Ausfüllhinweise
Strukturabfrage der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) (PPP)
Stand: 31. März 2026 (Spezifikation 2026 PPP V02)
Copyright © 2026 IQTIG

Nachweis für das Nachweisverfahren: „Erfüllung von Qualitätsanforderungen in der psychiatrischen, psychosomatischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung“. Dieser Nachweis wird gemäß § 11 PPP-RL jährlich an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (LVKK/EK) sowie das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) übermittelt. Bei Nichterfüllung ist der Nachweis zusätzlich sechs Wochen nach einem Quartal an die LVKK/EK, das IQTIG und die zuständige Landesaufsichtsbehörde zu übermitteln. Der Medizinische Dienst (MD) ist gemäß der Richtlinie nach § 137 Absatz 3 SGB V (MD-QK-RL) berechtigt, die Richtigkeit der Angaben der Einrichtungen vor Ort zu überprüfen. Es ist darauf zu achten, dass in den Freitextfeldern keine personenidentifizierenden Daten hinterlegt werden dürfen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Einträge mit personenbezogenen Daten vollständig gelöscht werden. FÜR JEDEN STANDORT QUARTALSBEZOGEN AUSZUFÜLLEN
Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Basisdokumentation

1
Quartal und Jahr der Leistungserbringung
Format: Q/JJJJ
-
2
Name der Klinik/Abteilung
-
-
3
Postleitzahl
-
-
4
Ort
-
-
5
Straße
-
-
6
Ansprechpartner für Rückfragen
-
-
7
Telefon
-
-
8
E-Mail
-
-
9
Institutionskennzeichen (Haupt-IK)
-
-
10
Standort-ID
-
-
11
Modellvorhaben nach § 64b SGB V
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 11 = 1
12
Anteil der Modellversorgung an der Gesamtversorgung
1 = Kleiner 25 Prozent
2 = 25 Prozent bis kleiner 75 Prozent
3 = 75 Prozent bis kleiner 100 Prozent
4 = Gleich 100 Prozent

-
wenn Feld 11 = 1
13
Erläuterung
-
-

Teildatensatz Einrichtung (EINR)

Einrichtung

14
laufende Nummer der nach § 2 Absatz 5 PPP-RL differenzierten Einrichtung
Gültige Angabe: 1 - 3
-
15
Erstmalige Leistungserbringung
0 = nein
1 = ja

-
16
nach § 2 Absatz 5 PPP-RL differenzierte Einrichtung
29 = Psychiatrie (Erwachsene)
30 = Kinder- und Jugendpsychiatrie
31 = Psychosomatik

-
wenn Feld 16 IN (29;30)
17
Einrichtung erbringt stationsäquivalente Behandlungen
0 = nein
1 = ja

-

Regionale Pflichtversorgung der Einrichtung (A1)

18
Hat Ihre Einrichtung gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL eine durch die zuständige Landesbehörde festgelegte regionale Pflichtversorgung?
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 18 = 1
19
Verfügt die Einrichtung gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL mit regionaler Pflichtversorgung über geschlossene Bereiche?
0 = nein
1 = ja

-
20
Verfügt die Einrichtung gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL mit regionaler Pflichtversorgung über 24 Std. Präsenzdienste?
0 = nein
1 = ja

-
21
Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung
Angabe in: BT
Gültige Angabe: 0 - 999.999 BT
-
22
Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen oder Patienten mit landesrechtlicher Verpflichtung zur Aufnahme
Angabe in: BT
Gültige Angabe: 0 - 999.999 BT
-

Teildatensatz Organisationsstruktur des Standortes (ORG)

Organisationsstruktur des Standortes (A2.1)

23
Station (ID)
Gültige Angabe: 1 - 999
Die Station (ID) ist ein technischer Wert zur internen Identifikation der Stationen.
24
Bezeichnung der Station
-
-
25
Planbetten der vollstationären Versorgung
Gültige Angabe: 0 - 999
-
26
Planplätze der teilstationären Versorgung
Gültige Angabe: 0 - 999
-
27
Stationstyp
A = geschützte Akut- bzw. Intensivstation
B = fakultativ geschlossene Station
C = offene, nicht elektive Station
D = Station mit geschützten Bereichen
E = elektive offene Station
F = nicht-stationsbezogene Einheit mit innovativem Behandlungskonzept (bitte erläutern)

-
28
Schwerpunkt der Behandlung / Konzeptstation
KJP = Konzeptstation für Kinder- und Jugendpsychiatrie
A = Konzeptstation für Allgemeinpsychiatrie
A5 = Konzeptstation für psychotherapeutische und psychosomatische Behandlung
A7 = Konzeptstation für psychotherapeutische und psychosomatische Komplexbehandlung
S = Konzeptstation für Suchterkrankungen
G = Konzeptstation für Gerontopsychiatrie
P1 = Konzeptstation für Psychosomatik
P2 = Konzeptstation für psychosomatische Komplexbehandlung
Z = keine der obigen Konzeptstationen (bitte erläutern)

-
29
Erläuterung
-
-

Teildatensatz Gesamtbehandlungstage (GES)

Gesamtbehandlungstage (A3.1)

30
laufende Nummer der Gesamtbehandlungstage
Gültige Angabe: 1 - 2
-
31
Jahr
Format: JJJJ
In diesem Datenfeld ist für die betreffende Einrichtung jeweils einmal das Kalenderjahr des Vorjahres und das Kalenderjahr des Nachweises einzutragen.
32
Gesamtanzahl Behandlungstage im Quartal
Gültige Angabe: 0 - 99.999
Wird automatisch berechnet aus den Angaben in Tabelle A3.3 PPP-RL.

