schlüsselwert „9 = unbekannt“ kodiert werden.
19
Ejektionsfraktion unter 40%
0 = nein
1 = ja
2 = fraglich
9 = unbekannt

Nach Messung oder Einschätzung (z.B. Echokardiographie, Ventrikulographie, Szintigraphie). Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes/Behandlungstages erhobenen Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten liegende Wert (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden.
20.1
Körpergröße
Angabe in: cm
Gültige Angabe: 50 - 270 cm
Angabe ohne Warnung: 120 - 230 cm
Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben, ggf. geschätzt.
20.2
Körpergröße unbekannt
1 = ja

-
21.1
Körpergewicht
Angabe in: kg
Gültige Angabe: 1 - 500 kg
Angabe ohne Warnung: 30 - 230 kg
Bitte das Körpergewicht des Patienten in Kilogramm angeben, gerundet auf volle kg.
21.2
Körpergewicht unbekannt
1 = ja

-

Teildatensatz Prozedur (PROZ)

Prozedur

22
Wievielte Prozedur innerhalb dieses Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls?
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10
geändert
Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige Eingriffe innerhalb eines Krankenhaus-  bzw. Behandlungsfalls unterscheidbar. Innerhalb einer QS-Dokumentation zu einem Verfahren darf dieselbe Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden. 
23
Datum der Prozedur
Format: TT.MM.JJJJ
OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden.

Kardiale Anamnese (vor Prozedur)

24
akutes Koronarsyndrom
0 = nein
1 = akutes Koronarsyndrom (Ruheangina) ohne Myokardinfarkt (ohne STEMI, ohne NSTEMI)
2 = akutes Koronarsyndrom mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI)
3 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) bis zu 12 h nach Symptombeginn oder anhaltende Beschwerden
4 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) mehr als 12 h nach Symptombeginn und keine anhaltenden Beschwerden

Zu dokumentieren ist der Auslöser dieser Prozedur bzw. die Symptomatik am Prozedurtag.

Markererhöhung = Mindestens einer der Marker Troponin oder CKMB

wenn Feld 24 <> 0
25
Reanimation im Rahmen des akuten Koronarsyndroms
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 24 = 0
26
Angina pectoris oder Angina-pectoris-Äquivalent (Belastungs-Dyspnoe) bei chronischem Koronarsyndrom
0 = nein
1 = Beschwerden bei schwerer Belastung (CCS I)
2 = Beschwerden bei mittlerer Belastung (CCS II)
3 = Beschwerden bei leichter Belastung (CCS III)
4 = atypische Angina pectoris

Wenn anamnestisch sowohl das akute Koronarsyndrom als auch die Angina pectoris zutrifft, so ist nur das akute Koronarsyndrom anzugeben. Als Angina-pectoris-Äquivalent wird insbesondere das Vorhandensein von Dyspnoe als alleiniges Angina-pectoris-Symptom verstanden.
wenn Feld 24 = 0
27
leitliniengerechte optimierte medikamentöse antianginöse Therapie
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

"Ja" ist zu dokumentieren, wenn mindestens eines der nachfolgenden antianginösen Medikamente verordnet wurde: Betablocker, Kalziumkanalblocker, langwirksame Nitrate, Ranolazin oder Ivabradin
wenn Feld 24 = 0
28
objektive (apparative) nicht-invasive Ischämiezeichen oder pathologische Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)
0 = nein
1 = ja
2 = fraglich
9 = unbekannt

Das Datenfeld bezieht sich auf nicht-invasive Tests vor der Herzkatheteruntersuchung. Hierunter fallen NICHT das Ruhe-EKG und die Ruhe-Echokardiografie, da es sich hierbei um keine leitlinienkonformen Methoden zur Ischämiediagnostik handelt. Bei ausschließlichem Vorliegen von Ruhe-EKG- und/oder Ruhe-Echokardiografie-Befunden ist der Schlüssel "nein" anzugeben.

Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes erhobenen Befunde. Sofern diese nicht vorliegen, kann auf zeitlich nahe liegende (auch ambulante) Vorbefunde zurückgegriffen werden. 

wenn Feld 28 IN (1;2)
29
zur Prozedur führende Art der objektiven (apparativen) nicht-invasiven Vordiagnostik
3 = Belastungs-EKG
4 = Stress-Echokardiographie
5 = Stress-MRT
6 = Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)
7 = SPECT-Myokardszintigraphie
8 = Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
9 = sonstiges

Wurden mehrere objektive (apparative) nicht-invasive Voruntersuchungen durchgeführt, geben Sie den Befund an, der für die Indikationsstellung zur Prozedur maßgeblich war. Das Stress-MRT und die PET sind nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. 

Schlüssel 9 "sonstiges": Hierunter fallen NICHT das Ruhe-EKG und die Ruhe-Echokardiografie, da es sich hierbei um keine leitlinienkonformen Methoden zur Ischämiediagnostik handelt. Für diese Fallkonstellationen ist im Feld "objektive (apparative) nicht-invasive Ischämiezeichen oder pathologische Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)" der Schlüssel 0 = nein anzugeben.

Weitere Prozedurangaben

30
Herzinsuffizienz
0 = keine Herzinsuffizienz
1 = NYHA I (Beschwerdefreiheit, normale körperliche Belastbarkeit)
2 = NYHA II (Beschwerden bei stärkerer körperlicher Belastung)
3 = NYHA III (Beschwerden bei leichter körperlicher Belastung)
4 = NYHA IV (Beschwerden im Ruhezustand)

Es ist nur die manifeste Herzinsuffizienz gemäß ICD-10 (I50.-) anzugeben. Dyspnoe als Äquivalent zur Angina pectoris ist hier nicht gemeint. Die Angabe bezieht sich auf den Zeitpunkt der Indikationsstellung zur PCI u./o. Koronarangiographie.
wenn Feld 30 = 4
31
kardiogener Schock
0 = nein
1 = ja, bei Prozedurbeginn stabilisiert
2 = ja, bei Prozedurbeginn hämodynamisch instabil

Die Diagnose des kardiogenen Schocks erfolgt nach klinischer Einschätzung des Kardiologen entsprechend der KILLIP-Klassifikation (DeGeare et al. 2001). Ein kardiogener Schock beinhaltet neben klinischen Zeichen der Hypoperfusion (1) einen systolischen Blutdruck < 100 mmHg bei einer Herzfrequenz > 100 /Min oder (2) eine Katecholaminpflichtigkeit.
32
Art der Prozedur
1 = isolierte Koronarangiographie
2 = isolierte PCI
3 = einzeitige Koronarangiographie und PCI

3 = einzeitige Koronarangiographie und PCI: auch Einzeitig PCI genannt, ist die im Rahmen einer Sitzung stattfindende Koronarangiographie mit direkt anschließender PCI.
wenn Feld 1 IN (2;3) oder wenn Feld 2 = 1
33
Gebührenordnungsposition (GOP)
1 = 34291
2 = 34291 und 34292

EBM-Katalog http://www.kbv.de/html/ebm.php
-
34
Dringlichkeit der Prozedur
1 = elektiv
2 = dringend
3 = notfallmäßig

“elektiv“: Eine Prozedur bei der zwischen Planung und Aufnahme in der Einrichtung mehr als 72 Stunden liegen können.
“dringend“: Eine Prozedur, bei der kein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt, die jedoch innerhalb der nächsten 72 Stunden durchgeführt werden sollte.
“notfallmäßig“: Eine Prozedur, die innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme durchgeführt werden muss, da ein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt.

Bei Patienten, deren Symptome erstmals innerhalb der Einrichtung aufgetreten sind, ist der Zeitraum vom Auftreten der Symptome bis zum Prozedurbeginn entscheidend.
35.1
Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 12 mg/dl
Letzter bekannter Serum-Kreatininwert vor aktueller Koronarangiographie und/oder PCI.
Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes bzw. Behandlungsfalles erhobenen Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der Prozedur am nächsten liegende Befund (vor der Prozedur) zu verwenden.
35.2
Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 0 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 1.060 µmol/l
Letzter bekannter Serum-Kreatininwert vor aktueller Koronarangiographie und/oder PCI.
Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes bzw. Behandlungsfalles erhobenen Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der Prozedur am nächsten liegende Befund (vor der Prozedur) zu verwenden.
35.3
Kreatininwert i.S. unbekannt
1 = ja

-
36
Dialysepflicht
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

-
wenn Feld 32 IN (2;3) und wenn Feld 34 = 3
37
Fibrinolyse vor der Prozedur
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt

Hierunter fallen alle Substanzen, die durch Aktivierung des fibrinolytischen Systems eine Thrombolyse ermöglichen. 
38
Zugangsweg
1 = Arteria radialis
2 = Arteria femoralis
3 = Arteria brachialis
8 = Sonstiger Zugang

Bei einem intraprozeduralen Wechsel des Zugangsweges ist der Zugangsweg anzugeben, der final zur Durchführung der PCI u./o. Koronarangiographie genutzt wurde.

