Wie viele Personen (in Vollzeitäquivalenten) der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger haben keine Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ absolviert, aber verfügten am Stichtag 01.01.2017 über mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung (in Vollzeit, Teilzeittätigkeit wird anteilig angerechnet), und im Zeitraum 01.01.2010 bis 01.01.2017 mindestens drei Jahre auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung?