Perinatalmedizin (PERI)

Die Münchner Perinatalstudie (1975 bis 1977) und die daraus hervor­gegangene Perinatalerhebung gelten allgemein als Ausgangs­punkt der heutigen gesetzlichen Qualitätssicherung im Bereich der Perinatalmedizin. Deren Ziel ist es, beobachtete Qualitäts­unterschiede in der geburtshilflichen Versorgung zu erfassen und die Qualität kontinuierlich zu verbessern.

Ab dem 1. Januar 2021 soll das QS-Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) im Regelbetrieb unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) geführt werden. Die beiden Be­reiche Geburtshilfe (PM-GEBH) und Neonatologie (PM-NEO) sollen weiterhin als QS-Verfahren bezeichnet und getrennt ausgewertet werden.

Auswertung und Rechenregeln

Geburtshilfe (16n1-GEBH)

Seit 2001 ist der Bereich der Geburtshilfe in einem bundeseinheitlichen QS-Verfahren etabliert, in dem alle Geburten in der Bundesrepublik, die in einem Krankenhaus stattgefunden haben, erfasst werden. Ver­schiedene Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität vor, wäh­rend und nach der Geburt werden mit Qualitätsindikatoren und Kennzahlen abgebildet und beziehen sich auf die adäquate me­dizinische Versorgung sowohl der Mutter als auch des Kindes.

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Erläuterungen zur Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Neonatologie (NEO)

Bei der Neonatologie handelt es sich um einen Zweig der an­gewandten Kinderheilkunde, der sich mit der Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen beschäftigt. Hierbei ist die Sicherstellung einer guten Versorgungsqualität, insbeson­dere die Vermeidung von Erkrankungen sowie die Durchführung einer adäquaten Therapie, von großer Bedeutung.

Im QS-Verfahren Neonatologie werden alle Neugeborenen er­fasst, die innerhalb der ersten sieben Lebenstage stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden und eine Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von mehr als zwölf Stunden haben oder die im Alter von acht bis 120 Tagen von einem anderen Krankenhaus zuverlegt wurden und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Aufnahmegewicht von weniger als 2.000 g
  • stationärer Aufenthalt länger als 72 Stunden außerhalb der geburtshilflichen Abteilung
  • Beatmung länger als eine Stunde
  • schwerwiegende Erkrankung bei einem Aufnahmegewicht ab 2.000 g

Dokumentationspflichtig sind darüber hinaus Kinder, die im Kreißsaal oder in den ersten sieben Lebenstagen versterben oder die im Alter von acht bis 120 Lebenstagen zuverlegt wurden und ver­storben sind.

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden pro Jahr aktuell mehr als 100.000 Früh- oder Neugeborene erfasst. Bei ca. 10.000 Kin­dern handelt es sich dabei um sehr kleine Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.500 Gramm oder mit einem Gestationsalter von weniger als 32 vollendeten Schwangerschaftswochen. Ein Großteil der Indikato­ren und Kennzahlen im QS-Verfahren Neonatologie bezieht sich auf diese Hochrisikogruppe.

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Erläuterungen zur Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Geburtshilfe (16n1-GEBH)

Die endgültigen und prospektiven Rechenregeln im Verfahren Planungsrelevante Qualitätsindikatoren werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der "Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren" (plan.QI-RL) veröffentlicht.

Koeffizienten für die Risikoadjustierung (prospektive Rechenregeln)

Spezifikation

Geburtshilfe (16/1)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Neonatologie (NEO)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter