|
|
Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
|
| Datensatz | Zeile | Bezeichnung | Neuer Text | Alter Text |
|
FFX
|
5.3 |
Beendigung der Leistungserbringung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 8 QSFFx-RL
|
Hinweis: Diese Meldung ist zu tätigen, sofern ein Krankenhaus, welches einen Nachweis nach § 6 Absatz 1 Sätze 1 oder 2 QSFFx-RL geführt hat, keine Leistungen (Kombination aus Diagnosen und Prozeduren) entsprechend Anlage 1 mehr erbringen wird.
|
Hinweis: Diese Meldung ist zu tätigen, sofern ein Krankenhaus welches einen Nachweis nach § 6 Absatz 1 Sätze 1 oder 2 QSFFx-RL geführt hat, keine Leistungen (Kombination aus Diagnosen und Prozeduren) entsprechend Anlage 1 mehr erbringen wird.
|
|
FFX
|
14 |
Der für die Notfallversorgung benannte Arzt verfügt über die Zusatzweiterbildung "Klinische Akut- und Notfallmedizin"
|
Gemäß § 3 Abs. 1c QSFFx-RL; Anlage 3, A2.1.
|
Gemäß § 3 Abs. 1c QSFFx-RL; Anlage 3, A2.1.
Die Anforderung an die Zusatzweiterbildungen „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ ist spätestens ab dem 01.01.2026 zu erfüllen. |
|
FFX
|
15 |
Die für die Notfallversorgung benannte Pflegekraft verfügt
über die Weiterbildung "Notfallpflege"
|
Gemäß § 3 Abs. 1c QSFFx-RL; Anlage 3, A2.2.
|
Gemäß § 3 Abs. 1c QSFFx-RL; Anlage 3, A2.2.
Die Anforderung an die Weiterbildung „Notfallpflege“ ist spätestens ab dem 01.01.2026 zu erfüllen. |
|
FFX
|
38 |
Für Patienten mit positivem geriatrischen Screening ist täglich
geriatrische Kompetenz für die perioperative Versorgung gewährleistet
|
Gemäß Anlage 3, B5.
Alternative Spezialisierungen: Facharzt mit geriatrischer Kompetenz, Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie, Facharzt mit der Schwerpunktbezeichnung Geriatrie, Facharzt mit der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie, Facharzt mit der fakultativen Weiterbildung klinische Geriatrie oder Facharzt mit Fachkunde Geriatrie. Der Facharzt mit geriatrischer Kompetenz ist Teil des behandelnden unfallchirurgisch-geriatrischen, multiprofessionellen Teams. Dies kann auch im Wege einer Kooperation gewährleistet werden (§ 4 Abs. 5 QSFFx-RL). Hinweis: Im Falle einer Verlegung eines Patienten oder einer Patientin nach erfolgter operativer Versorgung im Rahmen einer Kooperation gemäß § 4 Absätze 5 oder 6 zur Durchführung oder Fortsetzung der postoperativen Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur an einen anderen Standort, sind an diesem Standort für die Dauer der postoperativen Versorgung die Mindestanforderungen nach § 4 Absätze 5 und 6 der Richtlinie zu erfüllen. Der verlegende Standort trägt bei einer solchen Verlegung nach § 4 Abs. 7 Satz 1 Sorge dafür, dass der Patient oder die Patientin nur an einen kooperierenden Standort verlegt wird, welcher sicherstellen kann, dass diese Mindestanforderungen erfüllt werden. Dies ist vom verlegenden Standort bei jeder Verlegung zu dokumentieren. |
Gemäß Anlage 3, B5.
Alternative Spezialisierungen: Facharzt mit geriatrischer Kompetenz, Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie, Facharzt mit der Schwerpunktbezeichnung Geriatrie, Facharzt mit der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie, Facharzt mit der fakultativen Weiterbildung klinische Geriatrie oder Facharzt mit Fachkunde Geriatrie. Der Facharzt mit geriatrischer Kompetenz ist Teil des behandelnden unfallchirurgisch-geriatrischen, multiprofessionellen Teams. Dies kann auch im Wege einer Kooperation gewährleistet werden (§ 4 Abs. 5 QSFFx-RL). Hinweis: Diese Anforderung ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 zu erfüllen. Hinweis: Im Falle einer Verlegung eines Patienten oder einer Patientin nach erfolgter operativer Versorgung im Rahmen einer Kooperation gemäß § 4 Absätze 5 oder 6 zur Durchführung oder Fortsetzung der postoperativen Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur an einen anderen Standort, sind an diesem Standort für die Dauer der postoperativen Versorgung die Mindestanforderungen nach § 4 Absätze 5 und 6 der Richtlinie zu erfüllen. Der verlegende Standort trägt bei einer solchen Verlegung nach § 4 Abs. 7 Satz 1 Sorge dafür, dass der Patient oder die Patientin nur an einen kooperierenden Standort verlegt wird, welcher sicherstellen kann, dass diese Mindestanforderungen erfüllt werden. Dies ist vom verlegenden Standort bei jeder Verlegung zu dokumentieren. |