Teildatensatz Behandlungstage nach Behandlungsbereichen (BEH)

Behandlungstage nach Behandlungsbereichen (A3.3)

33
laufende Nummer der Behandlungstage nach Behandlungsbereichen
Gültige Angabe: 1 - 21
-
wenn Feld 16 = 29
34
Behandlungsbereich (Psychiatrie (Erwachsene))
0 = keine Angabe möglich
A1 = A1 Regelbehandlung (Allgemeine Psychiatrie)
A2 = A2 Intensivbehandlung (Allgemeine Psychiatrie)
A6 = A6 Tagesklinische Behandlung (Allgemeine Psychiatrie)
A7 = A7 Psychosomatisch-psychotherapeutische und psychotherapeutische Komplex­behandlung (Allgemeine Psychiatrie)
A8 = A8 Psychosomatisch-psychotherapeutische und psychotherapeutische Komplex­behandlung teilstationär (Allgemeine Psychiatrie)
A9 = A9 Stationsäquivalente Behandlung (Allgemeine Psychiatrie)
S1 = S1 Regelbehandlung (Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit)
S2 = S2 Intensivbehandlung (Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit)
S6 = S6 Tagesklinische Behandlung (Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit)
S9 = S9 Stationsäquivalente Behandlung (Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit)
G1 = G1 Regelbehandlung (Gerontopsychiatrie)
G2 = G2 Intensivbehandlung (Gerontopsychiatrie)
G6 = G6 Tagesklinische Behandlung (Gerontopsychiatrie)
G9 = G9 Stationsäquivalente Behandlung (Gerontopsychiatrie)

Falls es einen Behandlungsbereich im Vorjahr noch nicht gab und deshalb keine Angabe möglich ist, tragen Sie bitte 0 ein.
35
Anzahl Behandlungstage (Psychiatrie (Erwachsene))
Gültige Angabe: 0 - 99.999
Als Behandlungstage zählen der Aufnahmetag und jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes bzw. bei stationsäquivalenter Behandlung Tage mit direktem Patientenkontakt. Entlassungs- oder Verlegungstage, die nicht zugleich Aufnahmetag sind, sowie Tage, an denen eine über Mitternacht hinausgehende Beurlaubung oder Abwesenheit beginnt, werden nicht berücksichtigt. Bei teilstationärer Behandlung ist der letzte Tag des Aufenthaltes als Behandlungstag zu berücksichtigen.
wenn Feld 16 = 30
36
Behandlungsbereich (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
0 = keine Angabe möglich
KJ1 = KJ1 Kinderpsychiatrische Regel- und Intensivbehandlung
KJ2 = KJ2 Jugendpsychiatrische Regelbehandlung
KJ3 = KJ3 Jugendpsychiatrische Intensivbehandlung
KJ6 = KJ6 Eltern-Kind-Behandlung
KJ7 = KJ7 Tagesklinische Behandlung
KJ9 = KJ9 Stationsäquivalente Behandlung

Falls es einen Behandlungsbereich im Vorjahr noch nicht gab und deshalb keine Angabe möglich ist, tragen Sie bitte 0 ein.
37
Anzahl Behandlungstage (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Gültige Angabe: 0 - 99.999
Als Behandlungstage zählen der Aufnahmetag und jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes bzw. bei stationsäquivalenter Behandlung Tage mit direktem Patientenkontakt. Entlassungs- oder Verlegungstage, die nicht zugleich Aufnahmetag sind, sowie Tage, an denen eine über Mitternacht hinausgehende Beurlaubung oder Abwesenheit beginnt, werden nicht berücksichtigt. Bei teilstationärer Behandlung ist der letzte Tag des Aufenthaltes als Behandlungstag zu berücksichtigen.
wenn Feld 16 = 31
38
Behandlungsbereich (Psychosomatik)
0 = keine Angabe möglich
P1 = P1 Psychotherapie
P2 = P2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung
P3 = P3 Psychotherapie teilstationär
P4 = P4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung teilstationär

Falls es einen Behandlungsbereich im Vorjahr noch nicht gab und deshalb keine Angabe möglich ist, tragen Sie bitte 0 ein.
39
Anzahl Behandlungstage (Psychosomatik)
Gültige Angabe: 0 - 99.999
Als Behandlungstage zählen der Aufnahmetag und jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes bzw. bei stationsäquivalenter Behandlung Tage mit direktem Patientenkontakt. Entlassungs- oder Verlegungstage, die nicht zugleich Aufnahmetag sind, sowie Tage, an denen eine über Mitternacht hinausgehende Beurlaubung oder Abwesenheit beginnt, werden nicht berücksichtigt. Bei teilstationärer Behandlung ist der letzte Tag des Aufenthaltes als Behandlungstag zu berücksichtigen.

Teildatensatz Mindestvorgaben, tatsächliche Personalausstattung, Umsetzungsgrad und Erfüllung der Anforderungen pro Berufsgruppe (MIN)

Mindestvorgaben, tatsächliche Personalausstattung, Umsetzungsgrad und Erfüllung der Anforderungen pro Berufsgruppe (A5.1)

40
laufende Nummer der Mindestvorgaben, tatsächliche Personalausstattung, Umsetzungsgrad und Erfüllung der Anforderungen pro Berufsgruppe
Gültige Angabe: 1 - 10
Dieser Abschnitt enthält quartalsbezogen die berufsgruppenbezogenen Angaben zur Mindestpersonalausstattung, zur tatsächlichen Personalausstattung sowie zur Anrechnung, zum Umsetzungsgrad und zur Erfüllung der Mindestanforderungen der differenzierten Einrichtungen nach § 2 Absatz 5 PPP-RL.

Stationsäquivalente Behandlung:
Für die stationsäquivalente Behandlung in den Behandlungsbereichen A9 und KJ9 sind vorläufig keine Minutenwerte festgelegt. Die diesbezügliche Personalausstattung wird bei der Ermittlung der Mindestanforderung an die Personalausstattung für dieses Datenfeld nicht berücksichtigt. Das bei der stationsäquivalenten Behandlung tatsächlich eingesetzte Personal ist pro Berufsgruppe in den Nachweisen getrennt von der tatsächlichen Personalausstattung nach § 6 PPP-RL auszuweisen. Der getrennte Ausweis der tatsächlichen Personalausstattung VKS-Ist erfolgt in diesem Abschnitt unter Angabe der Pseudoschlüssel 297 für die stationsäquivalente Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie (29) und 307 für die stationsäquivalente Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (30) im Datenfeld der Berufsgruppe. In den Datenfeldern VKS-Mind, Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL, Umsetzungsgrad der Berufsgruppen und Mindestanforderung der Berufsgruppe sind in diesem Fall keine Angaben zu machen. Eine Anrechnung von Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL in VKS ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt eine Anrechnung von Fachkräften oder Hilfskräften aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen oder eine Anrechnung von Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis sind diese Anrechnungen in Abschnitt A5.3 darzustellen.
wenn Feld 16 = 29
41
Berufsgruppe (Psychiatrie (Erwachsene))
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 16 = 29 und wenn Feld 17 = 1
42
stationsäquivalente Behandlung (297)
0 = nein
1 = ja

Stationsäquivalente Behandlung:
Für die stationsäquivalente Behandlung in den Behandlungsbereichen A9 und KJ9 sind vorläufig keine Minutenwerte festgelegt. Die diesbezügliche Personalausstattung wird bei der Ermittlung der Mindestanforderung an die Personalausstattung für dieses Datenfeld nicht berücksichtigt. Das bei der stationsäquivalenten Behandlung tatsächlich eingesetzte Personal ist pro Berufsgruppe in den Nachweisen getrennt von der tatsächlichen Personalausstattung nach § 6 PPP-RL auszuweisen. Der getrennte Ausweis der tatsächlichen Personalausstattung VKS-Ist erfolgt in diesem Abschnitt unter Angabe der Pseudoschlüssel 297 für die stationsäquivalente Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie (29) und 307 für die stationsäquivalente Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (30) im Datenfeld der Berufsgruppe. In den Datenfeldern VKS-Mind, Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL, Umsetzungsgrad der Berufsgruppen und Mindestanforderung der Berufsgruppe sind in diesem Fall keine Angaben zu machen. Eine Anrechnung von Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL in VKS ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt eine Anrechnung von Fachkräften oder Hilfskräften aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen oder eine Anrechnung von Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis sind diese Anrechnungen in Abschnitt A5.3 darzustellen.
wenn Feld 16 = 30
43
Berufsgruppe (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 16 = 30 und wenn Feld 17 = 1
44
stationsäquivalente Behandlung (307)
0 = nein
1 = ja

Stationsäquivalente Behandlung:
Für die stationsäquivalente Behandlung in den Behandlungsbereichen A9 und KJ9 sind vorläufig keine Minutenwerte festgelegt. Die diesbezügliche Personalausstattung wird bei der Ermittlung der Mindestanforderung an die Personalausstattung für dieses Datenfeld nicht berücksichtigt. Das bei der stationsäquivalenten Behandlung tatsächlich eingesetzte Personal ist pro Berufsgruppe in den Nachweisen getrennt von der tatsächlichen Personalausstattung nach § 6 PPP-RL auszuweisen. Der getrennte Ausweis der tatsächlichen Personalausstattung VKS-Ist erfolgt in diesem Abschnitt unter Angabe der Pseudoschlüssel 297 für die stationsäquivalente Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie (29) und 307 für die stationsäquivalente Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (30) im Datenfeld der Berufsgruppe. In den Datenfeldern VKS-Mind, Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL, Umsetzungsgrad der Berufsgruppen und Mindestanforderung der Berufsgruppe sind in diesem Fall keine Angaben zu machen. Eine Anrechnung von Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL in VKS ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt eine Anrechnung von Fachkräften oder Hilfskräften aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen oder eine Anrechnung von Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis sind diese Anrechnungen in Abschnitt A5.3 darzustellen.
wenn Feld 16 = 31
45
Berufsgruppe (Psychosomatik)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 42 IN (0;LEER) und wenn Feld 44 IN (0;LEER)
46
VKS-Mind Mindestpersonalausstattung der differenzierten Einrichtung
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Hier ist die errechnete Mindestpersonalausstattung in Vollkraftstunden einzutragen – differenziert nach den Einrichtungen gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL.
47
VKS-Ist Tatsächliche Personalausstattung der differenzierten Einrichtung
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Wird automatisch berechnet.
48
VKS-Ist davon Fachkräfte der Berufsgruppen nach PPP-RL
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Die Angabe von Personal in diesem Datenfeld umfasst neben den Fachkräften der jeweiligen Berufsgruppe auch Personen in Ausbildung gemäß § 8 Absatz 2.
49
VKS-Ist davon Anrechnung Fach- oder Hilfskräfte Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Bei der Anrechnung von Personal in diesem Datenfeld ist diese Anrechnung in Abschnitt A5.3. zu erläutern.
50
VKS-Ist davon Anrechnung Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Bei der Anrechnung von Personal in diesem Datenfeld ist diese Anrechnung in Abschnitt A5.3. zu erläutern.
51
Weitere Fach- oder Hilfskräfte Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Bei Erreichen der Höchstgrenze kann der Umfang von weiteren Fach- oder Hilfskräften angegeben werden.
wenn Feld 42 IN (0;LEER) und wenn Feld 44 IN (0;LEER)
52
VKS-Ist davon Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Bei der Anrechnung von Personal in diesem Datenfeld ist diese Anrechnung in Abschnitt A5.3. zu erläutern.
53
Umsetzungsgrad der Berufsgruppe
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 999,99 %
Wird automatisch berechnet.
54
Mindestanforderung der Berufsgruppe erfüllt
0 = nein
1 = ja

