Hier ist die Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung zur Aufnahme anzugeben. Die Angabe ist für den Zeitraum zu machen, für den der Ausnahmetatbestand geltend gemacht wird (gesamtes Quartal oder einzelner Monat oder 1/3 bzw. 2/3 des Quartals).