Hier ist der Vergleichswert aus dem Vorjahr anzugeben. Der Vergleichswert entspricht der Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung für den vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Der Wert wird ermittelt, indem der jahresdurchschnittliche Wert je Kalendertag (Gesamtanzahl für das Vorjahr / Anzahl Kalendertage im Vorjahr) mit der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum für den der Ausnahmetatbestand geltend gemacht wird (gesamtes Quartal oder einzelner Monat oder 1/3 bzw. 2/3 des Quartals) multipliziert wird.