Wird automatisch berechnet.

Teildatensatz Anrechnung von Fachkräften gemäß § 8 PPP-RL (ANR)

Anrechnung von Fachkräften gemäß § 8 PPP-RL (A5.3)

55
laufende Nummer der Anrechnung von Fachkräften gemäß § 8 PPP-RL
Gültige Angabe: 1 - 12
-
56
Tagdienst / Nachtdienst
T = Tagdienst
N = Nachtdienst

-
57
Anrechnungstatbestand
6 = Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL
7 = Fachkräfte oder Hilfskräfte aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
8 = Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis

-
wenn Feld 16 IN (29;31) und wenn Feld 57 IN (6;8)
58
Tatsächliche Berufsgruppe des angerechneten Personals für Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL und für Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis in VKS (Psychiatrie (Erwachsene), Psychosomatik)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 16 = 30 und wenn Feld 57 IN (6;8)
59
Tatsächliche Berufsgruppe des angerechneten Personals für Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL und für Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis in VKS (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 57 = 7
60
Tatsächliche Berufsgruppe des angerechneten Personals für Fachkräfte von Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen in VKS
-
-
61
Angerechnete Tätigkeiten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999,99 VKS
-

Teildatensatz Einrichtung (EINR)

Umsetzungsgrad und Erfüllung der Anforderungen (A5.2)

62
Bezugsjahr der Mindestvorgabe
1 = Vorjahr
2 = Kalenderjahr des Nachweises

Wird automatisch berechnet.
63
Umsetzungsgrad der differenzierten Einrichtung
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 999,99 %
Wird automatisch berechnet.
64
Mindestanforderung der differenzierten Einrichtung erfüllt
0 = nein
1 = ja

Wird automatisch berechnet.
65
Mindestanforderung pflegerischer Nachtdienst erfüllt
0 = nein
1 = ja
2 = entfällt

Wird automatisch berechnet.
66
Ausnahmetatbestand
0 = nein
1 = ja

-

Mindestvorgaben und tatsächliche Personalausstattung der Pflegefachpersonen gemäß § 5 im Nachtdienst (A5.4)

67
Erbringung von Nachtdiensten
0 = nein
1 = ja

-
wenn Feld 67 = 1
68
Tatsächliche Personalausstattung pflegerischer Nachtdienst im Quartal in VKS
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
69
Anzahl Nächte im Quartal
Angabe in: Nächte
Gültige Angabe: 90 - 92 Nächte
-
70
Anzahl vollstationärer Betten
Angabe in: Betten
Gültige Angabe: 0 - 9.999 Betten
-
wenn Feld 16 IN (29;30) und wenn Feld 67 = 1
71
Anteil Intensivbehandlung gemäß § 6 Abs. 7 Satz 2 im Vorjahr in %
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 100 %
Die Angaben für den Anteil Intensivbehandlung im Vorjahr umfassen das erste bis dritte Quartal.
72
Mindestvorgabe pflegerischer Nachtdienst in VKS je Nacht
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 9.999 VKS
-
73
Anzahl Nächte, in denen die Mindestvorgabe erfüllt wurde
Angabe in: Nächte
Gültige Angabe: 0 - 92 Nächte
-
wenn Feld 67 = 1
74
Durchschnittliche VKS-Ist pflegerischer Nachtdienst je Nacht
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 9.999 VKS
-

Teildatensatz Ausnahmetatbestände (AUS)

Ausnahmetatbestände nach § 10 Absatz 1 Satz 1 PPP-RL (A6)

75
laufende Nummer der Ausnahmetatbestände
Gültige Angabe: 1 - 4
-
76
Welcher Ausnahmetatbestand liegt vor?
1 = kurzfristige krankheitsbedingte Personalausfälle
2 = kurzfristige stark erhöhte Patientenanzahl in der Pflichtversorgung
3 = gravierende strukturelle oder organisatorische Veränderungen
4 = Tagesklinik, die die Mindestvorgaben im darauffolgenden oder übernächsten Quartal wieder einhält

-

Zeitraum, über den der Ausnahmetatbestand vorliegt

wenn Feld 76 IN (1;2;3)
77.1
Ausnahmetatbestand liegt über das gesamte Quartal vor
1 = Q1
2 = Q2
3 = Q3
4 = Q4

-
77.2
Ausnahmetatbestand über kalendermonatsbezogenen Zeitraum
Angabe in: Monat
Gültige Angabe: 1 - 12 Monat
-
77.3
Drittel des Quartals
1 = 1/3 des Quartals
2 = 2/3 des Quartals

-

Ausnahmetatbestand Nummer 1 kurzfristige krankheitsbedingte Personalausfälle (A6.1)

wenn Feld 76 = 1
78
krankheitsbedingte Ausfallstunden
Gültige Angabe: 0 - 999.999
-
79
VKS-Mind Mindestpersonalvorgabe
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
80
Ausfallquote
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 999,99 %
Wird automatisch berechnet.
81
Gründe für Abweichungen
-
-

Ausnahmetatbestand Nummer 2 kurzfristig stark erhöhte Patientenanzahl in der Pflichtversorgung (A6.2)

wenn Feld 76 = 2
82
Behandlungstage im aktuellen Jahr
Gültige Angabe: 0 - 999.999
Hier ist die Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung zur Aufnahme anzugeben. Die Angabe ist für den Zeitraum zu machen, für den der Ausnahmetatbestand geltend gemacht wird (gesamtes Quartal oder einzelner Monat oder 1/3 bzw. 2/3 des Quartals).
83
Behandlungstage Vergleichswert Vorjahr
Gültige Angabe: 0 - 999.999
Hier ist der Vergleichswert aus dem Vorjahr anzugeben. Der Vergleichswert entspricht der Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung für den vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Der Wert wird ermittelt, indem der jahresdurchschnittliche Wert je Kalendertag (Gesamtanzahl für das Vorjahr / Anzahl Kalendertage im Vorjahr) mit der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum für den der Ausnahmetatbestand geltend gemacht wird (gesamtes Quartal oder einzelner Monat oder 1/3 bzw. 2/3 des Quartals) multipliziert wird.
84
Prozentsatz
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 999,99 %
Hier ist der Prozentsatz anzugeben, der sich aus dem Werten in den Feldern "Behandlungstage im aktuellen Jahr " und "Behandlungstage Vergleichswert Vorjahr " ergibt.
85
Gründe für Abweichungen
-
-

Ausnahmetatbestand Nummer 3 gravierende strukturelle oder organisatorische Veränderungen (A6.3)

wenn Feld 76 = 3
86
Auswirkungen auf die Behandlungsleistungen
-
-
87
Auswirkungen auf die Personalausstattung
-
-
88
Gründe für Abweichungen
-
-

Ausnahmetatbestand Nummer 4 Tagesklinik, die die Mindestvorgaben im darauffolgenden oder übernächsten Quartal wieder einhält (A6.4)

wenn Feld 76 = 4
89
Am Standort ausschließlich Tagesklinik
0 = nein
1 = ja

Der Ausnahmetatbestand gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 findet Anwendung, wenn der Standort ausschließlich eine Tagesklinik umfasst und die Mindestvorgaben nur temporär nicht, d. h. im darauffolgenden oder übernächsten Quartal wieder eingehalten werden. Dementsprechend wird nach dem vorhergehenden Quartal und nach dem Quartal, das dem aktuellen und dem vorhergehenden Quartal vorangegangen ist, gefragt.
90
Mindestvorgaben im aktuellen Quartal eingehalten (Quartal)
0 = nein
1 = ja

-
91
Mindestvorgaben im vorangegangenen Quartal eingehalten (Quartal -1)
0 = nein
1 = ja

-
92
Mindestvorgaben im vorvorangegangengen Quartal eingehalten (Quartal -2)
0 = nein
1 = ja

-
93
Gründe für Abweichungen im aktuellen Quartal
-
-

Teildatensatz Einhaltung der Mindestvorgaben bei nicht quartalsbezogenen Ausnahmetatbeständen – Zeitraum (ZEIT)

Zeitraum (A6.5.1)

94
laufende Nummer für den Zeitraum ohne Ausnahmetatbestände
Gültige Angabe: 1 - 1
-
95
Ausnahmetatbestände liegen in Summe über das gesamte Quartal hinweg vor
0 = nein
1 = ja

-

Zeitraum, über den kein Ausnahmetatbestand vorliegt

wenn Feld 95 = 0
96.1
Monat/e
Angabe in: Monat
Gültige Angabe: 1 - 12 Monat
-
96.2
Drittel des Quartals
1 = 1/3 des Quartals
2 = 2/3 des Quartals

-
wenn Feld 96.2 IN (1;2)
97
Konkretes Datum
Format: TT.MM.JJJJ
-

Teildatensatz Einhaltung der Mindestvorgaben bei nicht quartalsbezogenen Ausnahmetatbeständen – Mindestvorgaben, tatsächliche Personalausstattung, Umsetzungsgrad und Erfüllung (AMIN)

Mindestvorgaben, tatsächliche Personalausstattung, Umsetzungsgrad und Erfüllung (A6.5.2)

98
laufende Nummer der Mindestvorgaben, tatsächliche Personalausstattung, Umsetzungsgrad und Erfüllung der Anforderungen pro Berufsgruppe bei Vorliegen eines nicht quartalsbezogenen Ausnahmetatbestandes
Gültige Angabe: 1 - 10
Dieser Abschnitt enthält, bezogen auf den Gesamtzeitraum, in dem kein Ausnahmetatbestand vorliegt, die berufsgruppenbezogenen Angaben zur Mindestpersonalausstattung, zur tatsächlichen Personalausstattung sowie zur Anrechnung, zum Umsetzungsgrad und zur Erfüllung der Mindestanforderungen der differenzierten Einrichtungen nach § 2 Absatz 5 PPP-RL.

