FAQ: Kann es vorkommen, dass für ein Krankenhaus zwei einrichtungsbezogene QS-Dokumentationsbögen ausgefüllt werden müssen (ambulant und stationär)?
Ja, das ist möglich. Betroffen davon sind Krankenhäuser, die in den ersten beiden Quartalen eines Erfassungsjahres sowohl ambulante als auch stationäre Tracer-Operationen über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet haben. Sie müssen dann zwei einrichtungsbezogene QS-Dokumentationsbögen ausfüllen – einen ambulanten Bogen (NWIEA) und einen stationären Bogen (NWIES).