Wenn Versorgungsstufe I (Level I):

War auf der neonatologischen Intensivstation jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer I.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je vier dort behandelte Früh- und Reifgeborene vorhanden, wenn ausschließlich eines oder mehrere der Kriterien nach Nummer I.2.2 Absatz 7 Anlage 1 erfüllt waren?

Die relevanten Kriterien:
  1. kontinuierliches Monitoring von EKG, Atmung und/oder Sauerstoffsättigung
  2. Sauerstofftherapie
  3. Magen oder Jejunalsonde, Gastrostoma, Stomapflege
  4. Infusion
  5. Phototherapie



Wenn Versorgungsstufe II (Level II):


War auf der neonatologischen Intensivstation jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer II.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je vier dort behandelte Früh- und Reifgeborene vorhanden, wenn ausschließlich eines oder mehrere der Kriterien nach Nummer II.2.2 Absatz 7 Anlage 1 erfüllt waren?

Die relevanten Kriterien:
  1. kontinuierliches Monitoring von EKG, Atmung und/oder Sauerstoffsättigung
  2. Sauerstofftherapie
  3. Magen oder Jejunalsonde, Gastrostoma, Stomapflege
  4. Infusion
  5. Phototherapie