Stationsäquivalente Behandlung:
Für die stationsäquivalente Behandlung in den Behandlungsbereichen A9 und KJ9 sind vorläufig keine Minutenwerte festgelegt. Die diesbezügliche Personalausstattung wird bei der Ermittlung der Mindestanforderung an die Personalausstattung für dieses Datenfeld nicht berücksichtigt. Das bei der stationsäquivalenten Behandlung tatsächlich eingesetzte Personal ist pro Berufsgruppe in den Nachweisen getrennt von der tatsächlichen Personalausstattung nach § 6 PPP-RL auszuweisen. Der getrennte Ausweis der tatsächlichen Personalausstattung VKS-Ist erfolgt in diesem Abschnitt unter Angabe der Pseudoschlüssel 297 für die stationsäquivalente Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie (29) und 307 für die stationsäquivalente Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (30) im Datenfeld der Berufsgruppe. In den Datenfeldern VKS-Mind, Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL, Umsetzungsgrad der Berufsgruppen und Mindestanforderung der Berufsgruppe sind in diesem Fall keine Angaben zu machen. Eine Anrechnung von Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL in VKS ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt eine Anrechnung von Fachkräften oder Hilfskräften aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen oder eine Anrechnung von Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis sind diese Anrechnungen in Abschnitt A6.4.3 darzustellen.
wenn Feld 16 = 29
99
Berufsgruppe (Psychiatrie (Erwachsene))
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 16 = 29 und wenn Feld 17 = 1
100
stationsäquivalente Behandlung (297)
0 = nein
1 = ja

Stationsäquivalente Behandlung:
Für die stationsäquivalente Behandlung in den Behandlungsbereichen A9 und KJ9 sind vorläufig keine Minutenwerte festgelegt. Die diesbezügliche Personalausstattung wird bei der Ermittlung der Mindestanforderung an die Personalausstattung für dieses Datenfeld nicht berücksichtigt. Das bei der stationsäquivalenten Behandlung tatsächlich eingesetzte Personal ist pro Berufsgruppe in den Nachweisen getrennt von der tatsächlichen Personalausstattung nach § 6 PPP-RL auszuweisen. Der getrennte Ausweis der tatsächlichen Personalausstattung VKS-Ist erfolgt in diesem Abschnitt unter Angabe der Pseudoschlüssel 297 für die stationsäquivalente Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie (29) und 307 für die stationsäquivalente Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (30) im Datenfeld der Berufsgruppe. In den Datenfeldern VKS-Mind, Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL, Umsetzungsgrad der Berufsgruppen und Mindestanforderung der Berufsgruppe sind in diesem Fall keine Angaben zu machen. Eine Anrechnung von Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL in VKS ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt eine Anrechnung von Fachkräften oder Hilfskräften aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen oder eine Anrechnung von Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis sind diese Anrechnungen in Abschnitt A6.4.3 darzustellen.
wenn Feld 16 = 30
101
Berufsgruppe (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 16 = 30 und wenn Feld 17 = 1
102
stationsäquivalente Behandlung (307)
0 = nein
1 = ja

Stationsäquivalente Behandlung:
Für die stationsäquivalente Behandlung in den Behandlungsbereichen A9 und KJ9 sind vorläufig keine Minutenwerte festgelegt. Die diesbezügliche Personalausstattung wird bei der Ermittlung der Mindestanforderung an die Personalausstattung für dieses Datenfeld nicht berücksichtigt. Das bei der stationsäquivalenten Behandlung tatsächlich eingesetzte Personal ist pro Berufsgruppe in den Nachweisen getrennt von der tatsächlichen Personalausstattung nach § 6 PPP-RL auszuweisen. Der getrennte Ausweis der tatsächlichen Personalausstattung VKS-Ist erfolgt in diesem Abschnitt unter Angabe der Pseudoschlüssel 297 für die stationsäquivalente Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie (29) und 307 für die stationsäquivalente Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (30) im Datenfeld der Berufsgruppe. In den Datenfeldern VKS-Mind, Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL, Umsetzungsgrad der Berufsgruppen und Mindestanforderung der Berufsgruppe sind in diesem Fall keine Angaben zu machen. Eine Anrechnung von Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL in VKS ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt eine Anrechnung von Fachkräften oder Hilfskräften aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen oder eine Anrechnung von Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis sind diese Anrechnungen in Abschnitt A6.4.3 darzustellen.
wenn Feld 16 = 31
103
Berufsgruppe (Psychosomatik)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 100 IN (0;LEER) und wenn Feld 102 IN (0;LEER)
104
VKS-Mind Mindestpersonalausstattung
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
105
VKS-Ist Tatsächliche Personalausstattung
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Wird automatisch berechnet.
106
VKS-Ist davon Fachkräfte der Berufsgruppen nach PPP-RL
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
107
VKS-Ist davon Anrechnung Fach- oder Hilfskräfte Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
108
VKS-Ist davon Anrechnung Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
109
Weitere Fach- oder Hilfskräfte Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 100 IN (0;LEER) und wenn Feld 102 IN (0;LEER)
110
VKS-Ist davon Anrechnung Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
Bei der Anrechnung von Personal in diesem Datenfeld ist diese Anrechnung in Abschnitt A6.4.3. zu erläutern.
111
Umsetzungsgrad der Berufsgruppe
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 999,99 %
Wird automatisch berechnet.
112
Mindestanforderung der Berufsgruppe erfüllt
0 = nein
1 = ja

Wird automatisch berechnet.

