Gilt bei stationären Eingriffe: Für die Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.${SJ} bis zum 10.01.${SJ}
2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.${SJ} bis zum 20.1.${SJ}
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.${SJ}, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.${SJ}.