- Dieses Feld wird automatisch berechnet. -
Wie hoch ist der Anteil der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger mit Weiterbildung und Berufserfahrung sowie der Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern mit einem anderen Vertiefungseinsatz und mit Weiterbildung am Pflegedienst?
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen. Der Anteil dieser Pflegekräfte darf insgesamt maximal 15 % betragen.