In diesem Abschnitt werden für die betreffende Einrichtung die Anzahl der Behandlungstage je Behandlungsbereich erstens für das Quartal des Vorjahres und zweitens für das Kalenderjahr des Nachweises erfasst.
Aus diesem Abschnitt ergibt sich für die Einrichtung, ob sie gemäß § 6 Abs. 3 PPP-RL inner- oder außerhalb des Korridors liegt und sie entsprechend in den Folge-Abschnitten (A5.1 und A5.2) zur Berechnung der Mindestvorgabe die Behandlungstage für den Bezugszeitraum des Vorjahres oder die Behandlungstage für den Bezugszeitraum des Kalenderjahres des Nachweises zugrunde legen muss.