FAQ: Wann werden die Rückmeldeberichte an die Leistungserbringer versendet?
Die Rückmeldeberichte werden jeweils zum 30. Juni an die Leistungserbringer versendet (Teil 2 Verfahren 2 § 17 Absatz 1 der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL). Der Rückmeldebericht 2021 wurde entsprechend der in der DeQS-Richtlinie genannten Frist am 30. Juni 2021 versandt.
Die Berichte 2021 enthielten erstmalig Auswertungen zu Qualitätsindikatoren, welche auf dokumentierten QS-Daten und Informationen aus den Sozialdaten der Krankenkassen zu nosokomialen postoperativen Wundinfektionen von Leistungserbringer beruhen.