Teildatensatz Einhaltung der Mindestvorgaben bei nicht quartalsbezogenen Ausnahmetatbeständen – Anrechnung von Fachkräften gemäß § 8 PPP-RL (AANR)

Anrechnung von Fachkräften gemäß § 8 PPP-RL im Tagdienst (A6.5.4)

113
laufende Nummer der Anrechnung von Fachkräften gemäß § 8 PPP-RL im Tagdienst bei Vorliegen eines nicht quartalsbezogenen Ausnahmetatbestandes
Gültige Angabe: 1 - 12
Dieser Abschnitt bezieht sich auf den Gesamtzeitraum, in dem kein Ausnahmetatbestand vorliegt.
114
Tagdienst / Nachtdienst
T = Tagdienst
N = Nachtdienst

-
115
Anrechnungstatbestand
6 = Fachkräfte anderer Berufsgruppen nach PPP-RL
7 = Fachkräfte oder Hilfskräfte aus Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
8 = Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis

-
wenn Feld 16 IN (29;31) und wenn Feld 115 IN (6;8)
116
Tatsächliche Berufsgruppe der angerechneten Fachkraft bei Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL und bei Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis in VKS (Psychiatrie (Erwachsene), Psychosomatik)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 16 = 30 und wenn Feld 115 IN (6;8)
117
Tatsächliche Berufsgruppe der angerechneten Fachkraft bei Fachkräften anderer Berufsgruppen nach PPP-RL und bei Fachkräften ohne direktes Beschäftigungsverhältnis in VKS (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
a = Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
b = Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst
c = Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen
d = Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
f = Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

-
wenn Feld 115 = 7
118
Tatsächliche Berufsgruppe der angerechneten Fachkraft bei Fachkräften von Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen in VKS
-
-
119
Angerechnete Tätigkeiten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999,99 VKS
-

Teildatensatz Einhaltung der Mindestvorgaben bei nicht quartalsbezogenen Ausnahmetatbeständen – Umsetzungsgrad und Erfüllung (AUMS)

Umsetzungsgrad und Erfüllung (A6.5.3)

120
laufende Nummer des Umsetzungsgrades und der Erfüllung bei Vorliegen eines nicht quartalsbezogenen Ausnahmetatbestandes
Gültige Angabe: 1 - 1
-
121
Bezugsjahr der Mindestvorgabe
1 = Vorjahr
2 = Kalenderjahr des Nachweises

-
122
Umsetzungsgrad der differenzierten Einrichtung
Angabe in: %
Gültige Angabe: 0 - 999,99 %
Wird automatisch berechnet.
123
Mindestanforderung der differenzierten Einrichtung erfüllt
0 = nein
1 = ja

Wird automatisch berechnet.

Teildatensatz Einrichtung (EINR)

Erläuterungen und Hinweise des Standortes zu den getroffenen Angaben (A7)

124
Erläuterungen und Hinweise des Standortes zu den getroffenen Angaben
-
-

Datenfelder zur Qualifikation des therapeutischen Personals (A8)

Qualifikation des tatsächlichen Personals in der Erwachsenenpsychiatrie und Psychosomatik (A8.1)

wenn Feld 16 IN (29;31)
125
VKS-Ist Gesamtanzahl Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 125 > 0
126
VKS-Ist davon Fachärztinnen oder Fachärzte
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
127
VKS-Ist davon Fachärztinnen oder Fachärzte mit der Facharztbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
128
VKS-Ist davon Fachärztinnen oder Fachärzte mit der Facharztbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
129
VKS-Ist davon Fachärztinnen oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
130
VKS-Ist davon Fachärztinnen oder Fachärzte mit der Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 IN (29;31)
131
VKS-Ist Gesamtanzahl Pflegefachpersonen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 131 > 0
132
VKS-Ist davon Pflegefachpersonen ohne Weiterbildung Psychiatrische Pflege und ohne Bachelor Psychiatrische Pflege
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
133
VKS-Ist davon Pflegefachpersonen mit Weiterbildung Psychiatrische Pflege
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
134
VKS-Ist davon Pflegefachpersonen mit Bachelor Psychiatrische Pflege
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
135
VKS-Ist davon Heilerziehungspflegerinnen oder Heilerziehungspfleger
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 IN (29;31)
136
VKS-Ist Gesamtanzahl Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 136 > 0
137
VKS-Ist davon approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen oder -therapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
138
VKS-Ist davon Psychologinnen oder Psychologen in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
139
VKS-Ist davon Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten mit Approbation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der seit dem 01.09.2020 geltenden Fassung des PsychThG
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
140
VKS-Ist davon Fachpsychotherapeutinnen oder Fachpsychotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
141
VKS-Ist davon Psychologinnen oder Psychologen ohne Approbation
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 IN (29;31)
142
VKS-Ist Gesamtanzahl Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 142 > 0
143
VKS-Ist davon Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
144
VKS-Ist davon Künstlerische Therapeutinnen oder Künstlerische Therapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
145
VKS-Ist davon Spezialtherapeutinnen oder Spezialtherapeuten mit anderer Qualifikation
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
146
VKS-Ist davon Bewegungstherapeutinnen oder Bewegungstherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
147
VKS-Ist davon Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 IN (29;31)
148
VKS-Ist Gesamtanzahl Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 148 > 0
149
VKS-Ist davon Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
150
VKS-Ist davon Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
151
VKS-Ist davon Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 IN (29;31)
152
VKS-Ist Gesamtanzahl Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-