Teildatensatz Koronarangiographie (KORO)

Koronarangiographie

39
Wievielte diagnostische Koronarangiographie (mit oder ohne Intervention) innerhalb dieses Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls?
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10
geändert
Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige Koronarangiografien innerhalb eines Krankenhaus-  bzw. Behandlungsfalls unterscheidbar.
40
führende Indikation für diese Koronarangiographie
1 = (Verdacht auf) chronisches Koronarsyndrom
2 = akutes Koronarsyndrom
3 = Myokarderkrankungen mit eingeschränkter Ventrikelfunktion < 40%
4 = Klappenvitien
5 = Rhythmusstörungen
6 = leitliniengerechte präoperative Diagnostik
7 = Kreislaufstillstand/Reanimation
8 = Komplikation nach vorangegangener Koronarangiographie oder PCI
99 = sonstige

Nach Einschätzung des Untersuchers vor dieser Koronarangiographie;
zu Schlüssel 5 Rhythmusstörungen: hierunter fallen potenziell ischämieassoziierte Herzrhythmusstörungen
zu Schlüssel 6 „leitliniengerechte präoperative Diagnostik: hierunter fallen auch Patientinnen und Patienten im Rahmen von Listungsuntersuchungen/Transplantationen
41
Operationen- und Prozedurenschlüssel

http://www.bfarm.de
geändert
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag/Behandlungstag gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2028 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2027 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2027 aufgenommen worden ist.

Teildatensatz PCI (PCI)

PCI

42
Wievielte PCI innerhalb dieses Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls?
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10
geändert
Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene dokumentationspflichtige PCI innerhalb eines Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls unterscheidbar.

43
Indikation zur PCI
1 = stabile Angina pectoris oder Angina-pectoris-Äquivalent (Belastungs-Dyspnoe) (nach Canadian Cardiovascular Society)
2 = akutes Koronarsyndrom (Ruheangina) ohne Myokardinfarkt (ohne STEMI, ohne NSTEMI)
3 = akutes Koronarsyndrom mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI)
4 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) bis zu 12 h nach Symptombeginn oder anhaltende Beschwerden
5 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) mehr als 12 h nach Symptombeginn und keine anhaltenden Beschwerden
6 = prognostische Indikation
7 = Komplikation bei oder nach vorangegangener Koronarangiographie oder PCI
8 = Komplettierung der Revaskularisation nach akutem Koronarsyndrom
9 = sonstige

Schlüssel 6 „prognostische Indikation“: Unter prognostischer Indikation wird in der Regel das Vorliegen einer schweren 3-Gefäßerkrankung u./o. einer funktionell relevanten Hauptstammstenose verstanden.

wenn Feld 43 = 4
44
War der aktuelle STEMI Anlass des Krankenhaus- bzw. Behandlungsfalls?
0 = nein
1 = ja

geändert
Dieses Datenfeld dient der Abgrenzung eines STEMI, der erst während der Behandlung entstanden ist, von Fällen, die wegen STEMI aufgenommen wurden.
45
Operationen- und Prozedurenschlüssel

http://www.bfarm.de
geändert
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag/Behandlungstag gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2028 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2027 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2027 aufgenommen worden ist.

PCI an

46.1
PCI an Hauptstamm
1 = ja

Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
46.2
PCI an LAD
1 = ja

Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
46.3
PCI an RCX
1 = ja

Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
46.4
PCI an RCA
1 = ja

Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!

Indikationsstellung PCI

wenn Feld 43 IN (1;6;8;9) und wenn Feld 34 = 1 und wenn Feld 28 IN (1;2)
47
Ist der Befund des nicht invasiven Ischämienachweises passend zum Versorgungsgebiet des intervenierten Gefäßes?
0 = nein
1 = ja

 
wenn Feld 43 IN (1;6;8;9) und wenn Feld 34 = 1
48.1
Stenosegrad (angiographischer Diameter)
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 %
 
48.2
Stenosegrad (angiographischer Diameter) nicht bestimmt
1 = ja

 
wenn Feld 43 IN (1;6;8;9) und wenn Feld 34 = 1 und wenn Feld 46.1 = 1
49
Ergab die intrakoronare Bildgebung einen pathologischen interventionsbedürftigen Befund?
0 = nein
1 = ja
2 = nicht bestimmt

Hierunter fallen jegliche intrakoronare Bildgebungen, wie IVUS (intravascular ultrasound) oder OCT (optical coherence tomography).
Für die Definition eines pathologischen Befundes der intrakoronaren Bildgebung gilt die aktuell gültige Leitlinie.

