Wie viele Personen (in Vollzeitäquivalenten) gehören dem Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation an, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger erteilt wurde, und die
- eine Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ absolviert haben und
- am Stichtag 19.09.2019 über mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung und im Zeitraum 01.01.2012 bis 19.09.2019
- mindestens drei Jahre auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung verfügten (jeweils in Vollzeit, Teilzeittätigkeit wird anteilig angerechnet)?