Evaluation von Gütesiegeln und Zertifikaten

Die Worte Zertifikate und Qualitätssiegel im Gesundheitswesen meinen oft dasselbe. Ab hier verwendet das IQTIG daher das Wort Zertifikat. Im Gesundheitswesen können medizinische Einrichtungen ein Zertifikat erhalten. Einrichtungen sind z. B. Krankenhäuser oder Arztpraxen. Um ein Zertifikat zu erhalten, müssen diese Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. ausreichend viel Personal einstellen oder bestimmte Hygienevorschriften einhalten.

Für manche Zertifikate müssen die Einrichtungen bestimmte Ergebnisse nachweisen: z. B. weniger Probleme nach einer Operation. Im Gesundheitswesen gibt es sehr viele Zertifikate. Das IQTIG identifizierte im Jahr 2020 bei einer Umfrage 102 Zertifikate. Die tatsächliche Zahl ist wahrscheinlich viel größer.

Für welche Bereiche gibt es Zertifikate und welchen Nutzen haben sie für Patientinen und Patienten?

Einige Zertifikate beziehen sich auf einzelne Krankheitsbilder, wie z. B. Krebs, Schlaganfall oder Diabetes. Andere beziehen sich auf übergreifende Krankheitsbilder, wie z. B. Krankheiten, die mit Schmerzen oder Infektionen einhergehen. Außerdem gibt es Zertifikate, die nicht krankheitsbezogen sind. Diese bestätigen oft, dass die Einrichtung ein Qualitätsmanagementsystem (kurz: QM-System) nutzt. Alle Krankenhäuser und Arztpraxen müssen ein QM-System einrichten. Das können sie mit einer Zertifizierung nachweisen. QM-Systeme legen verschiedene Maßnahmen fest. Die Maßnahmen sollen die Qualität der Patientenversorgung durchgängig sicherstellen und verbessern.

Zertifikate können Sie bei der Wahl einer passenden Klinik oder Arztpraxis unterstützen. Zum Beispiel gibt es Krankenhäuser, die für die Behandlung bestimmter Krankheiten zertifiziert sind. Diese heißen oft „Zentrum“, z. B. Krebs-Zentrum oder Diabetes-Zentrum.
Wichtig ist: Ein Zertifikat ist keine Garantie für eine gute medizinische Behandlung. Die meisten Zertifikate bestätigen, dass Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen für eine gute Behandlung erfüllen. Nur wenige Zertifikate bestätigen nachweislich höhere Qualität durch bessere Behandlungsergebnisse.

Welche Aufgaben hat das IQTIG in diesem Zusammenhang?

Im Paragraf 137a des 5. Sozialgesetzbuchs (kurz: § 137a SGB V) stehen die Aufgaben des IQTIG beschrieben. Eine Aufgabe ist es, Kriterien für Zertifikate zu entwickeln. Mit diesen Kriterien sollen Patientinnen und Patienten beurteilen können, ob ein Zertifikat aussagekräftig ist. Die Kriterien sollen für daher für Patientinnen und Patienten verständlich sein.
Am 19. April 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG beauftragt (Teil A) eine wissenschaftliche Methodik zu erstellen, mit der Kriterien für Zertifikate entwickelt werden können. Außerdem sollte das IQTIG ermitteln wie viele Zertifikate es im Gesundheitswesen gibt.

Am 16. Januar 2020 hat der G-BA das IQTIG beauftragt (Teil B), die entwickelte Methodik anzuwenden. Das IQTIG sollte Kriterien für Zertifikate entwickeln. Die Kriterien sollen Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, aussagekräftige Zertifikate zu identifizieren.
Außerdem sollte das IQTIG erneut ermitteln wie viele Zertifikate es im Gesundheitswesen gibt.