IVUS und OCT sind nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.
wenn Feld 43 IN (1;6;8;9) und wenn Feld 34 = 1
50
Ergab die (hämodynamische) Relevanzmessung einen pathologischen Messwert?
0 = nein
1 = ja
2 = nicht durchgeführt
9 = nicht bestimmbar

Bei isolierten PCI kann auf Vorbefunde der vorherigen Untersuchung zurückgegriffen werden.
Für die Definition eines pathologischen Wertes in der hämodynamischen Messung gilt die aktuell gültige Leitlinie.

PCI Merkmale

51
PCI mit besonderen Merkmalen
0 = nein
1 = ja

Wenn eines der Merkmale der folgenden Felder vorliegt, ist „ja“ anzugeben.

wenn Feld 51 = 1
52.1
PCI am kompletten Gefäßverschluss
1 = ja

Ist dann gegeben, wenn TIMI-Fluss 0, d.h. kein Kontrastmitteldurchtritt.
52.2
PCI eines Koronarbypasses
1 = ja

-
52.3
PCI am ungeschützten Hauptstamm
1 = ja

Ein nicht durch ein offenes Bypass-Gefäß überbrückter Hauptstamm.
52.4
PCI einer Ostiumstenose LAD/RCX/RCA
1 = ja

-
52.5
PCI am letzten verbliebenen Gefäß
1 = ja

Das letzte native oder Bypass-Gefäß, welches das vitale Myocard versorgt.
52.6
PCI an einer In-Stent Stenose
1 = ja

-
52.7
PCI an einer Bifurkationsstenose
1 = ja

Nur dann als besonderes Merkmal angeben, wenn es sich um eine Stentimplantation und/oder eine Ballondilatation in beiden Ästen handelt.
52.8
sonstiges
1 = ja

-

Wesentliches Interventionsziel

wenn Feld 43 IN (3;4;5)
53
erreichter TIMI-Fluss im Zielgefäß
0 = TIMI 0
1 = TIMI I
2 = TIMI II
3 = TIMI III

Dieses Datenfeld muss nur bei akutem Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt oder mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt und PCI erfasst werden. Die „Thrombolyis in myocardial Infarction” (TIMI)-Klassifikation beschreibt den Koronarfluss im Umfeld eines Gefäßverschlusses (Cannon 2001).

- TIMI-Fluss 0 – kein antegrader Fluss distal des Verschlusses
- TIMI-Fluss I – Kontrastmittel lässt sich distal darstellen, füllt jedoch nicht das gesamte Gefäßbett
- TIMI-Fluss II – Kontrastmittel füllt distal das gesamte Gefäßbett aus, An- und Abstrom sind jedoch verzögert
- TIMI-Fluss III – normaler Fluss

Door- und Balloon-Zeitpunkt

wenn Feld 44 = 1 und wenn Feld 45 KEINSIN DOORBALLONBEK_OPS_EIN
54
Door-Zeitpunkt und Balloon-Zeitpunkt bekannt?
0 = nein
1 = ja

Sollte der Door- u./o. Balloon-Zeitpunkt nicht bekannt sein, ist 0 = "nein" anzugeben.
wenn Feld 54 = 1
55
Door-Zeitpunkt (Datum)
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Als Door-Zeitpunkt gilt die Übergabezeit aus dem Notarzt-/Rettungswagenprotokoll. Werden Herzinfarktpatienten nicht über den Notarzt-/Rettungswagen aufgenommen, ist das administrative Aufnahmedatum als "Door-Zeitpunkt" zu erfassen. Es soll hier das Datum angegeben werden.
56
Door-Zeitpunkt (Uhrzeit)
Format: hh:mm
geändert
Als Door-Zeitpunkt gilt die Übergabezeit aus dem Notarzt-/Rettungswagenprotokoll. Werden Herzinfarktpatienten nicht über den Notarzt- /Rettungswagen aufgenommen, ist die administrative Aufnahmeuhrzeit als "Door-Zeitpunkt" zu erfassen. Es soll hier die Uhrzeit angegeben werden.
57
Balloon-Zeitpunkt (Datum)
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Als Balloon-Zeitpunkt gilt die Zeit des Aufblasens des Dilatationskatheters in dem Koronarverschluss, der zum Herzinfarkt geführt hat. Es soll hier das Datum angegeben werden.
58
Balloon-Zeitpunkt (Uhrzeit)
Format: hh:mm
geändert
Als Balloon-Zeitpunkt gilt die Zeit des Aufblasens des Dilatationskatheters in dem Koronarverschluss, der zum Herzinfarkt geführt hat. Es soll hier die Uhrzeit angegeben werden.

