Mit dem Begriff „Pädiater“ ist eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder eine Ärztin bzw. ein Arzt in Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin gemeint, die/der die Erst- (und Notfall-) Versorgung des Frühgeborenen in Abhängigkeit vom jeweiligen Gestationsalter auf Facharztstandard durchführen kann.

Mit dem Begriff „bei Kindsgeburt anwesend“ ist gemeint, dass die betreffende Ärztin bzw. der betreffende Arzt spätestens zum Zeitpunkt der Abnabelung des jeweiligen Kindes im Entbindungsbereich persönlich anwesend ist.