Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HUEFTFRAK-OSTEO)

Ein Bruch (Fraktur) im oberen, dem Hüftgelenk zugewandten Teil des Oberschenkelknochens (Femur) wird als hüftgelenknahe Femurfraktur bezeichnet. Diese Brüche sind meist unfallbedingt. Hüftgelenknahe Femurfrakturen sind eine typische und häufige Verletzung älterer Menschen.

Gründe dafür sind die meist im Alter abnehmende Festigkeit der Knochensubstanz, Knochenschwund (Osteoporose) und gleichzeitig eine zunehmende Bewegungsunsicherheit. Von den jährlich etwa 120.000 Brüchen entfallen ca. 80 Prozent auf Menschen, die 70 Jahre und älter sind.

Bei der operativen Behandlung einer hüftgelenknahen Femurfraktur unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Methoden: einer hüftkopferhaltenden (osteosynthetischen) und einer hüftkopfersetzenden (endoprothetischen) Methode. Ziel ist bei beiden eine möglichst schnelle und komplikationslose Wiederherstellung der Mobilität und der körperlichen Belastbarkeit der Patienten. Gerade für ältere Menschen ist die schnelle Genesung sehr wichtig, weil sonst ein Verlust der Selbstständigkeit bis hin zur dauerhaften Pflegebedürftigkeit eintreten kann.

Auswertung und Rechenregeln

Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (17n1-HÜFTFRAK)

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Erläuterungen zur Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Spezifikation

Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (17/1)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Zusatzinformationen