FAQ: Müssen alle Krankenhausstandorte, die eine gemeinsame Institutionskennzeichennummer (IKNR) verwenden, einen eigenen einrichtungsbezogenen ambulanten bzw. stationären QS-Dokumentationsbogen ausfüllen, oder nur einen gemeinsamen Bogen?
Pro Institutionskennzeichennummer (IKNR) darf nur maximal ein einrichtungsbezogener ambulanter und ein einrichtungsbezogener stationärer QS-Dokumentationsbogen übermittelt werden. Die Fragen des Dokumentationsbogens beziehen sich daher auf sämtliche Standorte, die unter einer IKNR geführt werden. Das hat zur Folge, dass beispielsweise die Frage nach der Nutzung von Rasierern zur Haarentfernung vor operativen Eingriffen auch dann mit „Ja“ zu beantwortet ist, wenn diese Antwort nur auf eine von drei Einrichtungen, die unter einer IKNR zusammengefasst sind, zutrifft.