Teildatensatz Prozedur (PROZ)

Prozedurdaten

59
applizierte Kontrastmittelmenge
Angabe in: ml
Gültige Angabe: >= 1 ml
Angabe ohne Warnung: 10 - 500 ml
-

Ereignisse während der Prozedur

60
intraprozedural auftretende Ereignisse
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 60 = 1
61.1
koronarer Verschluss
1 = ja

-
61.2
TIA/Schlaganfall
1 = ja

-
61.3
Exitus im Herzkatheterlabor
1 = ja

-
61.4
sonstige
1 = ja

-

Teildatensatz Basis (B)

Postprozeduraler Verlauf

wenn Feld 61.3 EINSIN (LEER)
62
postprozedural neu aufgetretener Herzinfarkt
0 = nein
1 = ja, NSTEMI
2 = ja, STEMI

Sofern bei Infarktverdacht eine ST-Hebung im EKG oder Markererhöhung im Labor vorliegt (Markererhöhung = mindestens einer der Marker Troponin, CKMB) oder ein Koronarverschluss angiographisch festgestellt wird. Falls die Herzkatheteruntersuchung bei akutem Infarkt durchgeführt wird gilt: V. a. erneuten Infarkt und zweiter Anstieg der Marker
wenn Feld 62 IN (1;2)
63
Datum des postprozedural neu aufgetretenen Herzinfarkts
Format: TT.MM.JJJJ
-
wenn Feld 61.3 EINSIN (LEER)
64
postprozedural neu aufgetretene/r TIA/Schlaganfall
0 = nein
1 = ja, TIA
2 = ja, Schlaganfall

Jedes postprozedural neu aufgetretene neurologische Defizit z.B. Sehstörung, Aphasie, Hemiparese
Bei den Antwortmöglichkeiten 1 oder 2 wird jeweils das als erstes vorliegende Ereignis kodiert.
wenn Feld 64 IN (1;2)
65
Datum der/des postprozedural neu aufgetretenen TIA/Schlaganfalls
Format: TT.MM.JJJJ
-
wenn Feld 61.3 EINSIN (LEER)
66
postprozedurale Verlegung bzw. Einweisung zur Notfall CABG-Operation aufgrund von Komplikationen bei einer Koronarangiographie oder PCI
0 = nein
1 = ja

Notfall-CABG ist definiert als notfallmäßig durchgeführte Bypass-Operation innerhalb von 24 Stunden nach Herzkatheteruntersuchung
wenn Feld 66 = 1
67
Datum der postprozeduralen Verlegung bzw. Einweisung zur Notfall-CABG-Operation
Format: TT.MM.JJJJ
-
wenn Feld 61.3 EINSIN (LEER)
68
postprozedurale Transfusion im Zusammenhang mit der durchgeführten PCI oder Koronarangiographie
0 = nein
1 = ja

Alle intravenösen Infusionen in Form von Blutbestandteilen (inkl. Eigenblut). 
wenn Feld 68 = 1
69
Datum der postprozeduralen Transfusion
Format: TT.MM.JJJJ
-
wenn Feld 61.3 EINSIN (LEER)
70
postprozedurales Aneurysma spurium
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 70 = 1
71
Datum des postprozeduralen Aneurysma spuriums
Format: TT.MM.JJJJ
-

Entlassung

wenn Feld 1 IN (1;2;6) und wenn Feld 2 IN (2;3;5;LEER)
72
Entlassungsdatum bzw. Datum Ende der Leistung
Format: TT.MM.JJJJ
geändert
Bei durch Vertragsärzte mit Hybrid-DRG abgerechneten Fällen ist in diesem Feld das "Datum Ende der Leistung" zu dokumentieren.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2027 bis zum 10.01.2027
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2027 bis zum 20.01.2027
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2027, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2027.
73
Entlassungsdiagnose(n) bzw. Quartalsdiagnose(n)

http://www.bfarm.de
geändert
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Verfahren der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag bzw. Behandlungstag gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2028 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2027 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2027 aufgenommen worden ist.