Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
Stand: 30. September 2026 (Spezifikation 2027 PPP V01)
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Datensatz Zeile Bezeichnung Neuer Text Alter Text
PPP
18
Wird in der nach § 2 Absatz 5 differenzierten Einrichtung die Übergangsregelung gemäß § 16 Absatz 6 angewendet?
Bei Angabe von "Ja" können in der Erwachsenenpsychiatrie gemäß § 16 Absatz 6 anstelle der Behandlungsbereiche A7 und A8 die Behandlungsbereiche P2, P3, P4, P5 und P7 angegeben werden.
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PPP
35
Behandlungsbereich (Psychiatrie (Erwachsene))

In Abhängigkeit der Optionsmöglichkeit gemäß § 16 Absatz 6 können entweder die Behandlungsbereiche A7 und A8 oder die Behandlungsbereiche P2, P3, P4, P5 und P7 ausgewählt werden.

Falls es einen Behandlungsbereich im Vorjahr noch nicht gab und deshalb keine Angabe möglich ist, tragen Sie bitte 0 ein.
PPP
37
Behandlungsbereich (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
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Falls es einen Behandlungsbereich im Vorjahr noch nicht gab und deshalb keine Angabe möglich ist, tragen Sie bitte 0 ein.
PPP
39
Behandlungsbereich (Psychosomatik)
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Falls es einen Behandlungsbereich im Vorjahr noch nicht gab und deshalb keine Angabe möglich ist, tragen Sie bitte 0 ein.
PPP
47
VKS-Mind Mindestpersonalausstattung der differenzierten Einrichtung
Wird automatisch berechnet.
Hier ist die errechnete Mindestpersonalausstattung in Vollkraftstunden einzutragen – differenziert nach den Einrichtungen gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL.
PPP
64
Umsetzungsgrad der differenzierten Einrichtung
Wird automatisch berechnet.
Wird automatisch berechnet.
PPP
65
Mindestanforderung der differenzierten Einrichtung erfüllt
Wird automatisch berechnet.
Wird automatisch berechnet.
PPP
66
Mindestanforderung pflegerischer Nachtdienst erfüllt
Wird automatisch berechnet.
Wird automatisch berechnet.
PPP
78
Berufsgruppe (Erwachsenenpsychiatrie)
Hier ist die Berufsgruppe nach § 5 anzugeben, für die der Ausnahmetatbestand geltend gemacht und von der verbindlichen Mindestvorgabe abgewichen wird.
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PPP
79
Berufsgruppe (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Hier ist die Berufsgruppe nach § 5 anzugeben, für die der Ausnahmetatbestand geltend gemacht und von der verbindlichen Mindestvorgabe abgewichen wird.
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PPP
80
Berufsgruppe (Psychosomatik)
Hier ist die Berufsgruppe nach § 5 anzugeben, für die der Ausnahmetatbestand geltend gemacht und von der verbindlichen Mindestvorgabe abgewichen wird.
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PPP
83
Ausfallquote
Wird automatisch berechnet.
Wird automatisch berechnet.
PPP
85
Behandlungstage im aktuellen Jahr
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Hier ist die Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung zur Aufnahme anzugeben. Die Angabe ist für den Zeitraum zu machen, für den der Ausnahmetatbestand geltend gemacht wird (gesamtes Quartal oder einzelner Monat oder 1/3 bzw. 2/3 des Quartals).
PPP
86
Behandlungstage Vergleichswert Vorjahr
-
Hier ist der Vergleichswert aus dem Vorjahr anzugeben. Der Vergleichswert entspricht der Anzahl von Behandlungstagen bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung für den vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres.

Der Wert wird ermittelt, indem der jahresdurchschnittliche Wert je Kalendertag (Gesamtanzahl für das Vorjahr / Anzahl Kalendertage im Vorjahr) mit der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum für den der Ausnahmetatbestand geltend gemacht wird (gesamtes Quartal oder einzelner Monat oder 1/3 bzw. 2/3 des Quartals) multipliziert wird.
Berechungsbeispiel:
Im gesamten Vorjahr 2020 gab es im Fachgebiet 16.000 Behandlungstage bei Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Unterbringung oder landesrechtlicher Verpflichtung zur Aufnahme. Das erste Quartal 2021 hat 90 Kalendertage und das Kalenderjahr 2021 hat 365 Kalendertage.
Durchschnittswert des Vorjahres
= (16.000 Behandlungstage / 366 Kalendertage) * 90 Kalendertage
= 3.934 Behandlungstage
PPP
92
Am Standort ausschließlich Tagesklinik
Der Ausnahmetatbestand gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 findet Anwendung, wenn der Standort ausschließlich eine Tagesklinik umfasst und die Mindestvorgaben nur temporär nicht, d. h. im darauffolgenden oder übernächsten Quartal wieder erfüllt werden. Dementsprechend wird nach dem vorhergehenden Quartal und nach dem Quartal, das dem aktuellen und dem vorhergehenden Quartal vorangegangen ist, gefragt.
Der Ausnahmetatbestand gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 findet Anwendung, wenn der Standort ausschließlich eine Tagesklinik umfasst und die Mindestvorgaben nur temporär nicht, d. h. im darauffolgenden oder übernächsten Quartal wieder eingehalten werden. Dementsprechend wird nach dem vorhergehenden Quartal und nach dem Quartal, das dem aktuellen und dem vorhergehenden Quartal vorangegangen ist, gefragt.