FAQ: An wen werden die Daten übermittelt?
Die Leistungserbringer übermitteln bis zum 28. Februar die einrichtungsbezogenen Daten zum jeweils vorangegangenen Jahr an die entsprechenden Datenannahmestellen:
- Datenannahmestelle für kollektivvertraglich tätige Vertragsärztinnen und -ärzte ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Kassenärztlichen Vereinigungen können in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Anwendungen, z. B. webbasiert, zur Erfassung und Übertragung von Daten der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation zur Verfügung stellen.
- Datenannahmestelle für Krankenhäuser ist die zuständige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (LQS) oder die zuständige Landeskrankenhausgesellschaft (LKG) analog zur Datenübermittlung bei der fallbezogenen QS-Dokumentation.