Leberlebendspende (LLS)

Lebendorganspenden sind Operationen am gesunden Menschen. Voraussetzungen sind der gute Gesundheitszustand des Spenders und die Freiwilligkeit der Spende. Daher erlaubt das deutsche Transplantationsgesetz die Leberlebendspende ausschließlich an Verwandte ersten und zweiten Grades, an Ehegatten und Verlobte sowie andere Personen, „die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“ (§ 8 Abs. 1 Transplantationsgesetz). Zum Schutz des Spenders, dessen Sicherheit und Gesundheit höchste Priorität haben, muss vor jeder Lebendspende die Stellungnahme einer unabhängigen Kommission vorliegen.

Auswertung und Rechenregeln

Leberlebendspende (LLS)

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Erläuterungen zur Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Spezifikation

Leberlebendspende (LLS)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Follow-up Leberlebendspende (LLSFU)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Zusatzinformationen