Qualifikation des tatsächlichen Personals in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (A8.1)

wenn Feld 16 = 30
153
VKS-Ist Gesamtanzahl Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 153 > 0
154
VKS-Ist davon Fachärztinnen oder Fachärzte
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
155
VKS-Ist davon Fachärztinnen oder Fachärzte mit der Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 = 30
156
VKS-Ist Gesamtanzahl Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 156 > 0
157
VKS-Istdavon Pflegefachpersonen ohne Weiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie und ohne Weiterbildung Psychiatrische Pflege und ohne Bachelor Psychiatrische Pflege
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
158
VKS-Ist davon Erzieherinnen oder Erzieher
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
159
VKS-Ist davon Heilerziehungspflegerinnen oder Heilerziehungspfleger
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
160
VKS-Ist davon Fachpersonen mit Weiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
161
VKS-Ist davon Fachpersonen mit Bachelor Psychiatrische Pflege
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
162
VKS-Ist davon Pflegefachpersonen mit Weiterbildung Psychiatrische Pflege
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 = 30
163
VKS-Ist Gesamtanzahl Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen (dazu zählen alle Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten)
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 163 > 0
164
VKS-Ist davon approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
165
VKS-Ist davon approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder -therapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
166
VKS-Ist davon Psychologinnen oder Psychologen in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
167
VKS-Ist davon Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten mit Approbation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der seit dem 01.09.2020 geltenden Fassung des PsychThG
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
168
VKS-Ist davon Fachpsychotherapeutinnen oder Fachpsychotherapeuten (KJ)
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
169
VKS-Ist davon Psychologinnen oder Psychologen ohne Approbation
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 = 30
170
VKS-Ist Gesamtanzahl Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 170 > 0
171
VKS-Ist davon Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
172
VKS-Ist davon Künstlerische Therapeutinnen oder Künstlerische Therapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
173
VKS-Ist davon Spezialtherapeutinnen oder Spezialtherapeuten mit anderer Qualifikation als Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten und Künstlerische Therapeutinnen oder Künstlerische Therapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
174
VKS-Ist davon Sprachheiltherapeutinnen oder Sprachheiltherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
175
VKS-Ist davon Logopädinnen oder Logopäden
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
176
VKS-Ist davon Bewegungstherapeutinnen oder Bewegungstherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
177
VKS-Ist davon Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 16 = 30
178
VKS-Ist Gesamtanzahl Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
wenn Feld 178 > 0
179
VKS-Ist davon Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
180
VKS-Ist davon Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-
181
VKS-Ist davon Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen
Angabe in: VKS
Gültige Angabe: 0 - 999.999 VKS
-

Teildatensatz Datenfelder zur Dokumentation der Patientinnen und Patienten (Dokumentation der Leistungen zu den Regelaufgaben gemäß Anlage 4) (DOK)

Datenfelder zur Dokumentation der Patientinnen und Patienten (Dokumentation der Leistungen zu den Regelaufgaben gemäß Anlage 4) (A9)

182
laufende Nummer der Dokumentation der bei den behandelten Patientinnen und Patienten erbrachten Regelaufgaben
Gültige Angabe: >= 1
Diese Angaben sind immer für die nach § 2 Absatz 5 differenzierte Einrichtung anzugeben, in der die Patientin oder der Patient zum Zeitpunkt des OPS-Datums behandelt worden ist. Bei zeitraumbezogenen OPS-Kodes erfolgt die Zuordnung zum Quartal, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Auf eine tagesgenaue Abgrenzung wird aus Vereinfachungsgründen und der Vermeidung zusätzlichen Aufwandes verzichtet.
183
Behandlungsart
1 = vollstationär
2 = teilstationär
3 = stationsäquivalente Behandlung
8 = sonstiges

-
184
Prozedur

https://www.bfarm.de
-
185
OPS-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten übernommen werden.
wenn Feld 184 IN OPS_RA_Gueltigkeit
186
Gültigkeitsdauer
Angabe in: Tage
Diese Kodes sind zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel der Behandlungsart (im Sinne des OPS Regelbehandlung, Intensivbehandlung bzw. Komplexbehandlung) anzugeben. Da in der Auflistung auf einen Patientenbezug verzichtet wird, muss hier die Gültigkeitsdauer des Kodes zugeordnet werden. Die Gültigkeitsdauer ist die Anzahl von Tagen bis zu dem Ende der Behandlung oder dem Wechsel der Behandlungsart. Der Tag der Entlassung bzw. des Wechsels wird, auߟer wenn dieser gleichzeitig der Tag des Beginns ist, nicht gezählt.